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Warum sich die CDU-Politikerin Pantel beim „Schutz“-Gesetz der Stimme enthielt

Die Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel (siehe Foto) hat am vergangenen Mittwoch bei der Abstimmung über das Coronainfektionsschutz-Gesetz für Stimmenthaltung entschieden. In der folgenden Stellungnahme begründet sie diesen Schritt:

Bei der Abstimmung zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz) habe ich mich der Stimme enthalten. Dies hat vielerlei Gründe. Zum einen erkenne ich an, dass wir die Krankenhäuser in der Pandemie finanziell stärken und Reha-Kliniken und Müttergenesungswerke finanziell entlasten.

Andererseits sehe ich mit Sorge, dass wir mit leider sehr kurzfristig erfolgten Änderungen, die das Infektionsschutzgesetz betreffen, viele Fragen im Hinblick auf die möglichen Eingriff in die Grundrechte nicht zufriedenstellend klären konnten.

Den vielen hilfreichen und notwendigen Ergänzungen für die Stärkung unseres Gesundheitssystems möchte ich meine Stimme nicht verweigern.

Allerdings kann ich angesichts der weiterhin unpräzisen Definition einer “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der immer noch im bestehenden Gesetz enthaltenen möglichen Impfung ohne Einwilligung in Paragraph 20 des IfSG und der ebenfalls bestehenden Möglichkeit der Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung über Paragraph 16 des IfSG, dem Gesetz auch nicht zustimmen.

Hier fehlen ausreichende Veränderungen, um die Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte auf eine sichere verhältnismäßige, rechtliche Basis zu stellen. Vielmehr bin ich der Meinung, dass diese Teile des Gesetzes einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.

Ohne eine intensivere Beschäftigung, auch mit diesen offenen Fragen und einer verfassungskonformen Klärung der Änderungen der bestehenden problematischen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, bleibt das Bevölkerungsschutzgesetz ein Stückwerk, welches bedenkliche Möglichkeiten zur Einschränkung der Grundrechte bietet.

So sehr ich auch den Hinweis von Jens Spahn begrüßt habe, dass es mit ihm in der COVID19-Pandeme keine Zwangsimpfungen geben wird, bleibt die Möglichkeit dazu dennoch im Infektionsschutzgesetz beschrieben.

Auch die Feststellung einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag ist nicht auf ein zufriedenstellendes Fundament gestellt worden. Die beiden Kriterien für diese Feststellung bieten Interpretationsspielräume und sind nicht präzise genug.

Die Feststellung einer globalen Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mag da noch angehen, aber ein mehrere Bundesländer betreffendes, dynamisches Infektionsgeschehen kann doch zu Vieles bedeuten.

Quelle: http://sylvia-pantel.de/staerkung-des-gesundheitssystems-aber-auch-ungeklaerte-grundrechtseingriffe/

Kommentare

16 Antworten

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    +++ 13:22 Regierung prüft wohl Impfpflicht für Bundeswehr +++

    https://www.n-tv.de/panorama/14-04-Bayern-fordert-Testpflicht-an-Aussengrenzen–article21626512.html

    18.11.2020

    Spahn betont: „Es wird keine Impfpflicht geben“

    Während Tausende Menschen in Berlin unter anderem gegen das Infektionsschutzgesetz demonstrieren, weist der Gesundheitsminister eine Impfpflicht erneut zurück.

    https://www.berliner-zeitung.de/news/spahn-betont-es-wird-keine-impfpflicht-geben-li.119772

    1. 9 Fragen zu Rechten und Pflichten

      Darf mein Chef mich zum Impfen zwingen? Das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen

      Die Vorbereitungen für Corona-Impfzentren laufen auf Hochtouren und Gesundheitsminister Spahn hat mehrfach erklärt, dass es keine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben wird. Ein Mitglied des Deutschen Ethikrats hält dagegen eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen für möglich. Was sagen Sie als Arbeitsrechtler dazu?

      https://www.focus.de/finanzen/recht/9-fragen-zur-impfpflicht-zulassung-des-corona-impfstoffs-steht-bevor-das-sollten-sie-jetzt-als-arbeitnehmer-wissen_id_12776043.html

  3. Es ist ja so, dass die ursprüngliche Fassung des Gesetzes ein einziger Freibrief, ein einziger Blankoscheck war, die endgültige Fassung sich anders liest.
    Allerdings ist eine Sache komisch. Christen nahmen die erste Fassung zum Anlass, zu Gebet aufzurufen und wurden dafür dumm angemacht. Von Menschen, welche die veränderte Fassung lasen und meinten, die Christen haben zu viel Phantasie und einer meinte sogar, er müsste den Christen Nachhilfe in Geschichte geben und meinte, Hitler daran fest zu machen, dass der sich von Juden und Kommunisten bedroht fühlt (was in dieser Kombination mehr als bizarr ist), dann noch „Frechheit“.
    Ein Gebetsaufruf, von dem sich Menschen beleidigt fühlen?
    Ich meine, für Atheisten geht das Gebet doch eh ins Leere und Christen müssten wissen, dass Gott sich nicht überrumpeln lässt.

  4. So sehr ich auch den Hinweis von Jens Spahn begrüßt habe, dass es mit ihm in der COVID19-Pandeme keine Zwangsimpfungen geben wird, bleibt die Möglichkeit dazu dennoch im Infektionsschutzgesetz beschrieben.

    Was von solchen „Hinweisen“ zu halten ist, wird der Bürger spätestens dann erfahren, wenn sich der Wissensstand über das Virus ändert.

