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Was Lauterbach in 2018 zur Abtreibung sagte

Von Felizitas Küble

Manchmal kann es aufschlußreich sein, frühere Bundestagsdebatten nachzuverfolgen, z.B. jene vom 13. Dezember 2018, die hier amtlich dokumentiert ist: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-de-akt-std-paragraf-218-584144

Die „Aktuelle Stunde“ war von der AfD-Fraktion verlangt worden, denn damals forderte der SPD-Jugendverband eine komplette Abschaffung des §218 und damit eine vollständige Straffreiheit der Abtreibung bis zum 9. Monat.

Ein solch skandalöses Ansinnen führte vor fünf Jahren immerhin noch zu öffentlichen Kontroversen, selbst innerhalb der SPD. Inzwischen sind die Sozialdemokraten bereits auf der Linie ihrer Jusos angekommen, während sich Grüne und Linkspartei sowieso seit jeher auf diesem Standpunkt befinden.

FDP, CDU/CSU und am deutlichsten die AfD sprechen sich gegen eine Streichung des Abtreibungsparagraphen aus.

Wie das Bundestagsprotokoll berichtet, hat sich die AfD-Parlamentarierin Beatrix von Storch (siehe Foto) entschieden gegen das „Töten von Babys“ ausgesprochen und erklärt, das sei „nicht das Menschenbild unserer Kultur“.  Der Juso-Beschluss sei ein Anschlag auf das Leben und unsere Verfassung. 

Streichung des §218 ist ein „nobles Anliegen“

Danach folgte die Wortmeldung des SPD-Politikers und heutigen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, die freilich keines weiteren Kommentars bedarf: 

„Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Karl Lauterbach warf der AfD vor, ihre allgemeine Hetze gegen Flüchtlinge jetzt auf Frauen auszudehnen. Die Aktuelle Stunde sei „ein Tiefpunkt der Debattenkultur“. Er sei dem Inhalt nach nicht der Meinung der Jusos, es handele sich aber um ein nobles Anliegen, denn sie wollten damit „verhindern, dass Frauen kriminalisiert werden“.

Lauterbach bedauerte, dass auf dem von der AfD vorgegebenen Niveau eine ethische Debatte nicht möglich sei. Frauen an den Pranger zu stellen, sei anrüchig, und den Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Totschlag gleichzusetzen, sei schäbig.“

Kommentare

18 Antworten

  1. Es war wohl der schönste Gedanke Gottes den Menschen auf so wunderbare Weise enstehen zu lassen und ist das größte Geschenk das er uns Menschen geben konnte. Gott war von Anfang an ein Freund des Lebens das sich durch die ganze Heilige Schrift zog und auch heute noch zeigt in der einzigartigen Liebe zur Schöpfung. Sein Herz liegt in ihr und ohne ihm sind alle Bestrebungen des heuchlerischen Umweltschutzes vergebens weil jene auf pharisäische Art und Weise die Werteordnung Gottes pervertierten und Insekten über das menschliche Leben stellten und damit ihren Geist des Bösen offen kund taten. Sie haben dadurch jeglichen Anspruch auf Wertschätzung zerstört mit der Möglichkeit der Abtreibung in Deutschland und verdienen nicht als solche angesehen zu werden. Das sich das Böse jedoch nie zufrieden gibt zeigt sich in dem das Töten der Ungeborenen noch ausgeweitet wurde auf eine Selektierung nach den “ Maßstäben menschlicher Einschätzung für einen lebenswertes Leben “ und gleiten damit ab in die tiefste und grausamste Gott und Menschenfeindlichkeit. Es ist erstaunlich das über diese bestehende Tatsachen kein Aufschrei zu verspüren ist und so macht sich diese Gesellschaft zu einem verrohtem Tätervolk ohne jegliche Reue die einem gesunden Menschen enspringt. Hoffen wir das jene Abtreibungsgegner einst für ihren Mut belohnt werden. Möge der Herr mit Euch allen sein.

  2. Tatsächlich ist die Lösung, Abtreibung bis zur Geburt, durchaus diskussionswürdig. Die Geburt ist eine klar definierte Grenze. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt allein der Frau das Recht, über Ihren Körper zu bestimmen. Nach der Geburt ist das Kind nicht mehr Teil des Körpers der Frau und ab diesem Zeitpunkt ein eigenständiger Mensch. Klar definierte Grenze eben. Dann kann niemand Unsinn behaupten und sagen, Leben beginnt mit dem Herzschlag, Leben beginnt bereits vor der Zeugung usw.

