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Warum schweigt das BVerfG zur Asylpolitik?

Von Rechtsanwalt Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt.

Sachverhalt
Seit Sommer 2015 ordnet die Bundesregierung an, dass Flüchtlinge aus sicheren Staaten (wie etwa Österreich) über Deutschlands Grenzen einreisen dürfen, sogar ohne Pass und Schengenvisum. Seither ist die Nation gespalten: Die einen sprechen von „Herrschaft des Unrechts“ – andere von „europarechtlicher Überlagerung“ des Asylrechts.

Für die einen geht es um das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen – für andere ist gerade das der „erzrassistische Kern des ganzen Rechtsbruch-Mythos“ (so der Jurist Maximilian Steinbeis auf Verfassungsblog.de).

Das Verfassungsgericht weicht der Fundamentalfrage seit drei Jahren erfolgreich aus.

Wege nach Karlsruhe
Verfassungswidrige Gesetze können für nichtig erklärt werden (sofern 25 % der Abgeordneten eine Normenkontrolle beantragen). Auch können Bürger Verfassungsbeschwerden einlegen – falls sie in Grundrechten betroffen sind.

Was aber, wenn Gesetze nicht verfassungswidrig sind, sondern schlicht missachtet werden und das Grundgesetz obendrein?

Asylgesetz (§ 18), Aufenthaltsgesetz (§ 15) und Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2) schreiben die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen vor. [s. Heumann, JF-online, 15.5.2018, http://heumanns-brille.de/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/]

Und „sollte Bundesrecht nicht durch Kanzlerwort geändert werden können, dann muß der Bundestag [dies] ja irgendwie verfassungsrechtlich geltend machen können, und wie sollte er dies tun, wenn nicht durch das Organstreitverfahren?“(Organklage, S. 56, Fußnote 132).

Das demokratische Minimum
Das Volk darf nicht selbst über Schicksalsfragen der Nation abstimmen. Volksreferenden hätten wohl gegen Euro, Öko-Diktatur, unkontrollierte Binnengrenzen im Schengenraum und islamische Großmoscheen votiert.

Muß dann nicht wenigstens ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ entscheiden?

Allein das Parlament ist direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört, die Regierung zu kontrollieren. Jedoch sieht das Grundgesetz auch repräsentative Demokratie nicht in Reinkultur vor, sondern Gewaltenteilung: Parlament und „vollziehende Gewalt“ (Artikel 20 II) besitzen je eigene Machtbereiche. Wie sind diese voneinander abzugrenzen?

1978 urteilte das Verfassungsgericht zum Atomkraftwerk in Kalkar: Die Entscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ist wegen des „Rest-Risikos“ eine „wesentliche“ Entscheidung, die „allein der Gesetzgeber“ treffen muss – Geburtsstunde des Parlamentsvorbehalts. (Dennnoch zog Merkel nach der japanischen Tsunami-Katastrophe eigenmächtig den Atom-Stecker).

Auswärtige Angelegenheiten

Aber das Gericht blieb nicht beim demokratiefreundlichen Kurs: 1984 urteilte es zum NATO-Doppelbeschluß: Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages folgten weder „aus dem Demokratieprinzip“, noch „aus der Tragweite einer Entscheidung für das Staatsganze“. Denn „auch die Regierung“ sei „demokratisch legitimiert und nicht … auf politisch weniger bedeutsamer Akte beschränkt.“

Nur sie könne auf außenpolitische Lagen zügig reagieren. Es ging um die Zustimmung zur Stationierung von US-Atomraketen in Deutschland. Drei Jahre Abrüstungsverhandlungen waren vorausgegangen – eigentlich Zeit genug für ein Gesetzesgebungsverfahren!

Wie schnell der Bundestag sein kann, zeigen jüngere Gesetze zur Geschlechtsverstümmelung bei Jungen (§ 1631d BGB), „Ehe für alle“ und „Netzdurchsetzung“ in sozialen Medien.

Das NATO-Urteil betraf aber nur die Außenpolitik. Bei der Asylpolitik müsste der Parlamentsvorbehalt weiterhin gelten. Auch die Massenmigration birgt ´Rest-Risiken´ und Sprengkraft. Mittlerweile wird in Deutschland durchschnittlich mindestens ein Mensch pro Tag von „Flüchtlingen“ getötet.

Heute Journal (ZDF) berichtete: „Die Fälle tatverdächtiger Flüchtlinge bei Tötungsdelikten sind seit 2014 deutlich angestiegen“. Ein Balkendiagramm illustrierte den Anstieg von 110 Tötungen im Jahr 2014 auf circa 420 in 2017. Vervierfachung binnen vier Jahren. Plus ungezählte „Einzelfälle“ sonstiger Flüchtlings-Gewaltkriminalität.

„Kein objektives Beanstandungsverfahren“

Die AfD stützt ihre Organklage auf den allgemeinen Parlamentsvorbehalt: Sie vermisst ein „Migrationsverantwortungsgesetz“. Andererseits will sie nicht an einer Legalisierung fortgesetzter Massenmigration mitwirken.

