Von Felizitas Küble
Manchmal kann es aufschlußreich sein, frühere Bundestagsdebatten nachzuverfolgen, z.B. jene vom 13. Dezember 2018, die hier amtlich dokumentiert ist: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-de-akt-std-paragraf-218-584144
Die „Aktuelle Stunde“ war von der AfD-Fraktion verlangt worden, denn damals forderte der SPD-Jugendverband eine komplette Abschaffung des §218 und damit eine vollständige Straffreiheit der Abtreibung bis zum 9. Monat.
Ein solch skandalöses Ansinnen führte vor fünf Jahren immerhin noch zu öffentlichen Kontroversen, selbst innerhalb der SPD. Inzwischen sind die Sozialdemokraten bereits auf der Linie ihrer Jusos angekommen, während sich Grüne und Linkspartei sowieso seit jeher auf diesem Standpunkt befinden.
FDP, CDU/CSU und am deutlichsten die AfD sprechen sich gegen eine Streichung des Abtreibungsparagraphen aus.
Wie das Bundestagsprotokoll berichtet, hat sich die AfD-Parlamentarierin Beatrix von Storch (siehe Foto) entschieden gegen das „Töten von Babys“ ausgesprochen und erklärt, das sei „nicht das Menschenbild unserer Kultur“. Der Juso-Beschluss sei ein Anschlag auf das Leben und unsere Verfassung.
Streichung des §218 ist ein „nobles Anliegen“
Danach folgte die Wortmeldung des SPD-Politikers und heutigen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, die freilich keines weiteren Kommentars bedarf:
„Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Karl Lauterbach warf der AfD vor, ihre allgemeine Hetze gegen Flüchtlinge jetzt auf Frauen auszudehnen. Die Aktuelle Stunde sei „ein Tiefpunkt der Debattenkultur“. Er sei dem Inhalt nach nicht der Meinung der Jusos, es handele sich aber um ein nobles Anliegen, denn sie wollten damit „verhindern, dass Frauen kriminalisiert werden“.
Lauterbach bedauerte, dass auf dem von der AfD vorgegebenen Niveau eine ethische Debatte nicht möglich sei. Frauen an den Pranger zu stellen, sei anrüchig, und den Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Totschlag gleichzusetzen, sei schäbig.“
14 Antworten
Ich finde es aufschlußreich, dass frühere Bundestagsdebatten nachzuverfolgen sind. So beschäftigen sich die Leser hier mit dem Thema. Ich möchte gerne wissen, was die Parteien über diese Diskussion zu sagen haben. Ich würde gerne mit der AfD in Kontakt treten.
Die Kriterien für Mord, nämlich Vorsatz und Heimtücke, sind jedenfalls erfüllt. Und das Menschsein von Anfang an ist sogar höchstrichterlich bestätigt. Insofern bedarf es da eigentlich gar keiner Diskussion mit Herrn Lauterbach, sollte man meinen. Eine Gesellschaft, in der das kein allgemeiner Konsens mehr ist, hat keine Zukunft. Bei jährlich über hunderttausend staatlich finanzierten Abtreibungen ist nicht einmal eine Berufung auf sittliche Normen nötig. Das beginnt schon ganz pragmatisch bei dem vielbeklagten Mangel an Arbeitskräften und Finanzierern der Renten von 8 Millionen sog. Babyboomern in der dreißiger Jahren. Ein Generationenkonflikt ist da vorprogrammiert. Und das in einer ohnehin von Krisen geschüttelten Welt!
Das Phänomen Lauterbach: Der als Politiker getarnte Hysteriker
23.07.21
Das Phänomen Lauterbach: Der als Politiker getarnte Hysteriker
Eine zutiefst deutsche Geschichte
Gastbeitrag von
Bild
Stefan Millius
(MEDRUM/St.Gallen) Corona macht Karrieren. Zum Beispiel die von Karl Lauterbach. Der deutsche Politiker war vor dem Virus bekannt als einer, der gern mehr wäre, als er ist. Nun ist er in aller Munde als Fackelträger einer angeblichen Apokalypse, die nur einem dient: Seinem eigenen Aufstieg. … weiterlesen
https://medrum.de/node/16166
Unerträglich, was diese Politdarsteller von sich geben. Dieser Parteienstaat muss aufhören. Die Kultur des Todes ist erbärmlich und eine Tragödie.
Der Parteienstaat muss aufhören? Was für einen Staat hätten Sie denn gern? Einen Einparteiensystem wie im real existierenden Sozialismus? Eine „gelenkte Demokratie“ wie in Russland? Eine nicht weiter spezifizierte „nichtliberale Demokratie“ eines Herrn Orban?
15.03.2023
§ 218 darf nicht gestrichen werden
Pressemitteilung des BAK Frauen
Skulptur, die ein Kleinkind in zwei Händen zeigt
Symbolbild: hhach/Pixabay
Mit großer Sorge hat der ÖDP-Bundesarbeitskreis Frauen über den Vorstoß der grünen Familienministerin Lisa Paus diskutiert, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen.
