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„Welt am Sonntag“ kritisiert die Abtreibungsagenda der Ampelparteien

Von Felizitas Küble

Es ist nichts Neues unter der Sonne, daß Linkspartei und Grüne sich für die völlige Abtreibungsfreiheit bis zum 9. Monat stark machen – und das seit jeher. Die Parole „Abschaffung des § 218“ – also völlige Straffreiheit der vorgebutlichen Kindstötung  –  ist ein alter Kampfruf der linken und feministischen Bewegung.

Man geht sogar vielfach noch weiter und fordert nicht nur Straffreiheit, sondern sogar ein „Recht auf Abtreibung“, wie dies mehrfach in EU-Resolutionen der Fall war, zuletzt im Matic-Bericht dieses Jahres.

Wie kürzlich hier im CHRISTLICHEN FORUM berichtet, hat sich diesbezüglich inzwischen auch die SPD radikalisiert und vertritt in ihrem aktuellen Wahlprogramm die verfassungsfeindliche Agenda einer völligen Abtreibungsfreiheit, wenngleich sie diesen Punkt etwas zurückhaltender formuliert als Grüne und Linkspartei.

Der Vorstoß in diese Richtung begann mit der Forderung nach Abschaffung des §219a, der die Werbung für Abtreibung verbietet. Hintergrund dieses Gesetzes ist die Tatsache, daß Abtreibungen (in den ersten drei Monaten und nach Pflichtberatung) zwar straffrei, aber sehr wohl rechtswidrig sind –  wenngleich dies de facto nur noch auf dem Papier steht. Deshalb darf dafür nicht geworben werden, etwa durch Ärzte.

Man kan sich an seinen fünf Fingern abzählen, daß die künftige Ampel-Regierung zunächst den §219a zu kippen gedenkt – und sich danach für die Abschaffung des §218 zusammenrottet. Die FDP denkt zwar nicht so radikal-feministisch wie Grüne, Linke und SPD, sondern will mehrheitlich den §218 in seiner bisherigen Form beibehalten, ist aber ein Wackelkandidat nicht nur in dieser Hinsicht.

Die „WELT am Sonntag“ befaßt sich in ihrer heutigen Ausgabe (7.11.) unter dem Titel „Ampel und die Abtreibungen“ auf S. 6 mit diesem Thema. Redakteur Robin Alexander berichtet zunächst über die Streitpunkte der Koalitionsverhandlungen, etwa Corona-, Energie- und Finanzpolitik. 

Dann erwähnt er zutreffenderweise, daß sich die Streithähne umso mehr in der „Gesellschaftspolitik“ einig werden könnten (z.B. Drogenfreigabe, Suizid-Beihilfe). Zudem schreibt er, als erstes könne die Streichung des §219a erfolgen. Abtreibung sei aber in Deutschland, so schreibt der Autor richtig, „keinesfalls erlaubt, sondern bis zur zwölften Woche lediglich straffrei“.

Der Verfasser erinnert daran, daß Merkel der SPD vor drei Jahren gestatten wollte, den §219a zu kippen, was ihr aber durch einen „Aufstand in der Unionsfraktion“ nicht gelungen sei.

Abschließend weist Alexander darauf hin, daß Abtreibungsbefürworter in Medien bereits bemängeln, das Wort „Schwangerschaft“ sei zu positiv besetzt, es müsse daher ersatzhalber ein „wertneutraler“ Ausdruck gefunden werden…

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Die FDP ist tatsächlich ein Wackelkandidat. Und ich denke, an diesen Forderungen der SPD und Grüne soll die Regierungsbeteiligung nicht scheitern.
    Zu viele in der FDP sind auch für die Abschaffung des § 219a und 218.
    Dem Parteiprogramm habe ich in der Hinsicht kaum getraut.
    Und wenn sich einer in der FDP aufregen sollte, heisst es : Wir müssen Kompromisse schließen.
    Ungeborenes Menschenleben ist rechtlich ungeschützter als ein Tierleben.
    Nächstes Jahr dürfen keine männlichen Küken mehr geschreddert werden. DAs Gesetz kam ganz schnell durch.

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