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Verwaltungsgericht gegen Entzug der Waffenbesitzkarte wg. AfD-Mitgliedschaft

Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Magdeburg:

Der Antragsteller, ein Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“, wandte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes insbesondere gegen die Entziehung der Waffenbesitzkarte durch die untere Waffenbehörde.

Die Behörde begründete den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis damit, dass der Antragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sei. Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Da er Mitglied dieser Vereinigung sei und diese zudem unterstütze, erfülle er den Tatbestand der sog. Regelunzuverlässigkeit.

Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte an, im Übrigen lehnte es den Antrag ab…

Vor diesem Hintergrund erweise sich der auf eine sog. Regelunzuverlässigkeit gestützte Widerruf der Waffenbesitzkarte des Antragstellers bei summarischer Prüfung als rechtswidrig.

Es sei derzeit nichts dafür erkennbar, dass bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens eine Einstufung der AfD auf Landes- und/ oder Kreisebene aufgrund belastbarer und im Einzelnen nachprüfbarer Tatsachen als gesichert verfassungsfeindlich anzunehmen sei und in der Folge beim Antragsteller ein Fall der Regelunzuverlässigkeit gegeben sei.

Quelle und vollständige Meldung hier: https://vg-md.sachsen-anhalt.de/service/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=360794&cHash=75137e1be61456fbff7b407921e40f05

Kommentare

4 Antworten

  1. Wie wäre es, wenn man sich mal um ein generelles Verbot vom Mitführen von Messern kümmern würde?? (Alt und Neubürger?? unabhängig vom Parteibuch)
    Ich sehe tatsächlich jede Menge Opfer oder kommt nur mir das so vor??

  2. Ich möchte endlich einmal in klaren und einfachen Worten erklärt bekommen die Argumente, aufgrund derer die AfD, deren Veranstaltungen ich regelmäßig besuche, als verfassungsrechtlich bedenklich gelten soll. Wahr ist, dass aus AfD-Kreisen immer wieder auf demokratisch und grundrechtlich bedenkliche Entwicklungen in Gesellschaft, Staatswesen und Regierungspolitik hingewiesen wird. Das aber ist das Gegenteil von verfassungsfeindlich.

  3. So gehen unsere Behörden vor. Ich besitze einen „kleinen Waffenschein“. Da ich mich letztes und vorletztes Jahr wegen 2G öffentlich und medienwirksam gegen die Einschränkungen gewehrt habe (wir besitzen einen Freizeitbetrieb) wollte man mir einige Zeit später u. a. ebenfalls den kleinen Waffenschein entziehen. Diesen habe ich 2019 beantragt. ….“ da nach Erkundungen Sie im Jahr 2009 (vor 13 Jahren!!) eine Auseinandersetzung mit beleidigenden Inhalten auf Ihrem Grundstück hatten (wurde von mir zur Anzeige gebracht), fehlt die nach dem Waffengesetz geforderte Zuverlässigkeit…“ Der Aufforderung nach sofortiger Abgabe bin ich nicht nachgekommen. Seit 2 Monaten keine Reaktion mehr. So läuft das mittlerweile bei uns.

  4. Was für eine irre geschriebene Pressemeldung. Ich musste zwei mal lesen, um ueberhaupt zu verstehen.
    Antragsteller als waffenrechtlich unzuverlaessig anzusehen sei…
    Da er Mitglied dieser Vereinigung sei..
    Also diese Vereinigung ist die AfD und diese ist die zweitgroesste Opposition im Bundestag.

    Da war wohl ein ehemaliger SED-Parteigenosse in der Behoerde?

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