„Bei dieser wichtigen Abwägung für oder gegen das Kind ist es wichtig, dass die Frauen während des gesamten Prozesses gründlich begleitet und unterstützt werden. Es ist nicht zu unterschätzen, welche medizinischen und seelischen Folgen eine Abtreibung, eine vertrauliche Geburt, eine offene Adoption oder auch eine ungewollt begonnene Erziehungstätigkeit für eine Frau hat. Außerdem ist Wissen um die Unterstützungs-möglichkeiten, wie z.B. den Kindergeldzuschlag für Familien, die sich für das Kind entscheiden, extrem wichtig“, so die Vorsitzende des Bundesarbeitskreis Frauen der ÖDP, Kirsten Elisabeth Jäkel. „Hinzu kommt noch, dass einer Frau, welche nach entsprechenden Überlegungen und emotionalen Entscheidungsprozessen den Schritt einer Abtreibung geht, größtes Verständnis entgegengebracht werden muss und sie nicht kriminalisiert werden darf!“ führt Kirsten Elisabeth Jäkel weiter aus.
Ministerin Paus stellt leider einen falschen Zusammenhang her, wenn sie die ihrer Meinung nach notwendige Abschaffung des Paragrafen 218 mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau begründet – denn das ungeborene Kind ist eben nicht Teil der Mutter (1). Daher steht dieses Leben wie jedes andere menschliche Leben zwangsläufig unter dem besonderen Schutz des Staates. Das Grundrecht auf Leben des Kindes kann hier auch nicht gegen Freiheitsrechte der Schwangeren aufgewogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil von 1975 klargestellt, dass das Recht auf Leben nicht irgendein Grundrecht ist, sondern “die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte”(2). Es steht somit vor allen Freiheitsrechten.
Der nach langer gesellschaftlicher Diskussion gefundene Ansatz einer Fristenlösung mit vorheriger Beratung trägt dieser Tatsache Rechnung und ermöglicht Frauen gleichzeitig eine straffreie Abtreibung. Weiterhin kann der Paragraf auch eine Schutzfunktion haben, indem er verhindert, dass Frauen ohne eine ergebnisoffene Beratung zu einer Abtreibung gedrängt werden. In Abschnitt zwei des Paragrafen wird die Frau explizit vor einem ungewollten Schwangerschaftsabbruch geschützt.
Wichtig ist bei der Frage, ob ein Kind ausgetragen wird oder nicht, oftmals auch der finanzielle Aspekt. Hierfür bietet ein mögliches Erziehungsgehalt für Mütter oder Väter, sowie gute Infrastruktur für Familien (Kitas, Schulen, Hort und Jugendbetreuung) einiges an Lösungen. Würde sich Ministerin Paus mehr mit diesen Themen beschäftigen, die allen Familien zugutekommen könnten, dann wäre der Paragraf 218 vielleicht nicht mehr so relevant und es gäbe eventuell weniger Abtreibungsbedarf.
1 Allgemeiner biologisch-wissenschaftlicher Konsens, populärwissenschaftlich wiedergegeben z.B. in http://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/schwangerschaft/info/entwicklung-embryo.html in dem Satz „Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Verschmelzung mit einer Samenzelle (Befruchtung), entsteht ein neuer Organismus.“
2 BVerfG-Urteil vom 25. Februar 1975, Az. 1 BvF 1-6/74, BVerfGE 39, 1
§ 218 darf nicht gestrichen werden
Pressemitteilung des BAK Frauen
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/218-darf-nicht-gestrichen-werden
Es gibt noch eine andere Lösung. Die Streichung des §218 könnte das Gegenteil dessen bewirken, was Grüne und SPD damit erreichen wollen.
Wenn ein Fötus kein Mensch wäre, würde dadurch Abtreibung bis zur Geburt legalisiert. Wenn Ungeborene jedoch Menschen sind, würde der allgemeine Lebensschutz des StGB greifen, denn der maßgebliche Wortlaut des Gesetzes lautet unmissverständlich:
§212 Totschlag: (1) Wer einen Menschen tötet, (..) wird als Totschläger (..) bestraft
Details zu diesem Ansatz sind hier nachzulesen: https://www.ungeborene.de/wp-content/uploads/Offener_Brief1.pdf
Ich frage mich. wie lange uns Gott uns noch gnädig ist? Was die Menschheit tut und die Regierung fördert. wird Folgen haben. Traurig!
Abtreibung ist Mord, ob es der SPD oder den Jusos passt oder nicht.
Lauterbach gab wieder mal Schwachsinn von sich.
Die Jusos hätten ein nobles Anliegen.
Schon vor 2018 hatte er auch klar gemacht , daß Sterbehilfe in D. freigegeben werden sollte .
Dieser Mann spielt sich gerne als Professor auf und redet doch dem Zeitgeist hinterher.
Bei ihm habe ich das Gefühl , die Lobbyisten bekommen schnell, was diese wollen.
Er ist übrigens Gesundheitsökonom.
Sterbehilfe-Gesetz
https://www.idea.de/artikel/kirchenleiter-warnen-vor-kommerzialisierung-der-sterbehilfe
Es wäre klar Mord, ein bereits lebensfähiges Kind „abzutreiben „ Das sei allen für diesen Staat Verantwortlichen in ihr hoffentlich noch vorhandenes Gewissen geschrieben!