Aus einem Artikel der Juristin Cornelia Margot:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG) hat über die Klage einer Pflegehelferin zu entscheiden, gegen die aufgrund des § 20a IfSG (einrichtungsbezogene Nachweispflicht) ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängt worden war.
Da sie nach Außerkrafttreten dieser Norm am 31.12.2022 noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, verfolgt sie ihren ursprünglichen Anspruch, das Verbot aufzuheben, als sog. Fortsetzungsfeststellungsklage weiter. Sie möchte festgestellt haben, dass das Verbot rechtswidrig war.
Das VG möchte der Klage stattgeben.
Es ist der Auffassung, § 20a IfSG sei verfassungswidrig gewesen, so dass gar kein Verbot hätte ergehen dürfen. Es darf dies als Untergericht aber nicht selbst in einem Urteil feststellen.
Deshalb hat es das Verfahren ausgesetzt und die Frage, ob § 20a IfSG verfassungswidrig war, dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) mit Beschluss vom 3.9.2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Ein solcher Vorlagebeschluss muss ausführlich begründet werden.
Das VG hat sich dabei hauptsächlich mit drei Fragen befasst.
1. Da das BverfG bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 entschieden hatte, dass die Nachweispflicht verfassungsgemäß sei, lautet die erste Frage:
Gibt es neue entscheidungserhebliche Tatsachen, die dem B damals nicht bekannt waren?
Wenn nein, wäre die Vorlage unzulässig.
2. Warum ist diese Frage der Verfassungswidrigkeit für den konkreten Rechtsstreit vor dem VG so wichtig?
3. Warum hält das VG den damaligen § 20a IfSG für verfassungswidrig?
Zu Frage 1 – Neue Erkenntnisse
Das VG hat hierzu zwei Argumente vorgebracht.
a. Das B habe das RKI für unabhängig und weisungsungebunden gehalten. Dem B zufolge durfte sich der Gesetzgeber (also die Parlamentarier, die über die Einführung von § 20a IfSG abgestimmt hatten) auf die Einschätzungen des RKI auf wissenschaftlicher Basis verlassen.
Das VG führt dazu aus:
Aus den ungeschwärzten RKI-Protokollen ergibt sich nun, dass diese Überzeugung falsch war. Das RKI hat nicht unabhängig gehandelt. Vielmehr hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „gesetzeswidrige Einmischung in die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI“ vorgenommen.
Quelle und FORTSETZUNG des Artikels hier: https://www.mwgfd.org/2024/09/rki-protokolle-vg-osnabrueck-zieht-juristische-konsequenzen/
5 Antworten
Die Einschätzung, zu der das VG Osnabrück gelangt, birgt viel Zündstoff in sich und kann von bahnbrechender Bedeutung für die lange überfällige Aufarbeitung des
Coronaskandals (Grundrechtseinschränkungen) sein!
Im Grunde enthalten die Ausführungen des Gerichts eine Anklage gegen den amtierenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Gesetzeswidrige Einmischung in die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI“ (der Vorwurf gegen das BMG). Durch die politische Manipulation der Erkenntnisse des RKI sei ein verfassungswidriges Gesetz zustandegekommen („Teilimpfpflicht“).
Wenn das höchste deutsche Gericht, das BVG, diese Einschätzung – ausführlich belegt durch die Protokolle! – (hoffentlich) teilt, kommt die „Lawine“ wohl endgültig ins Rollen!
Dann ist Herr Lauterbach sicherlich seinen Posten los und wird wegen schwerer Vergehen gerichtlich belangt – so wie weitere politisch Verantwortliche für die Grundrechtseinschränkungen! –
Immer stärker gewinnt die gerichtlich erstrittene Veröffentlichung der RKI-Protokolle an Bedeutung! Großer Dank an die beteiligten Anwälte für ihre verdienstvolle Arbeit! –
Auch der Pflegehelferin gebührt Dank für die Fortsetzung ihrer Klage!
Da ist der Kult-Satz von Peter Hahne „Ich will Handschellen klicken hören“ schon eine Untertreibung. Diese Verbrecher in Politik und „Wissenschaft“ gehören mit aller Härte bestraft.
Was eigentlich jeder wissen müsste, ist, daß das Impfen immer nur das gerade aktive Virus ausbremst, nicht aber die 80 Millionen anderen oder die Mutationen. Bei unverändert stabilen Viren sind Impfungen richtig, bei sich verändernden Viren nicht. Das weiß jeder Virologe. Im Gegenteil schwächen Impfungen das Immunsystem generell. Und sind gefährlich. Ich bin für eine Rehabilitation der Impfgegner und für eine Entschädigung für jene, die durch Impfungen Schäden erlitten haben.
Die jahrlange Aufklärung der tausenden von kritischen Medien weltweit scheint jetzt auch Richter und Gerichte langsam zu erreichen.
Auch die Parteien, die sich unermüdlich trotz aller Verachtung und allem Widerstand für Aufklärung eingesetzt haben, wie z.B. AfD, BSW und FPÖ, haben dazu beigetragen.
Es geht natürlich auch um Aufklärung und Aufarbeitung zum Klimawandel, zum Ukrainekrieg, zur Geopolitik und Finanzpolitik. Das gehört alles zusammen und bedingt sich teilweise gegenseitig.
Hoffen wir, dass das ganze Kartenhaus der Geschäftsmodelle und Agenden einstürzt und ein Streben nach Objektivität und Demokratie hervorbringt.
https://www.youtube.com/watch?v=poBbU97OvvE
Peter Hahne enthüllt Wahrheit der Skandalsitzung im Thüringer Landtag
https://www.youtube.com/watch?v=9SkEt1XCL0Q
Peter Hahnes Rede auf dem Friedensfest in Cottbus
https://www.youtube.com/watch?v=MvincPVuvKA
Dr. Markus Krall: Wir werden Deutschland wieder aufbauen ….
https://vk.com/video501182320_456239722
Mega-Eskalation
Hoffentlich kommt jetzt endlich mal Bewegung in den Aufkärungsprozess. Hier noch ein sehenswertes Video zum Thema: https://www.youtube.com/watch?v=VeSQ3A7UGR0 Ist zwar ewas länger, aber man kann es sich ja „portionsweise“ aufteilen und ansehen.