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Vollständiger Wortlaut des Schreibens von Glaubenspräfekt Müller an Erzbischof Zollitsch

Exzellenz!
Hochwürdigster Herr Erzbischof!

Mit Schreiben Prot. N. 2922/13 vom 8. Oktober 2013 hat der Apostolische Nuntius der Kongregation für die Glaubenslehre den Entwurf der Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Erzdiözese Freiburg sowie Ihres Rundbriefes an die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz zur Vorabveröffentlichung dieses Textes übermittelt.

Foto: Bischöfl. Presseamt RegensburgEine aufmerksame Lektüre des Entwurfs zeigt, dass dieser zwar richtige und wichtige pastorale Hinweise enthält, aber in der Terminologie unklar ist und in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt:

1. Bezüglich des Empfangs der Sakramente durch geschiedene wiederverheiratete Gläubige wird der 1993 von den Oberrheinischen Bischöfen gemachte Vorschlag neu als pastoraler Weg empfohlen:

Nach einem Gesprächsprozess mit dem Pfarrer könnten Betroffene zur Überzeugung gelangen, am Leben der Kirche vielfaltig teilzunehmen, aber bewusst auf den Empfang der Sakramente zu verzichten, andere hingegen könnten in der konkreten Situation zur „verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen, die Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung empfangen zu können, und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde „zu respektieren“.

Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, „bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen“ (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio vom 22. November 1981, Nr. 84; vgl. auch das Schreiben dieser Kongregation vom 14. September 1994 über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, mit dem der Vorschlag der Oberrheinischen Bischöfe abgelehnt wurde; Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 29).

Diese Position des Lehramts ist wohl begründet: Wiederverheiratete Geschiedene stehen selbst ihrer Zulassung zur Eucharistie im Weg, insofern ihr Lebensstand in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche ist, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht (lehrmäßiger Grund). Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies Verwirrung bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe (pastoraler Grund).

Foto: L. Börger2. Darüber hinaus wird für geschiedene Gläubige, die eine neue zivile Verbindung eingehen, eine Gebetsfeier vorgeschlagen. Es heißt zwar ausdrücklich, dass es sich dabei nicht um eine „Quasi-Trauung“ handelt und die Gestaltung schlicht sein soll, aber der Entwurf bietet dann doch eine Art „Ritus“ mit Eröffnung, Hören auf das Wort Gottes, Segnung und Übergabe einer Kerze, Gebetsteil und Abschluss.

Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt:

„Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen (ritus cuiusvis generis) vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen“ (Familiaris consortio, Nr. 84).

Den betroffenen Gläubigen sind Hilfen anzubieten, „wobei in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen, damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in Bezug auf den Wert der Ehe aufkommen“ (Sacramentum caritatis, Nr. 29).

Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen.

Weil der Text nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Teilen der Welt Fragen aufgeworfen und in einer pastoral delikaten Problematik zu Verunsicherungen geführt hat, fühlte ich mich verpflichtet, Papst Franziskus darüber zu informieren.

Nach Rücksprache mit dem Heiligen Vater wird nun im L’Osservatore Romano vom 23. Oktober 2013 ein Artikel von mir erscheinen, der die verbindliche Lehre der Kirche in dieser Frage zusammenfasst. Dieser Beitrag wird auch in den Wochenausgaben der Vatikanzeitung abgedruckt werden.

Da eine Reihe von Bischöfen sich an mich gewandt haben und eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz sich mit dem Thema beschäftigt, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich eine Kopie dieses Schreibens an alle Diözesanbischöfe in Deutschland senden werde.

In der Hoffnung, dass wir in dieser delikaten Frage pastorale Wege gehen, die ganz mit der Glaubenslehre der Kirche übereinstimmen, verbleibe ich mit besten Grüßen und Segenswünschen im Herrn

Ihr
Gerhard L. Müller
Präfekt

Quellen: Badische Zeitung / „kath.net“

1. Foto: Bistum Regensburg

Kommentare

4 Antworten

  1. Nächstenliebe verlangt Zugeständnisse!

    Für mich ist es sehr ärgerlich, wenn eine sich christliche nennende Organisation – wie der Vatikan – sich weiterhin weigert, Wiederverheiratete wieder zu Beichte und Kommunion zuzulassen.

    Denn es ist für ein Paar unmöglich, zum Zeitpunkt der Heirat hundertprozentig sicher zu sein, dass diese Ehe bis zum Tod andauert. Die Realität beweist, dass sich oft erst nach einiger Zeit herausstellt, dass zum Beispiel die Lebenseinstellungen beider Partner so verschieden sind, dass ein weiteres Zusammenleben für beide nur eine Qual bedeuten würde.

    Ich finde, wenn eine Organisation sich weder an der Realität orientiert, noch an der christlichen Nächstenliebe, dann hat sie es nicht verdient, sich christlich zu nennen!

    Alle Katholiken, welche an der christliche Nächstenliebe orientiert sind, sollten gegenüber der katholischen Kirche erklären, dass sie aus dieser Kirche austreten, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genau die gleiche Mitmenschlichkeit praktiziert, welche die evangelische Kirche ja schon seit sehr langer Zeit in vielen Bereichen des Lebens selbstverständlich ausübt.

    Außerdem sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass es selbstverständlich auch möglich ist, überhaupt keiner Kirche anzugehören, um ein Christ zu sein. Denn laut Bibel reicht dafür ja Gottes- und Menschenliebe aus. Von einer dafür notwendigen Mitgliedschaft in irgendeiner sich christlich nennenden Organisation ist in der ganzen Bibel nichts zu lesen.

    1. Guten Tag,
      Christus selbst hat die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe gegen die – wie er es nannte – „Hartherzigkeit“ jener verteidigt, welche daran eben nicht festhielten, sondern Frauen weiter per Scheidungsbrief entlassen wollten.
      Wenn Ehepartner überhaupt nicht miteinander klarkommen, können sie sich trennen und dabei durchaus zu den Sakramenten gehen. Das Eheband besteht weiter – auch nach Trennung bzw. Scheidung. Daher ist keine kirchliche Wiederverheiratung möglich.
      Da Sie die „Nächstenliebe“ so hervorheben: Wie dies wohl eine verlassene Ehefrau empfindet, die von ihrem Mann betrogen wurde und nun sehen kann, wo sie mit ihren Kindern bleibt?! – Oder umgekehrt: ein betrogener, verlassener Ehemann! Ganz zu schweigen vom Seelenschmerz der Kinder. Gerade die katholische Kirche steht auf der Seite der Treue und der Treuen – und was hat es mit wahrer „Nächstenliebe“ zu tun, Ehebruch „abzusegnen“? Ist ausgerechnet das also die neue „Mitmenschlichkeit“?
      Laut Bibel, schreiben Sie, „reicht ja Gottes- und Menschenliebe aus“ – und zur Gottesliebe gehört die Einhaltung der Gebote, zur Menschenliebe gehört die Treue.
      Falls Ihnen dies bei Ihrer lückenhaften Bibellektüre entgangen sein sollte: Im Neuen Testament ist mehrfach von der Kirche die Rede, die zB. Christus auf den Felsen Petri erbaut hat (Mt 16,18) – und die von Paulus als „Grundfeste der Wahrheit“ bezeichnet wird.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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