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Virologe Streeck gegen Pflege-Impfpflicht

Der Bonner Virologe Dr. Hendrik Streeck, Mitglied des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, hält aus medizinischer Sicht nichts von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Das sagte er dem Fernsehsender „Welt“ dazu: „Wir wissen, zum Beispiel aus sehr guten Haushaltsstudien aus Dänemark, dass ein Geimpfter genauso das Virus weitergeben kann wie ein Ungeimpfter.“ 

Zusätzlich gebe es aber eine sehr gute Studie von CDC in den USA, die gezeigt habe, dass eine FFP2-Maske das Risiko einer Ansteckung um ca. 80 Prozent reduziere, so dass eine Maske zum Fremdschutz einen besseren Effekt habe als eine Impfung.

Eine Empfehlung für eine allgemeine vierte Impfung sieht Streeck nicht, dafür fehle die Datenbasis: „Die STIKO hat eine vierte Impfung für vulnerable Gruppen, also auch Personen ab 70 Jahren empfohlen. Aber ob das für eine Allgemeinheit kommen sollte, das muss man auch ein bisschen skeptisch sehen.“
Man müsse erst einmal abwarten, wie die Europäische Arzneimittelbehörde und die STIKO das einschätzen. 
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Kommentare

10 Antworten

  1. Das Entweder/Oder verstehe ich nicht ganz. Eine Impfung mag nicht mehr besonders gegen Ansteckung schützen aber sehr wohl gegen schwere Verläufe und Todesfälle. Insofern ist die Impfung nach wie vor wichtig.

    Ein Beleg für den Schutz vor schweren Verläufen und Tod findet man z.B. hier in Tabelle 13, die letzten drei bzw. sechs Spalten auf Seite 47:

    https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1050721/Vaccine-surveillance-report-week-4.pdf

    1. Nicht jeden Infizierten erwartet ein schwerer Verlauf. Für diese gesunden Menschen ist ein Impfung nicht mehr und nicht weniger als eine Körperverletzung.
      Wer sich jedoch von der Impfung einen Vorteil erwartet, den wird niemand daran hindern.

      1. Zum Glück erwartet nicht jeden Infizierten ein schwerer Verlauf. Das habe ich auch nicht behauptet. Ich sage, daß eine Impfung sehr wirksam vor schweren Verläufen und Todesfällen schützt.

        Jeder medizinische Eingriff erfüllt rechtlich den objektiven Tatbestand eine Körperverletzung. Das fängt bei einer Blutabnahme an, die übrigens, was den unmittelbaren Eingriff betrifft, heftiger ist als eine Impfspritze. Immerhin wird hier auch noch eine lebensnotwendige Körperflüssigkeit (Blut) entfernt und der Eingriff dauert länger. Noch heftiger finde ich Infusionen. Ich habe da immer permanent Schmerzen bis hin zur Venenentzündung.

        Nur entfällt halt die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung durch die Einwilligung des Impflings. (vgl. § 228 StGB) Nach einer im Vordringen befindlichen Rechtsauffassung beseitigt die Einwilligung aber sogar den objektiven Tatbestand, so daß nicht mal objektiv eine Körperverletzung vorliegt.

        Wie auch immer: Auch bei einer Impfpflicht gäbe es keine Zwangsimpfung und damit also auch keine rechtswidrige Körperverletzung.

        Ich erwarte mir auch keinen Vorteil, sondern die Impfung ist in der Abwägung vorteilhaft.

  2. Ganz einfach bei dieser Studienlage. Einrichtungsbezogenen Impfpflicht und allgemeine Impfpflicht nicht einführen und in den Einrichtungen zunächst FFP2 Masken tragen.
    Jedoch muss den Mitarbeitern auch die Abnahme der Maske, zeitlich gewährt werden.
    Im Moment gibt es bislang noch keine gesetzliche Regelung, um mal Frischluft zu bekommen.
    Die Schüler können diesbezüglich ein Lied davon singen. Es wird teils nicht mal auf den Schulhof die Abnahme der MNS gewährt.
    Man sollte bedenken, dass diese Kinder und Jugendlichen unsere Zukunft sind. Und so geht man nicht mit seinem Nachwuchs um. Sonst erleben einige später im Alter einen Bumerang, wenn diese mal auf den Nachwuchs angewiesen sind.

      1. Kindern sollten nicht Probleme eingeredet werden, die sie gar nicht haben. Auch unsere Enkelkinder haben keinerlei Schäden davongetragen, unser jüngstes Enkelchen setzte kürzlich ihrem Kuscheltier eine Maske auf. Schön finde ich das nicht, bin aber immer wieder erstaunt, wie unkompliziert sich Kinder den Gegebenheiten anpassen.
        Sie in Watte zu packen dürfte größere Schäden verursachen.

  3. Rechtsexperten, Politexperten, Virusexperten, Klimaexperten……Experten, Experten, Experten……wer schützt das Volk vor diesem kruden, verschrullten Expertentum?
    Medienexperten, Bildungsexperten, Kulturexperten, Journalismusexperten……Experten, Experten, Experten……gibt es auch noch normale, selbstdenkende, verantwortungsvoll handelnde Menschen?
    Man überlässt letztendlich am Faden hängenden Politikern das Spielfeld das von „Finanz – und IT-Experten“ abgesteckt und im Tip-Kick Verfahren von jenen Mächten, jeder noch mehr „goldene Tore“ zur Füllung des „Geldsacks“ schießen lassen möchte !!!!
    Ab wann und insbesondere wie kann bei diesem üblen Spiel zurück geschossen werden.
    Einer meiner Lieblingssprüche: „Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, daß man es behalten kann ohne es zu haben“!

  4. „Man müsse erst einmal abwarten, wie die Europäische Arzneimittelbehörde und die STIKO das einschätzen.“ Ja, und eingeschätzt wird das von Leuten, die mit der Pharma-Industrie verbandelt sind. Das Ergebnis ist vorauszusehen!

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