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Warum Erika Steinbach ihr Bundestags-Mandat behalten kann und soll

GG: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“

Die christlich-konservative Parlamentarierin Erika Steinbach ist aus der CDU ausgetreten, was sie vor allem mit der verfehlten Asylpolitik Merkels begründet, aber auch mit der Euro-„Rettungspolitik“ zu Lasten Deutschlands sowie der überstürzt vorgenommenen, wahltaktisch bedingten „Energiewende“. (Näheres siehe HIER) steinbach

Daß ihre (einstige) Partei den Austritt kritisiert, ist nicht weiter erstaunlich. Manche eher linken Kreise in der Fraktion samt Parteichefin Angela M. mögen wohl froh sein, die unabhängig denkende Bundestagsabgeordnete, die zugleich menschenrechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion war, auf diesem Wege „losgeworden“ zu sein.

Was aber für demokratische Gepflogenheiten geradezu empörend ist, sind ebenso dreiste wie grundgesetzwidrige Aufforderungen an Frau Steinbach, ihr Bundestagsmandat zurückzugeben.

Unser Grundgesetz verkündet das „Freie Mandat“

Wissen diese Politiker etwa nicht, daß unsere Verfassung ausdrücklich das „Freie Mandat“ verkündet, da wir uns nicht in einer Parteiendiktatur befinden. Schließlich sind Staat und Parlament keine Ausführungsorgane von Parteien, denn diese wirken laut GG (Grundgesetz) lediglich mit an der politischen Willensbildung des Volkes  –  nicht mehr und nicht weniger.bundestag

Der hessische CDU-Generalsekretär Manfred Pentz forderte die Parlamentariern jetzt auf, ihr Mandat zurückzugeben. CDU-Generalsekretär Tauber von der Bundes-CDU erklärte sogar, die Wahlbürger in Frankfurt hätten Steinbach deshalb ihr Vertrauen geschenkt, weil sie Kandidatin der CDU gewesen sei. Deshalb müsse sie nun ihr Mandat zurückgeben.

Vielleicht sollte der CDU-General endlich demokratische Prinzipien verinnerlichen und das ABC Staatsbürgerkunde nachbüffeln oder wenigstens den Artikel 38 GG ernst nehmen, in dem es heißt, daß die Abgeordneten „Verteter des ganzen Volkes sind“ (und daher „weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.)

Dies gilt erst recht, wenn Parlamentarier/innen wie Frau Steinbach sogar in direkter Wahl (ohne Parteiliste) in den Bundestag gelangt sind.

Es gab natürlich schon mehrfach Abgeordnete, die aus ihrer Partei und/oder Fraktion ausgetreten sind, aber selbstverständlich ihr Mandat bis zur nächsten Bundestagswahl behalten konnten  –  schließlich sind sie keine Parteifunktionäre, sondern „Vertreter des ganzen Volkes“. Beispiele hierfür sind etwa die frühren Bundestagsabgeordneten Ortwin Lowack (CSU, dann parteilos) oder Martin Hohmann (CDU, dann parteilos).

Im Falle von Oskar Helmerich handelt es sich um einen Juristen, der nicht etwa (wie Hohmann und Lowack) vom Bürger direkt gewählt wurde, sondern über die AfD-Landesliste in den Thüringer Landtag einzog und danach aus der Partei austrat. Er behielt sein Mandat, was mit Recht niemanden stört – und ist nun ein parteiloser Abgeordneter. Was für Helmerich gilt, das kann erst recht die direkt gewählte Frau Steinbach beanspruchen.

Weitere Mandatsträger sind zwar auf der Liste einer Partei in den Bundestag gelangt, ohne jedoch Mitglied derselben zu sein, zB. in den 80er Jahren der bekannte Friedensforscher Dr. Alfred Mechtersheimer, der zwar in der grünen Fraktion war, aber nicht der Partei angehörte, weil er mit dieser nicht voll übereinstimmte.

Kommentare

4 Antworten

  1. Wenn jemand dank der Partei über die Liste ins Parlament gekommen ist, kann es durchaus gerechtfertigt sein, dass er seinen Sitz zurück geben soll. Frau Steinbach ist hingegen direkt gewählt worden. Deswegen sehe ich keinen Grund für eine Rückgabe ihres Mandats.

  2. Es ist ein Trauerspiel, wie unsere Politiker sich als Eliten aufführen, der Feudaladel lässt grüßen, und ohne das Volk zu fragen, welches der Souverän ist, über dieses hinweg regieren.

    Frau Steinbach soll und muss ihr Mandat behalten, denn sie erfüllt als eine der wenigen noch das Mandat als Volksvertreter. Ausgerechnet Tauber, Füller-Skandal, Wähler-Beleidigung A….., weil sie nicht bedingungslos Frau Merkel als Göttin huldigen wollen, dämliche Vergleiche, als ob er den Unterschied zwischen Wagenknecht und Petry und deren Parteiprogrammen nicht kennt, maßt sich an, über Frau Steinbach das Richterbeil zu schwingen, aus Angst, dass die diktatorische Führungsweise, ohne das Volk zu fragen, Schiffbruch erleiden könnte.

    Dabei sollten sich Tauber und Co. daran erinnern, dass im GG von den Alliierten ein Passus verfasst wurde, dass sich nach der Wiedervereinigung unser Volk eine Verfassung geben sollte, so erwarten wir frohen Geistes das Jubiläum der letzten vom Volk abgestimmten Verfassung von 1918. Ja einhundert Jahre ist es dann her, dass ein Volk über eine Verfassung abstimmen durfte, ein Armutszeugnis, diese elitäre Maulkorbdynastie.

    Sobald die arglosen Wähler auf die Wahlkampfverlockungen der Altparteien reingefallen sind, kann es auch sein, dass wir als Bundesstaat von Brüssel einverleibt werden, weshalb Merkel trotzig die Schließung der Binnengrenzen verweigert und Brüssel es nicht nötig hat, die Außengrenzen zu sichern. Frau Steinbach, bleiben Sie, meine Stimme haben Sie.
    Wenn man so die amerikanischen Panzer sieht, könnte man auf den schrägen Gedanken kommen, während damals in der DDR russische Panzer das besetzte Land sicherten, jetzt amerikanische Panzer die Besetzung der europäischen Staaten symbolisieren, was natürlich weit her geholt ist.

  3. Wann werden Bürger und Bürgerinnen in einer Demokratie endlich begreifen, daß wir Menschen in ihr politisches Amt wählen und nicht Parteien und Programme, die an den Menschen vorbeigehen? Ich wünsche mir mehr mutige Männer und Frauen in den Parlamenten, die sich nicht von der „Parteilinie“ einschüchtern und mundtot machen lassen.
    In Österreich haben wir längst eine Anzahl von „parteifreien“ Abgeordneten. Das belebt, auch wenn die Medien davon nicht viel berichten – sollten sie aber.

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