Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS am heutigen Sonntag online schreibt, hat das Amtsgericht Weimar in einer einstweiligen Anordnung vom 8. April 2021 der Leitung und den Lehrern zweier Schulen in der Stadt untersagt, Maskenpflicht und Corona-Schnelltests anzuordnen (Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21). Auch die Vorschriften für Mindestabstände werden kritisiert.
Dabei wird vor allem mit der Kindeswohlgefährdung bzw. einer gegenwärtigen „Schädigung“ der Schüler in „geistiger, körperlicher und seelischer“ Hinsicht argumentiert, wie aus weiteren Medienberichten hervorgeht.
Vor Gericht hatte eine Mutter zweier Kinder geklagt. Das Gericht bezieht die Gültigkeit des Beschlusses, der 178 Seiten umfaßt, auf alle Kinder und Jugendlichen an den beiden Schulen.
Zudem werden neben den Kinderrechten auch die Rechte der Eltern erwähnt, die „laut Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen“ zu beachten seien, wozu auch das elterliche Erziehungsrecht gehöre.
Das Thüringer Bildungsministerum hat sich kritisch zu dieser Gerichts-Anordnung geäußert.
Quellen für die Zitate: https://www.focus.de/politik/deutschland/dubiose-expertengutachten-als-grundlage-brisantes-urteil-des-amtsgerichts-weimar-stellt-maskenpflicht-an-schulen-in-frage_id_13178799.html
https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsgericht-weimar-urteil-zu-maskenpflicht-in-schulen-sorgt-fuer-aufsehen-art-5191309
https://reitschuster.de/post/hammer-urteil-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
2 Antworten
Das Urteil ist rechtswiderig
http://www.vgwe.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/C9FA973BC8E87282C12586BD003B4BA0/$File/21-8E-00416-B-A.pdf?OpenElement
Prima Urteil.
Nur wie lange wird das Bestand haben?