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Vorfahrt für das Elternrecht: Betreuungsgeld-Gesetz von Bundesrat angenommen

Pressemitteilung der Initiative Familienschutz:

Die vorerst letzte Hürde ist genommen: Vergangenen Freitag hat nun auch der Bundesrat der Einführung des Betreuungsgeldes ab August 2013 zugestimmt. Damit sind die Rot-Grün regierten Länder mit ihrer Forderung, das Betreuungsgeld-Gesetz im Vermittlungsausschuß nachverhandeln zu lassen, gescheitert. Mutter-Kind

Ein Ende der Debatte ist allerdings noch nicht in Sicht. Erneut beschimpfte zB. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) die neue Familienleistung als völlig fehlgeleitet und kritisierte, daß damit Kinder von frühkindlicher Bildung ferngehalten würden.

Dabei betonen Fachexperten immer wieder, daß Kinder im Krippenalter (0 bis 3 Jahre) statt Bildung in erster Linie eine konstante, stabile und emotionale Bindung brauchen.  

„Kleinstkinder brauchen keine Bildung, sondern Bindung“

Dazu erklärt der bekannte Autor und renommierte Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz:

„Ich halte „frühkindliche Bildung“ für ein tragisches Missverständnis. Säuglinge und Kleinstkinder brauchen keine Bildung, sondern Bindung. Sicher emotional gebundene und geliebte Kinder gewinnen damit die wichtigste Voraussetzung für ihre Bildungsfähigkeit. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen „aufgezwungener“ Bildung und einem inneren Bildungsbedürfnis bei emotional gesicherten und bestätigten Kindern.“

Lesen Sie hier das ganze Interview mit Dr. Hans-Joachim Maaz „Krippenbetreuung ist Belastung für das Kind“ auf www.freiewelt.net.

Mit unserer erfolgreichen Kampagne „JA zum Betreuungsgeld!“ haben wir in diesem Jahr dafür gekämpft, daß Eltern in den wichtigen ersten Jahren mehr Wahlfreiheit haben, ihre Kinder auch zu Hause betreuen zu können und ihnen endlich auch eine kleine Wertschätzung ihrer Arbeit zukommt.

Diesen Kampf werden wir auch 2013 unerschrocken fortsetzen. Denn die Betreuungsgeld-Gegner sind nicht bereit, ihre familienfeindliche Haltung aufzugeben. Hamburg will auf jeden Fall gegen das Betreuungsgeld-Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagen. Hier werden wir aktiv bleiben und uns weiter mit ganzer Kraft für die Familien und Kinder einsetzen!

Quelle (Text/Foto): Initiative Familienschutz

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