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Vorbeugender Gewahrsam für Gefährder

Heute bringt die AfD-Fraktion einen Antrag in den Bundestag ein, in dem sie auf Bundesebene einen Präventiv-Gewahrsam für islamistische Gefährder fordert.

Martin Hess, stellv. innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und ehem. Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung, erklärt dazu:

Schon 2015 hat BKA-Chef Holger Münch klargestellt, dass es für unsere Sicherheitsbehörden wegen Personalknappheit und der föderalen Zersplitterung des Polizeirechts unmöglich ist, alle islamistischen Gefährder rund um die Uhr zu überwachen. Dabei gab es hier damals nicht halb so viele Gefährder wie heute.

Der Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz hat diese Einschätzung nach dem Messeranschlag von Dresden bekräftigt. Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit, Gefährder an der Begehung ihrer Anschläge wirksam zu hindern, indem man ihren Aktionsradius auf null reduziert: Ausländische Gefährder sind umgehend in Abschiebehaft zu nehmen und dann abzuschieben.

Deutsche Gefährder müssen so lange in Präventivgewahrsam genommen werden, bis sie erwiesenermaßen keine Gefahr mehr für die Bevölkerung darstellen. Anders sind Terroranschläge wie in den vergangenen Wochen nicht zu verhindern.“

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