    Dann wird auch Herr Spahn einen Rückzieher machen und sich hinter zukünftigen Erkenntnisständen neu ausrichten (müssen).
    Von daher ist der „Hinweis“ von Spahn nichts weiter als Politikergeschwätz, das bestenfalls zur Beruhigung der Bevölkerung taugt.

    Sollte er diesen „Hinweis“ unter allen Bedingungen mit seinem Rücktritt verbinden – wäre er glaubwürdig!

    MfG

    1. Qantas Airways prescht vor Kommt die Impfpflicht durch die Hintertür?

      Auch wenn Gesundheitsminister Spahn sich stets gegen eine Impfpflicht ausspricht – sobald Impfstoffe für die breite Öffentlichkeit verfügbar sind, drängen sich Fragen auf. Dürfen Fluggesellschaften, Konzertbetreiber oder Fußballvereine eine Impfung zur Voraussetzung machen?

      https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Kommt-die-Impfpflicht-durch-die-Hintertuer-article22191329.html

      ————-

      1. Wird sich Herr Spahn an zukünftige Empfehlungen der STIKO halten (müssen).
      2. Als Nichtmediziner wäre er dumm, wenn er sich nicht daran halten würde, zumal er die Zukunft nicht kennt.
      3. Ich unterhielt mich vor einigen Tagen mit einem Juristen, der die Gefahr der Impflicht durch die Hintertür ebenfalls sieht, derart, – dass es bestimmte Freiheiten (Reisefreiheit, Theaterbesuche etc. … ) nur mit Impfnachweis gibt.

      Von daher und ich unterstelle Herrn Spahn in diesem „Fall“ keine Gedankenlosigkeit, schwätzt er nur herum und er weiß, was sein Geschwätz wert ist.

      MfG

      P.S.

      „STIKO“
      https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html

      1. Lauterbach: Impfen in Rekordzeit

        Lambrecht warnt vor verdeckter Impfpflicht

        Die Zulassung erster Corona-Impfstoffe steht auch in Deutschland offenbar unmittelbar bevor – und die sollen nach Vorstellung von SPD-Politiker Karl Lauterbach „in Rekordzeit“ verteilt werden. Justizministerin Lambrecht will derweil Ungeimpfte vor gesellschaftlichen Nachteilen geschützt wissen.

        https://www.n-tv.de/panorama/Lambrecht-warnt-vor-verdeckter-Impfpflicht-article22211056.html

        Dr. Specht zu mRNA-Impfstoffen „Langzeit-Nebenwirkungen sind nicht auszuschließen“

        https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Langzeit-Nebenwirkungen-sind-nicht-auszuschliessen-article22211129.html

      2. News zur Corona-Pandemie am Montag, 7. Dezember

        Pharmakologe: „Wir wissen derzeit nicht, wie der Impfstoff bei Risikopatienten wirkt“

        08.40 Uhr: Wolf-Dieter Ludwig, der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, ruft zur Vorsicht in Bezug auf die Impfstoffe von Biontech und Moderna auf. Gegenüber der „Welt“ bemängelte er insbesondere die Studienlage und erklärte, er wolle sich nicht sofort impfen lassen.

        https://www.focus.de/gesundheit/news/news-zur-pandemie-kanzleramtschef-maskentragen-wird-uns-noch-lange-begleiten-rekord-bei-neuinfektionen-in-daenemark_id_12743679.html

      3. Am vergangenen Montag verschickte die Ständige Impfkommission (Stiko) einen Entwurf an Länder und medizinische Fachgesellschaften. Empfohlen wird demnach, Impfungen zunächst Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe anzubieten – sowie Gruppen, die beruflich besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu Risikogruppen haben.

        https://www.n-tv.de/panorama/00-18-Schaeuble-rechnet-mit-Anderung-bei-Impf-Priorisierungen–article22232058.html

    2. Kurz vor Zulassung des Impfstoffs

      Ministerin Karliczek: Können indirekte Impfpflicht nicht verhindern

      Eine formelle Impfpflicht hat die Bundesregierung ausgeschlossen – ein indirekter Druck durch das Hausrecht etwa von Restaurant- oder Theater-Betreibern lässt sich nach Ansicht von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) aber kaum vermeiden.

      https://www.focus.de/gesundheit/news/bildungsministerin-ministerin-karliczek-koennen-indirekte-impfpflicht-nicht-verhindern_id_12784184.html

  5. Hallo , hören sie doch endlich auf, zweitrangige Dinge voranzustellen, solange sie keine Worte finden und Stellung zu den gewalttaten und Verleumdungen der rechtsextremisten am vergangenen Mittwoch beziehen.

    1. Guten Tag,
      Ihre tagelange Faktenresistenz ist erstaunlich, Ihre Ignoranz ebenso: Zum DRITTEN Mal erkläre ich Ihnen, daß ich Ihre Fragen bezüglich der Störungen vorigen Mittwoch im Bundestag längst AUSFÜHRLICH beantwortet habe – aber offenbar posten Sie hier nur „fröhlich“ drauflos, ohne jemals meine Antworten zu lesen.
      Übrigens ist es Ihr Problem, wenn Sie die ernste Frage eine Impf-Pflicht und den Respekt vor den Bürgerrechten für „zweitrangig“ halten.
      Eine wohlabgewogene Haltung, die Pro und Contra überdenkt wie hier diese Parlamentarierin der CDU, überfordert Sie offenbar intellektuell erheblich.
      Oder sind Sie hier als Troll unterwegs?
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

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