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Weltfrauentag: Menschenrechte für alle Frauen beginnen vor der Geburt

Pressemeldung der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA):

Der Weltfrauentag ist willkommener Anlass, auf Benachteiligungen hinzuweisen, mit denen Frauen heute immer noch zu kämpfen haben. Frauenrechte werden jedoch auch dann mit Füßen getreten, wenn einer Frau das Recht, Mutter sein zu wollen, abgesprochen wird.

„Wir erleben zahlreiche Anrufe von Frauen, die ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen durch eine Abtreibung beenden müssen: Entweder, weil der Partner Druck aufbaut und kein Kind will, oder weil die sexuelle Beziehung unbedingt vor der Familie verheimlicht werden muss. Von einer selbstbestimmten Entscheidung kann hier keine Rede sein“, so die Vorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski (siehe Foto).

Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, empfindet Angst. In dieser Situation sind Entscheidungen selten selbstbestimmt und frei, sondern vielmehr von eben diesen Ängsten diktiert und erzwungen. Von der Wahrnehmung eines „Rechts auf Selbstbestimmung“ sind daher viele Frauen, die abtreiben, weit entfernt.

Ein gesellschaftliches Klima, dass Abtreibungen zusehends normalisiert, ja zum Goldstandard der Problemlösung für ungewollt Schwangere erhebt, verschärft die Not dieser Frauen.

Hinzu kommt, dass pränatale Diagnosemethoden in vielen Ländern dafür genutzt werden, systematisch Mädchen auszusortieren. Seit Einführung dieser Selektionsmöglichkeit in den siebziger Jahren sind so ca. 23 Millionen Mädchen abgetrieben worden, wie eine Studie der Universität Singapur belegt.

Diese Abtreibungen führen nicht nur dazu, dass die entsprechenden Gesellschaften in eine deutliche Geschlechter-Schieflage geraten. Sie führen auch dazu, dass die Frauen, die der Selektion entkommen sind, in dem Bewusstsein leben, dass eine Tötung weiblicher Kinder gesellschaftlich anerkannt ist. Sie sind Menschen zweiter Klasse, was ihnen spätestens dann bewusstwird, wenn sie selbst mit einem Mädchen schwanger geworden sind und von ihnen erwartet wird, dass sie ihre ungeborene Tochter abtreiben.

 

Kommentare

31 Antworten

  1. @Birgit
    Das sich der Mensch nicht „zum“ Menschen, sondern „als“ Mensch entwickelt, ist schon lange vor Blechschmidt bekannt und auch Fakt. Ihre „Nazikeule“ zieht hier nicht. Vergleichen Sie bitte Ihre Ansichten mit diesem Schriftstück, schreiben sie dann, auf welcher Seite Sie stehen,
    http://www.aktion-leben.de/fileadmin/content/Seiten/Mediathek/Schriftenreihe/H-001.pdf
    Eine Frau kann sagen, ich kann eine Frau gebären und ich kann einen Mann gebären, doch eine Frau kann NICHT sagen, das ist mein Leib, wenn es um den männlichen Leib des Erlösers Jesus Christus am Kreuz geht, auf eine Lüge hin kann und tut der Hl. Geist keine Gaben von Brot und Wein in den Leib Jesu wandeln, das versteht sogar ein dreijähriges Kind. Wenn es heißt „mein Blut“, hat das mit der Blutgruppe nichts zu tun. Jesus hatte nun mal AB, er hätte auch eine Andere haben können, das ist nicht relevant.
    Zu ihren Argumenten, was kein Kind ist, kann auch nicht abgetrieben werden, sagen Sie mir bitte, wann Sie Mensch wurden? Wären Sie ein Mensch, wenn Sie in der 25. Woche geboren worden wären (wie meine Tante, 1933, mit 625g, Zuhause)? Oder erst im 7.,8. oder 9. Monat? Sagen Sie mir, wann wurden Sie Mensch? Ihnen Gottes reichsten Segen, Erkenntnis und Einsicht und ein langes Menschsein.

  2. @Rolandwill

    Der Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ bezieht sich auf den körperlichen Zustand einer Frau.
    Wenn eine Frau abtreibt, dann unterbricht sie den momentanen Zustand und wenn die Frau mal wieder schwanger wird, setzt sie die Schwangerschaft fort, nur mit dem Unterschied, dass das neue Schwangerschaftsgewebe aus einer anderen Ei- und einer anderen Samenzelle gebildet wurde.
    Der Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ ist daher nicht falsch und erst recht nicht „schwachsinnig“.

    Ein Embryo kann nicht „wachsen“, sondern er „wird gewachsen“ bzw. der Embryo entwickelt sich nicht, sondern er „wird entwickelt“. Sie sagen doch auch nicht, ein Haus baue sich von alleine, sonden es wird gebaut – von Menschen.
    Und der Embryo wird sozusagen von der Frau „produziert“.

