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Warum das 5. Gebot in richtiger Übersetzung „Du sollst nicht morden“ lautet

Von Felizitas Küble

In der Online-Ausgabe der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 3. April 2019 befaßt sich der Münchner Historiker Dr. Michael Wolffsohn mit dem Thema „Juden in der Bundeswehr“: https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/nach-allem-und-trotz-allem/

Schon vor Jahrzehnten, als es noch eine Ausnahmeregelung für Holocaust-Überlebende der dritten Generation gab, nicht zum „Bund“ eingezogen zu werden, plädierte der deutschjüdische Professor (siehe Foto) für eine Beteiligung jüdischer Soldaten nach der Devise: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“.

Heute sind Juden in der Bundeswehr samt ihrem Militär-Rabbiner längst eine  Selbstverständlichkeit. 

In seinem Artikel „Nach allem und trotz allem“ äußert sich Wolffsohn auch zur Übersetzung und Auslegung des 5. Gebotes: „Du sollst nicht morden“, das sowohl sprachlich wie inhaltlich oft falsch mit „Du sollst nicht töten“ übersetzt wird.

Doch der überzeugte jüdische Autor kennt sich aus und schreibt:

„In der Tradition Martin Luthers übersetzt die christliche Einheitsbibel nämlich dieses zentrale Gebot aus dem Dekalog irreführend und sinnwidrig mit »Du darfst nicht töten«. Im hebräischen Original heißt es »lo tirzach«, »Du darfst nicht morden«. –  Es heißt nicht »lo taharog«, »Du darfst nicht töten«.   – Das wiederum heißt unausgesprochen »Notfalls darfst du töten« – wenn nämlich dir selbst der Tod droht.“

Er erinnert sodann an das Wort des bekannten Schriftstellers Albert Camus: Manchmal muss man »töten, um den Mord abzuschaffen«.

Auch die Halacha, das jüdische Religionsgesetz, hat sich stets im Sinne eines Notwehr- und Verteidigungsrechts ausgesprochen – sowohl für Personen wie für Nationen.

Das „jüdische Fundamentalgebot“, das den MORD verbietet, gilt hingegen ausnahmslos – und so sieht es auch die katholische Moraltheologie.

Foto: Michaela Koller

 

 

Kommentare

6 Antworten

  1. Der Apostel Paulus erlaubt im Neuen Testament der Bibel dem römischen Soldaten weiterhin seinen Dienst für den römischen Staat bzw. das Imperium und den römischen Kaiser zu tun, weil dies eben seine Pflicht als Staatsbürger bzw. seine Staatsbürgerpflicht ist. Zudem trieb Jesus Christus mit Geisseln die Geldwechsler aus dem Tempel, weil diese eben eigentlich gar kein Recht hatten, sich dort aufzuhalten. Dies legitimiert Polizei und Militär des Staates usw.
    Auch Christen dürfen pflicht- und gesetzestreu und bibeltreu die Berufe des Soldaten und des Polizisten usw. ausüben, solange sie sich an Recht und Gesetz halten und nur ihre Pflicht tun.
    Siehe dazu auch die UN-Menschenrechte als internationales Völkerrecht und das Kriegsrecht.

    ETHIK
    Der Heilige Stuhl, der Islam und die UN-Menschenrechtscharta
    Von David Berger -2. August 201713

    Ein Gastbeitrag von Franz Deckenbrock

    Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Heilige Stuhl ist einer der wenigen Staaten, die diese Rechtsforderungen der Vereinten Nationen nach wie vor ablehnen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wurde bisher vom Heiligen Stuhl nicht unterzeichnet.

    https://philosophia-perennis.com/2017/08/02/der-heilige-stuhl-der-islam-und-die-un-menschenrechtscharta/

    Papst Leo XIII. – 1870 bereits fortschrittlicher als der Islam heute: „dass es innerhalb des göttlichen Naturrechts gewisse Menschenrechte gebe“ © Marie-Lan Nguyen / Wikimedia Commons, via Wikimedia Commons

    https://philosophia-perennis.com/

    ETHIK
    Der Heilige Stuhl, der Islam und die UN-Menschenrechtscharta
    Von David Berger -2. August 2017

    Franziskus

    https://www.theeuropean.de/suche?utf8=%E2%9C%93&keyword=Franziskus&submit=

    Das Naturrecht und Europa – Peter Lang

    https://www.peterlang.com/view/title/49375

    Der Bruch Martin Luthers mit dem Naturrecht der Kirche und Folgen daraus – David Berger: Aspekte der Naturrechtslehre im Neuthomismus – Sławomir …

