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Warum es beim Medienprozeß Hollemann contra Süddeutsche Zeitung ums Ganze geht

Heute ist im Landgericht Köln über Bürgermeister Hollemann ./. Süddeutscher Verlag verhandelt worden. Eine Entscheidung gab es nicht. hollemann-95kb-208x300

Hintergrund ist die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom Anfang des Jahres 2015, in der mir u.a. Sympathie für Rechtsradikale unterstellt wurde – ohne daß dies sachlich auch nur im Ansatz gerechtfertigt wäre.

Folgende Grundsatzfrage stand bei Gericht im Mittelpunkt:

Darf ein Medienriese jeden, der eine verfassungskonforme und dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts entsprechende, aber andere Meinung als die seine vertritt, gleichsam in die „rechtsradikale Ecke“ stellen und damit öffentlich, beruflich und privat massiv schädigen?

Wie weit geht das Recht von Zeitungsgiganten, Aussagen über Menschen zu verbreiten, ohne sachliche Gründe dafür zu haben?

Ich bin in großer Sorge um unsere demokratische Gesellschaft, wenn jede und jeder, jede und jeden alles heißen kann. Denn die aktuelle Rechtsprechung sagt: Jede falsche Tatsachenbehauptung in einer Zeitung kann angegriffen werden (z.B. Gegendarstellung, Unterlassung).

Seit einiger Zeit wird die Bezeichnung als „Rechtsradikaler“ von den Gerichten als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung aufgefasst.

Eine Meinungsäußerung ist immer möglich, außer sie überschreitet ausnahmsweise die Grenze zur Schmähkritik. Dem folgend könnte eigentlich jeder als „rechtsradikal“ bezeichnet werden, ohne dass dies irgendwie belegt werden müßte.

Besonders bedenklich ist der Widerspruch zwischen der juristischen Interpretation und dem, was in der breiten Öffentlichkeit verstanden wird: Wenn eine als seriös angesehene Zeitung „rechtsradikal“ verwendet, stellt dies für die Leser aber eine Tatsachenbehauptung dar, von der sie annehmen, dass diese auf recherchierten und geprüften Tatsachen beruht.

Wenn nun ein Zeitungsgigant ganz normale Bürger mit willkürlich gewählten Attributen brandmarken darf, dann sehe ich Dämme brechen.

Meinungsfreiheit und wahrheitsgemäße Berichterstattung sind für unsere demokratische Gesellschaft wesentlich. Wie viele andere bin auch ich immer wieder über “post-faktische” Darstellungen und Vorverurteilungen oder Interpretationen einzelner Journalisten sehr irritiert.

Der Richter hat ebenso die Frage nach der Fairness seitens der SZ gestellt. Das Verfahren geht nun weiter.

Denzlingen, 15.2.2017
Markus Hollemann

WEITERE INFOS finden Sie in unseren vorherigen 13 Artikeln zur Causa Hollemann: http://www.markus-hollemann.de/buergermeister-markus-hollemann-sueddeutscher-verlag-landgericht-koeln-setzt-neuen-termin-fest/

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wir stehen im Wahlkampf für die Bundestagswahl am 24.9.2017. Die juristische Bewertung von Sprachbegriffen ist nicht so einfach wie Addieren od. Subtrahieren. Was heisst postfaktisch oder Postenkorruption oder Korruptokratie. Was heisst „Du bisch a Sau“. Was ist der Unterton, Anerkennung oder Fäkalisierung, Meinunungsäusserung oder Tatsachenbehauptung. Achtet auf die Wahlergebnisse in Frankreich und der BRD und überprüft, ob Ihr so ähnlich denkt wie welche Zahl von Mitbürgern. Ich wähle seit Jahren als Wechselwähler die mir jeweils Gleichgewicht versprechende Alternative und habe wirklich politische Psychologie studiert und kenne deren wissenschaftliches Instrumentarium

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