    1. Guten Tag,
      der „Unsinn“ geht allein von Ihnen aus.
      Wenn Menschsein erst mit der Geburt beginnt, also somit im 9. Monat,
      wie steht es dann mit dem Frühgeburten?
      Ich kam übrigens 10 Wochen zu früh zur Welt.
      Da war ich dann kein Mensch – sondern?
      Etwa ein Untermensch?!
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  3. Ich finde es aufschlußreich, dass frühere Bundestagsdebatten nachzuverfolgen sind. So beschäftigen sich die Leser hier mit dem Thema. Ich möchte gerne wissen, was die Parteien über diese Diskussion zu sagen haben. Ich würde gerne mit der AfD in Kontakt treten.

  4. Die Kriterien für Mord, nämlich Vorsatz und Heimtücke, sind jedenfalls erfüllt. Und das Menschsein von Anfang an ist sogar höchstrichterlich bestätigt. Insofern bedarf es da eigentlich gar keiner Diskussion mit Herrn Lauterbach, sollte man meinen. Eine Gesellschaft, in der das kein allgemeiner Konsens mehr ist, hat keine Zukunft. Bei jährlich über hunderttausend staatlich finanzierten Abtreibungen ist nicht einmal eine Berufung auf sittliche Normen nötig. Das beginnt schon ganz pragmatisch bei dem vielbeklagten Mangel an Arbeitskräften und Finanzierern der Renten von 8 Millionen sog. Babyboomern in der dreißiger Jahren. Ein Generationenkonflikt ist da vorprogrammiert. Und das in einer ohnehin von Krisen geschüttelten Welt!

  5. Das Phänomen Lauterbach: Der als Politiker getarnte Hysteriker
    23.07.21
    Das Phänomen Lauterbach: Der als Politiker getarnte Hysteriker
    Eine zutiefst deutsche Geschichte

    Gastbeitrag von
    Bild

    Stefan Millius
    (MEDRUM/St.Gallen) Corona macht Karrieren. Zum Beispiel die von Karl Lauterbach. Der deutsche Politiker war vor dem Virus bekannt als einer, der gern mehr wäre, als er ist. Nun ist er in aller Munde als Fackelträger einer angeblichen Apokalypse, die nur einem dient: Seinem eigenen Aufstieg. … weiterlesen

    https://medrum.de/node/16166

  6. Unerträglich, was diese Politdarsteller von sich geben. Dieser Parteienstaat muss aufhören. Die Kultur des Todes ist erbärmlich und eine Tragödie.

    1. Der Parteienstaat muss aufhören? Was für einen Staat hätten Sie denn gern? Einen Einparteiensystem wie im real existierenden Sozialismus? Eine „gelenkte Demokratie“ wie in Russland? Eine nicht weiter spezifizierte „nichtliberale Demokratie“ eines Herrn Orban?

  7. 15.03.2023

    § 218 darf nicht gestrichen werden
    Pressemitteilung des BAK Frauen

    Skulptur, die ein Kleinkind in zwei Händen zeigt
    Symbolbild: hhach/Pixabay

    Mit großer Sorge hat der ÖDP-Bundesarbeitskreis Frauen über den Vorstoß der grünen Familienministerin Lisa Paus diskutiert, den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen.

    „Bei dieser wichtigen Abwägung für oder gegen das Kind ist es wichtig, dass die Frauen während des gesamten Prozesses gründlich begleitet und unterstützt werden. Es ist nicht zu unterschätzen, welche medizinischen und seelischen Folgen eine Abtreibung, eine vertrauliche Geburt, eine offene Adoption oder auch eine ungewollt begonnene Erziehungstätigkeit für eine Frau hat. Außerdem ist Wissen um die Unterstützungs-möglichkeiten, wie z.B. den Kindergeldzuschlag für Familien, die sich für das Kind entscheiden, extrem wichtig“, so die Vorsitzende des Bundesarbeitskreis Frauen der ÖDP, Kirsten Elisabeth Jäkel. „Hinzu kommt noch, dass einer Frau, welche nach entsprechenden Überlegungen und emotionalen Entscheidungsprozessen den Schritt einer Abtreibung geht, größtes Verständnis entgegengebracht werden muss und sie nicht kriminalisiert werden darf!“ führt Kirsten Elisabeth Jäkel weiter aus.

