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Völkermord an Armeniern: 10 Gründe, warum sich die türkische Regierung irrt

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) begrüßt die Völkermord-Resolution des Deutschen Bundestages.

„Leugnung, Vertuschung und staatliche Geschichtsklitterung können keine Grundlage für ein freiheitliches Miteinander sein – auch nicht im Vielvölkerstaat Türkei“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin und fügte hinzu:159481-3x2-teaser296

„Die gegenüber dem Deutschen Bundestag und persönlich durch Präsident Erdogan ausgesprochenen Drohungen gegenüber Kanzlerin Merkel zeigen die Bereitschaft zur Eskalation: Deutschland darf sich von dem Autokraten Erdoğan nicht erpressen lassen.“

Die türkische Regierung bietet immer wieder neue, unterschiedliche, zum Teil sich widersprechende Begründungen, warum der Völkermord an Armeniern, Syro-Aramäern und Pontos-Griechen kein Völkermord gewesen sein soll.

IGFM-Präsident Prof. Dr. Thomas Schirrmacher entkräftet die wichtigsten Behauptungen:

A. Es fehlte an der Absicht und Planung – die meisten Armenier starben in den Kriegswirren an Hunger und Krankheit.

B. (und im Widerspruch dazu:) Die Armenier waren Aufständische und halfen den Kriegsgegnern. Die Vertreibungspolitik der Jungtürken gegen die Armenier war ein kriegsnotwendiger Akt der Selbstverteidigung.

Zu A. und B. ist zu sagen:  Junge Christin bei Gottesdienst für den Frieden in Syrien

1. Die türkische Militärgerichtsbarkeit hat 1919-1920 direkt nach dem Ersten Weltkrieg einige der Hauptplaner und -drahtzieher der Ermordung der Armenier zum Tode verurteilt, Generäle wie Politiker. Zwei der wichtigsten Drahtzieher hatten sich aber nach Deutschland abgesetzt, wo sie 1922 ermordet wurden.

Der türkische Staat selbst hat also damals aufgrund von vielen Zeugenaussagen und Akten festgestellt, dass die Massenmorde geplant waren und nicht dem Kampf gegen bewaffnete Aufständische dienten. Dass bald darauf unter Kemal Atatürk die Leugnung der Schuld einsetzte, ändert daran nichts.

2. Heerscharen von Historikern und Genozidforschern haben durch umfangreiches Quellenmaterial belegt, dass die beiden Aussagen A. und B. falsch sind. Eine begründete Widerlegung dieser Quel-lenarbeit seitens der Türkei ist nicht erfolgt. Behauptungen von Politikern widerlegen aber keine wis-senschaftliche Forschung, sie können sie höchstens verbieten.

3. Wenn die Aussagen A. und B. stimmen, warum weigert sich die Türkei dann, die türkischen Archive unabhängigen Historikern zu öffnen? Es dürfte dann ja nichts Belastendes zu finden sein.

4. Wenn es um eine Selbstverteidigung gegangen wäre, hätte sich die Verteidigung nach Genfer Kriegsrecht nicht gegen die Zivilbevölkerung richten dürfen, die die absolute Masse der Opfer aus-machten. Haben die Zigtausenden Kinder, ja Babys, die auf den Hungermärschen starben, etwa auch gegen die Türkei gekämpft? RTEmagicC_logo_Homepage_quad_gif

5. Im Übrigen ist es unumstritten, dass ein Völkermord auch vorliegen kann, wenn zwei Kriegsparteien Krieg gegeneinander führen und eine Seite dabei versucht, nicht nur Kämpfer der anderen Seite zu töten, sondern die gegnerische Bevölkerung auszulöschen, das heißt zum Beispiel verhungern zu lassen. Sonst dürfte man ja auch im Zweiten Weltkrieg nicht von Völkermord sprechen.

C. Die türkische Regierung verbindet mit Völkermord etwas mit dem Nationalsozialismus Vergleichbares, setzt also eine rassistisch-ideologische Motivation voraus. Da die Armenier aber als religiöse Gruppe gesehen wurden, die sich als Christen vermeintlich mit christlichen Gegnern verbündeten, und im 19. Jh. zum Islam übergetretene Armenier meist nicht verfolgt wurden, lehnt man es ab, dass es sich um Völkermord aus Rassismus handelte.

6. Dabei wird übersehen, dass die Völkermorddefinition der UN von 1948 keine bestimmte Ideologie und keine bestimmte Art von ‚Volk‘ voraussetzt und sich nicht darum kümmert, welche Begründung verwendet wird, sondern nur das Ziel, Angehörige einer bestimmten Gruppe geplant zu töten oder dem möglichen Tod auszuliefern, für ausschlaggebend hält. Im Übrigen ist es so verbrecherisch, Menschen umzubringen, weil sie Christen sind, wie es verbrecherisch ist, sie umzubringen, weil sie eine bestimmte Sprache sprechen oder einer bestimmten Ethnie angehören.

Artikel II, der von der Türkei 1948 als Erstunterzeichner mit unterschriebenen UN-Konvention lautet: foto-dcubillas-www_freimages_com_

„In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; (b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; (c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; (d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; (e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“

Alle fünf Punkte sind für den Völkermord an Armeniern, Syro-Aramäern und Pontos-Griechen gründ-lich von Historikern belegt worden, wobei Punkt d) seltener vorkam. Man denke etwa zum letzten Punkt daran, dass 150.000 – 200.000 armenische Kleinkinder an türkische oder kurdische Eltern gegeben wurden – teilweise aus Not, teilweise mit Gewalt – und nach 1919 den Eltern oder Verwandten nicht zurückgegeben wurden.