Daraus dreht ihr das Gericht einen Strick: Es gehe also nicht um Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Und außerhalb eines solchen Kompetenzstreits könne nicht erzwungen werden, dass die Regierung Asylgesetze oder wenigstens „das Grundgesetz respektiert“ – ein Blankoscheck für die Bundesregierung, die Verfassung zu ändern! Eigentlich wären dazu 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich (Artikel 79 GG).

Quelle und FORTSETZUNG des Artikels von Rechtsanwalt Heumann hier: http://heumanns-brille.de/totengraeber-der-demokratie-das-schweigen-des-bundesverfassungsgerichts-zur-fluechtlingspolitik/

Kommentare

11 Antworten

    1. Eigentlich sollte man sagen, jeder bekommt, was er verdient!
      Aber wann haben die Kölner endlich mal den A…. in der Hose, ihre Ein-Arm-Abstand-OB und ihre Konsorten, auch die praktische Arbeit dort zu leisten. Diese Schulung wäre dringend erforderlich! Natürlich ohne jegliche Zuschläge. Diese Leuten kosten Köln, das Land NRW und im Endeffekt jeden deutschen Steuerzahler schon mehr als genug Geld.

  1. Alle Richter in Deutschland sind weisungsgebunden – und wenn die göttliche Kanzlerin nur die Brauen runzelt, sinken die Höflinge tiefer als der Boden eigentlich hergibt. Arme Kreaturen, die gesellschaftlich und beruflich sinnbildlich zum ,,Tode“ durch Ächtung und Nichtbeförderung bestraft werden, wenn sie nicht gehorchen!!!. Da haben es selbst tyrannische Diktatoren schwerer als es ,,unsere“ von ,,uns“ mit Mehrheit gewählte Regierungschefin hat. Immer dran denken: WIR haben sie gewählt, sie hat nicht geputscht oder eine Revolte angezettelt, WIR haben sie gewählt. So richtet man Demokratien zu Grunde – aber nur, wenn es genug Kollaborateure gibt -oder uninformierte oder desinformierte ,,gläubige“ Wähler.

  2. Das Scharia-Recht ist mit unserer Verfassung unvereinbar, ja auch mit dem von den Alliierten erlassenen GG mit der Ewigkeitsklausel! Seit der rotgrünen Schröder Ära wird das torpediert und wer schon Özoguz SPD oder Chebli SPD gehört hat, der weiß, dass unser Recht geopfert werden soll für eine mittelalterliche Kultur. Der EUGH, der sich über nationales Recht erhebt, werkelt fleißig mit. Wir verraten somit auch Muslime, die vor diesem Menschen unterdrückenden Recht geflohen sind und die Aufklärung für ihre Religion fordern, um sich vom mohammedanischen Unterdrückungs-Tötungskult der „Ungläubigen“ zu befreien.

  3. Seit der rotgrünen Schröder Ära wurde verfassungswidrig ein Kahlschlag des GG und der verbindlichen Ewigkeitsklauseln vorgenommen. Der Rechtsstaat seitdem und noch gravierender durch unsere Gottkanzlerin abgewickelt. Während sich alte Verfassungsrichter und Verfassungsrechtler noch an der Behelfsverfassung GG orientierten, weil sonst der Rechtsstaat eine beliebige Witznummer ist und deren berechtigte Klagen wegen Verfassungsbruch der Kanzlerin durch Altparteihöflinge in den Papierkorb gedonnert wurden, muss man sich nicht wundern. Wenn ein Verfassungsrechtler sogar traurig über „Das vergessene Recht“ schreiben muss, dann kann man viel über den Zustand unserer machtgeilen Regierung ableiten.
    Das EUGH maßt sich an, die Rechtsbeugung unserer Politiker zu unterstützen, denn existierendes Recht kann nur novelliert (verbessert), aber nicht für eine Brüsseler Regierungselite, die Recht beugt, ersetzt werden. Da werden heimlich Verträge von denen unterschrieben, als wären sie Monarchen über das Volk wie der Lissabonner Vertrag, wo in der Fußnote die Wiedereinführung der Todesstrafe verankert ist als Beispiel, die unser deutsches Verfassungsrecht verhöhnt. Da wird von den grünen Hohlköpfen Genderquark und andere dumme Dinge hinein gekritzelt, dass einem nur noch übel werden kann. Das ist so, als würde man ein Haus ohne Fundament bauen und mit Luftnummern bei dem Bau des Daches oder der Hausmitte anfangen. Die Bundesverfassungsrichter sind, seitdem die SPD unter Schröder das Ministerium besetzt hat, nur noch Marionetten im Interesse der Mächtigen geworden, es sei denn, sie entdecken mal ihr Gewissen wieder und handeln im Auftrag des Bürgers, des Volkes.

    1. Da ich in dem politischen Geschehen seit 2015 eine gewisse „Selbsterlösungs-Phantasie“ zu erkennen glaubte, finde ich den oben gebrauchten Ausdruck „Gottkanzlerin“ sehr originell. Jemand, der glaubt, dass er alleinigst das ihm anvertraute Volk erlösen kann und sich bisher für wenig fehlbar hielt. Den Ausdruck „Gottkanzlerin“ müsste man sich merken.

  4. Die sogenannte Gewaltenteilung würde schon vor längerer Zeit aufgeweicht. Zu viele Urteile werden nicht mehr im Sinne des Volkes gesprochen!

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