    Ministerin Paus stellt leider einen falschen Zusammenhang her, wenn sie die ihrer Meinung nach notwendige Abschaffung des Paragrafen 218 mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau begründet – denn das ungeborene Kind ist eben nicht Teil der Mutter (1). Daher steht dieses Leben wie jedes andere menschliche Leben zwangsläufig unter dem besonderen Schutz des Staates. Das Grundrecht auf Leben des Kindes kann hier auch nicht gegen Freiheitsrechte der Schwangeren aufgewogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil von 1975 klargestellt, dass das Recht auf Leben nicht irgendein Grundrecht ist, sondern “die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte”(2). Es steht somit vor allen Freiheitsrechten.

    Der nach langer gesellschaftlicher Diskussion gefundene Ansatz einer Fristenlösung mit vorheriger Beratung trägt dieser Tatsache Rechnung und ermöglicht Frauen gleichzeitig eine straffreie Abtreibung. Weiterhin kann der Paragraf auch eine Schutzfunktion haben, indem er verhindert, dass Frauen ohne eine ergebnisoffene Beratung zu einer Abtreibung gedrängt werden. In Abschnitt zwei des Paragrafen wird die Frau explizit vor einem ungewollten Schwangerschaftsabbruch geschützt.

    Wichtig ist bei der Frage, ob ein Kind ausgetragen wird oder nicht, oftmals auch der finanzielle Aspekt. Hierfür bietet ein mögliches Erziehungsgehalt für Mütter oder Väter, sowie gute Infrastruktur für Familien (Kitas, Schulen, Hort und Jugendbetreuung) einiges an Lösungen. Würde sich Ministerin Paus mehr mit diesen Themen beschäftigen, die allen Familien zugutekommen könnten, dann wäre der Paragraf 218 vielleicht nicht mehr so relevant und es gäbe eventuell weniger Abtreibungsbedarf.

    1 Allgemeiner biologisch-wissenschaftlicher Konsens, populärwissenschaftlich wiedergegeben z.B. in http://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/schwangerschaft/info/entwicklung-embryo.html in dem Satz „Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Verschmelzung mit einer Samenzelle (Befruchtung), entsteht ein neuer Organismus.“

    2 BVerfG-Urteil vom 25. Februar 1975, Az. 1 BvF 1-6/74, BVerfGE 39, 1

    1. Es gibt noch eine andere Lösung. Die Streichung des §218 könnte das Gegenteil dessen bewirken, was Grüne und SPD damit erreichen wollen.
      Wenn ein Fötus kein Mensch wäre, würde dadurch Abtreibung bis zur Geburt legalisiert. Wenn Ungeborene jedoch Menschen sind, würde der allgemeine Lebensschutz des StGB greifen, denn der maßgebliche Wortlaut des Gesetzes lautet unmissverständlich:
      §212 Totschlag: (1) Wer einen Menschen tötet, (..) wird als Totschläger (..) bestraft

      Details zu diesem Ansatz sind hier nachzulesen: https://www.ungeborene.de/wp-content/uploads/Offener_Brief1.pdf

  8. Ich frage mich. wie lange uns Gott uns noch gnädig ist? Was die Menschheit tut und die Regierung fördert. wird Folgen haben. Traurig!

  9. Lauterbach gab wieder mal Schwachsinn von sich.

    Die Jusos hätten ein nobles Anliegen.

    Schon vor 2018 hatte er auch klar gemacht , daß Sterbehilfe in D. freigegeben werden sollte .
    Dieser Mann spielt sich gerne als Professor auf und redet doch dem Zeitgeist hinterher.
    Bei ihm habe ich das Gefühl , die Lobbyisten bekommen schnell, was diese wollen.
    Er ist übrigens Gesundheitsökonom.

  10. Es wäre klar Mord, ein bereits lebensfähiges Kind „abzutreiben „ Das sei allen für diesen Staat Verantwortlichen in ihr hoffentlich noch vorhandenes Gewissen geschrieben!

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