  2. Addendum:

    Zu ergänzen ist entgegen einer angeblichen völligen Ausnahmslosigkeit des Mordverbotes der bei Thomas von Aquin erläuterte Tyrannenmord. Insbesondere das allzu wörtliche und „ausnahmslose“ Missverständnis der protestantischen Offiziere bis 1942 führte zu einem insgesamt fatalen Zeitverlust bei der Vorbereitung des Attentats auf den Widerchristen … leider Gottes.

  3. Im Geltungsbereich des StGB der BRD wäre der Wortlaut „Du darfst nicht morden“ offensichtlich verfehlt. Er würde nämlich den Umkehrschluss nahelegen, wonach das Töten erlaubt sei. Das vorsätzliche Töten eines Menschen ist nach § 212 StGB ein schweres Verbrechen, das mit einer entsprechend schweren Strafe geahndet wird. Der Mord hingegen ist die vorsätzliche Tötung unter den in § 211 StGB bezeichneten Merkmalen, etwa „Heimtücke“ oder „niedrige Beweggründe“. Ein „Mord“ kann niemals aufgrund eines sog. Rechtfertigungsgrundes straffrei bleiben: Wer in Notwehr tötet, handelt ja weder heimtückisch noch aus niederen Beweggründen. Die vorsätzliche Tötung hingegen kann durchaus gerechtfertigt sein. Lassen wir es also bei der überkommenen Formulierung „Du sollst nicht töten“

    1. Guten Tag,
      rein juristisch haben Sie recht, es geht hier aber nicht um das deutsche StGB und allgemein nicht um eine weltliche Rechtsordnung, sondern erstens um den hebräischen Wortlaut des fünften Gebotes und zweitens um die moraltheologische Auslegung im Juden- und Christentum.
      Meines Wissens haben die Nazis damals die Hürden für eine Mord-Definition erhöht („niedere Beweggründe“ seien nachzuweisen), um damit ihre Euthanasie-Aktionen juristisch leichter durchbringen zu können.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  4. Die Verfälschung des fünften Gebotes durch Martin Luther, in dem für den Begriff „morden“ das Verb „töten“ eingefügt wurde, diente damals bereits der verantwortungslosen Verharmlosung einer frevelhaften Untat wie heute der Begriff Abtreibung eines wehrlosen Kindes im Mutterleib.
    Es ist dem Euphemismus geschuldet, wenn anstelle des – wie es die deutsche Sprache vorsieht – treffenden Ausdrucks „morden“ der Begriff „töten“ verwendet wird, was sich wie eine Epidemie über ganz Europa ausbreitet und zur millionenfachen Ermordung von Ungeborenen führt. Denn es handelt sich bei dieser sogenannten Abtreibung um „heimtückischen Mord“, der die arg-und Wehrlosigkeit des Opfers (das ungeborene Kind) bewusst ausnutzt.
    Es kann durchaus festgestellt werden, dass wir es bei der deutschen und darüber hinausgehend europäischen Gesellschaft mit einer „reinen Mörderbande“ zu tun haben, die den größten Ungeborenen-Genozid aufweist in der europäischen Geschichte.
    Immerhin fordert das europäische Parlament einen freien und ungehinderten Zugang zur „Abtreibung“ (Mord) und „betont erneut, dass Frauen und Mädchen selbst über ihren Körper und ihre Sexualität bestimmen können müssen“.
    Bleibt die Frage: „Sind das die modernen „europäischen Werte“, die man im Bericht des Europa-Parlaments über Grundrechte, auf die die Europäer so stolz sind?

  5. Aber auch die katholische Kirche befürwortet Notwehr, speziell Thomas von Aquin. Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche
    (KKK, http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM):

    Notwehr

    2263 Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen. „Aus der Handlung dessen, der sich selbst verteidigt, kann eine doppelte Wirkung folgen: die eine ist die Rettung des eigenen Lebens, die andere ist die Tötung des Angreifers“ (Thomas v. A., s. th. 2-2, 64, 7). Nur die eine Wirkung ist gewollt, die andere nicht.

    2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen:

    „Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt … Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen“ (Thomas v. A., s. th. 2-2, 64, 7).

    2265 Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein.

    2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

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