D. Die türkische Regierung sagt: Völkermord wurde erst 1951 zu einer Kategorie des Völker-rechts, als konnte ein Ereignis dreieinhalb Jahrzehnte vorher kein Völkermord sein. Dieser Logik ist selbst das Deutsche Außenministerium gefolgt.

7. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Weil es Völkermorde gab und der schlimmste von allen im Zwei-ten Weltkrieg geschah, wurde zur Beschreibung schließlich der Begriff Völkermord bzw. das englische Gegenstück ‚genocide‘ geprägt und 1948 die UN-Völkermordkonvention verabschiedet, die 1951 in Kraft trat. Selbstverständlich sind Völkermorde so alt wie die Menschheit, und sie gehören zu den Höhepunkten von Verbrechen und Unmoral, gleich welchen Begriff man dafür vorher verwendet hat.

8. Folgte man der Logik der türkischen Regierung, gab es vor 1948 auch keine Menschenrechtsverletzungen, weil die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erst 1948 verabschiedet wurde.

9. Im Übrigen muss man unterscheiden: Der völkerrechtliche, juristische Begriff „Völkermord“ wäre von Interesse, wenn man die Türkei verklagen wollte. Es geht aber vor allem um den Begriff „Völkermord“ der Historiker. Und hier steht die türkische Regierung gegen eine weltweite Phalanx von Historikern und Genozidforschern, die den Begriff etwa auch für die Verbrechen der Deutschen an den Hereros in Deutsch-Westafrika vor dem Ersten Weltkrieg verwenden.

10. Das Argument, vor 1951 könne es gar keinen Völkermord gegeben habe, zeigt auch, wie widersprüchlich die türkische Regierung argumentiert. Denn das Argument hieße dann ja: Hätte man bereits zum Beispiel 1910 eine völkerrechtliche Genozidkonvention verabschiedet, wäre der Massenmord an Armeniern und Syro-Aramäern ein Völkermord gewesen.

Zum Schluss sei noch hinzugefügt, dass die Türkei armenische und syrische Christen bis heute schwer diskriminiert. Es wäre für die Türkei ein Leichtes, die Diskriminierung der wenigen verbliebenden Christen im Land zu beenden. Solange dies nicht geschieht, muss man auch die Position der Türkei zur Völkermordfrage in diesem Licht betrachten.

Die Europäische Union tut gut daran, in ihren Fortschrittsreports die Beendigung der Diskriminierung der Christen und die Anerkennung des Völ-kermordes zu Vorbedingungen für einen EU-Beitritt zu erklären.

Weitere Infos hier: www.menschenrechte.de/tuerkei

Kommentare

8 Antworten

  1. Völkermord an den Armeniern, wenn die Flüchtlingspolitik so weiter geht, dass Deutschland den pro-Kopf-Zustrom im Rekord-Niveau bricht, Schweden mehrfach so viel Gebiet hat als Deutschland und alle nur Deutschland, obwohl es schon aus den Nähten platzt, bevölkern wollen, dann wird wohl das Geschichtsbuch nicht nur den Völkermord an Armeniern beklagen müssen. Wo bleibt die Solidarität der EU-Länder oder die Vernunft der EU?

  2. Seit wann sind Politiker Historiker, so dass sie vor anderen Türen kehren? Jedes Land hat irgendwann im Laufe seiner Geschichte Blut an den Händen und die gegenseitige Denunzierung bringt uns den Konfliktlösungen keinen Schritt näher, im Gegenteil, es fördert die Radikalisierung! In Sachen Kunst, die Kunst hat die Freiheit, etwas zu interpretieren und provokant zu hinterfragen, das muss auch ein Herr Erdogan hinnehmen, aber es zum politischen Spektakel zu machen, ist brandgefährlich und schädigt die Konfliktlösung und die diplomatischen Beziehungen. Den Hilfsorganisationen, die Europa zur humanitären Hilfe einer Völkerwanderung verdonnern, müssen sich nicht wundern, wenn eines Tages Blut an ihren Händen wegen Völkermord klebt, weil es offensichtlich ist, dass der afrikanische Völkermord nach Europa verlagert wird. Brüssel muss endlich mal Klartext reden und den Verlockungen ein Ende bereiten. Jeder, der illegal die europäischen Ländergrenzen überschreitet, wird abgeschoben oder muss zurück in afrikanische Flüchtlingslager, wo seine Asylberechtigung nach Europa geprüft werden kann. Klare Botschaft, Asylberechtigung erhält nur der, der Asylberechtigt ist und akzeptiert, dass er als Afrikaner seinen Antrag in afrikanischen Flüchtlingslagern stellen muss. Die Terrorgefahr hat die EU mit ihrer kopflosen Politik selbst zu verschulden.

  3. Inmitten großer politischer Konflikte muss man ja die Einfallslosigkeit zu Problemlösungen mit neuen Konflikten anfeuern. Von der Sache her ist es korrekt, den Genozid an den Armeniern aufzuarbeiten, Deutschland hat das nach dem zweiten Weltkrieg schon lange getan, aber wirklich dämlich, inmitten sensibler diplomatischer Verhandlungen mit der Türkei mit dem Holzhammer loszuschlagen. Manche Dinge brauchen Zeit und zähes Verhandlungsgeschick.

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