Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird die Zahl der Teilnehmer an kirchlichen Bestattungen in Corona-Hotspots nicht auf 30 Personen begrenzt. Damit wurde im Eilverfahren der Evangelischen Landeskirche in Württemberg recht gegeben.
In diesem Fall ging es um die Auslegung der Bundesnotbremse für Kommunen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100. Das Bundesgesundheitsministerium legt das jüngst beschlossene Gesetz so aus, dass es die Teilnehmerzahl bei säkularen und kirchlichen Bestattungen auf maximal 30 beschränkt.
Die evangelische Kirche hielt dem entgegen, dass es sich bei kirchlichen Bestattungen um Gottesdienste handele, für die weniger strenge Auflagen gelten. Das Gericht schloss sich dieser Rechtsauffassung an.
Die Richter weisen auch darauf hin, dass eine Beschränkung der Teilnehmerzahl allein für die Protestanten in Württemberg „in Hunderten von Fällen“ einen „überaus schwerwiegenden Eingriff in die ungestörte Religionsausübung“ bedeute.
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