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Vorbildliches Ungarn: Erster Gedenktag erinnert an die Verschleppung der Ungarndeutschen

Am 19. Januar wurde zum ersten Mal der jährliche Gedenktag des Beginns der Vertreibung der Ungarndeutschen begangen, den das ungarische Parlament Mitte Dezember vergangenen Jahres ohne Gegenstimme angenommen hatte.

An diesem Datum verließen im Jahr 1946 die ersten Deportationszüge mit zwangsumgesiedelten „Schwaben“ das Land. Am ersten Dezember 1946 endete die „Aussiedlung“ in den amerikanisch besetzten Teil Deutschlands auf Anordung von General Clays. Von 1947 bis 1948 wurden dann noch einmal  ca. fünfzigtausend Menschen in den sowjetisch besetzten Teil verbracht.

Vertriebene, Kriegsflüchtlinge und Heimkehrer aus sowjetischer Zwangsarbeit machen ungefähr 225.000 in der Bundesrepublik amtlich registrierte Ungarndeutsche aus. 1941 hatten sich in einer Volkszählung 477.050 Menschen in Ungarn zur deutschen Nationalität bekannt und Deutsch als ihre Muttersprache bezeichnet.

Tausenden Deutschen wurde damals die Staatsbürgerschaft entzogen. Ungefähr 16.000 waren  in sowjetischen Lagern zu Tode gekommen. Mit dem Gedenktag will die ungarische Regierung an die ungerechtfertigte Vertreibung erinnern.

Ungarisches Parlament verurteilt einmütig die völkerrechtswidrige Vertreibung der Deutschen

Hier folgt der Beschluss des Parlaments im Wortlaut:

„1. Das Ungarische Parlament erklärt den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr 1946, zum Gedenktag der Verschleppung der Ungarndeutschen.

2. Das Ungarische Parlament

–   hält für erforderlich, dass der die Menschenrechte schwer verletzenden und unrechtmäßigten Verschleppung der Gemeinschaft der Deutschen in Ungarn, die  –   durch die Umsetzung des Beschlusses des Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945  –  aufgrund des falschen Vorwurfs und des Grundsatzes der Kollektivschuld am Ende des 2. Weltkrieges und in der Zeit danach Verfolgung und Beraubung ihrer Güter erleiden musste, würdig gedacht wird,

–   zollt allen Respekt, die Opfer der Demütigungen, Verschleppungen waren, insbesondere den kirchlichen bzw. weltlichen Personen, die die Verfolgung und sogar den Tod wegen ihres Verantwortungsbewusstseins und ihrer Solidarität für die ihnen anvertrauten Gemeinschaften häufig freiwillig akzeptiert haben,

–   unterstützt und betreibt die Organisation von Gedenkveranstaltungen und die von Unterrichtsmaterialien bezüglich der Verfolgung, Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen.

3. Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.“

Für die anerkannten ethnischen Minderheiten in Ungarn gibt es heute eine Landesselbstverwaltung sowie örtliche Strukturen, mit denen Bildungs- und Kultureinrichtungen betrieben und die entsprechenden staatlichen Gelder verwaltet werden.

Eine direkte parlamentarische Vertretung gibt es für ethnische Minderheiten in Ungarn allerdings nicht. Für die nächste Legislaturperiode sind einzelne Mandate im Parlament für Minderheitenvertreter vorgesehen.

Autor: Jan Bentz
Quelle: katholische Nachrichtenagentur ZENIT.org

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