    Sie fragen, worin der Unterschied bestehe zwischen einem Embryo, der eh nicht lebe und einem Embryo, der während der Schwangerschaft gestorben sei?
    Antwort: Der „Unterschied“ ist gering. Ein Embryo, der während der Schwangerschaft „stirbt“, kann allein schon deshalb, ohne Dazutun der schwangeren Frau keine Lebendgeburt werden, selbst wenn die schwangere Frau das will. Ein anderer Embryo, der nicht schon während der Schwangerschaft stirbt, kann von der schwangeren Frau dahingehend „produziert“, in die Lage versetzt werden, eine Lebendgeburt zu werden.

    Sie fragen, wieso eine Frau abtreiben müsse, wenn das „Kind“(?) ja doch nicht lebe.
    Antwort: Das überflüssige und unerwünschte Schwangerschaftsgewebe muss aus dem Körper der Frau entfernt werden, daher muss frau abtreiben.

    Und Sie behaupten, die Katholische Kirche sei die einzige angeblich von Gott gegebene Autorizäz, welche die Gebote authentisch auslege?
    Dann verraten Sie mir bitte,was Sie zu von meinen Ausführungen zur „Sukzessivbeseelung“ halten.
    Frage: Haben Sie überhaupt etwas von der Sukzessivbeseelung gewusst?
    Und verraten Sie mir noch etwas: Warum dürfen Frauen in der Katholischen Kirche nicht Pfarrerin werden?
    Wo steht in den 10 Geboten, dass Frauen nicht Pfarrerin werden dürfen?
    Und wo steht bitte in den Zehn Geboten, dass katholische Kleriker Kinder sexuell missbrauchen dürfen?
    Bitte beantworten Sie diese Fragen so schnell wie möglich, damit ich nicht dumm sterbe.
    Freundlichen Gruß

    1. @Birgit,
      Also, wenn eine Schwangerschaft besteht, sie durch töten und Entnahme des heranwachsenden Kindes beendet wird, dann ist sie beendet, NICHT unterbrochen! Denn eine neue Befruchtung ist eine neue Schwangerschaft, Sie schreiben ja selbst, mit einer NEUEN Ei und Samenzelle, da ist nix mit Unterbrechung, das ist beenden durch töten, anders kann man eine Abtreibung nicht bezeichnen, und neue Schwangerschaft durch neue Befruchtung. Ihre Unterbrechungsthese, (z.B. Vater A zeugt, dann Unterbrechung, dann zeugt Vater B, wer ist der Vater des Kindes, Vater A? durch Wiederaufnahme??) widerlegen Ihnen Grundschulkinder. Schwachsinn pur. Der Embryo wächst durch Gott, dem Schöpfer des Lebens, ihm wird bei der Abtreibung am meisten weh getan. Sie glauben wahrscheinlich an die darwinistische Evolutionstheorie, die meint ohne Gott auszukommen, doch sie ist eine beweisbare Lüge. Das hier, „Ein Embryo, der während der Schwangerschaft „stirbt“, kann allein schon deshalb, ohne Dazutun der schwangeren Frau keine Lebendgeburt werden, selbst wenn die schwangere Frau das will. Ein anderer Embryo, der nicht schon während der Schwangerschaft stirbt, kann von der schwangeren Frau dahingehend „produziert“, in die Lage versetzt werden, eine Lebendgeburt zu werden“, ist so schwachsinnig, da prallen eh alle vernünftigen Argumente ab.
      Die Entnahme eines während der Schwangerschaft gestorbenen Babies ist keine Abtreibung, hat mit „muß Abtreiben“ überhaupt nichts zu tun.
      Zur Sukzessivbeseelung,
      Tertullian hat sich am Übergang vom 2. zum 3. Jahrhundert geäußert: „Vorweggenommener Mord ist es, wenn man eine Geburt verhindert, und es macht keinen Unterschied, ob man ein schon geborenes Leben raubt oder es im Entstehen vernichtet.“
      Im 20. Jahrhundert hat sich unter dem Einfluss naturwissenschaftlicher Forschungen die Erkenntnis durchgesetzt, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Mit der Befruchtung entsteht etwas, das sich nicht zum Menschen, sondern von diesem Zeitpunkt an „nach diesem individuellen Bauplan als Mensch“ entwickelt. Gott gibt die Seele bei der Verschmelzung, unabhängig wie es manche Menschen früher definierten. Zur Frage, „warum dürfen Frauen nicht Priesterin werden“, sie dürften schon, doch sie können nicht, es geht nicht, da im Hl. Meßopfer der Priester das Kreuzesopfer Jesu gegenwärtig setzt, Jesus ist ein Mann, eine Frau kann nicht sagen, „das ist mein Leib, mein Blut, da Jesus ein Mann ist. Die Kirche ist ausschlaggebend, nicht die Bibel allein, denn sie ist das Fundament und die Säule der Wahrheit, ist von Gott so gewollt und gemacht, da ändert niemand was daran, geht gar nicht, (1 Tim 3,15 Falls ich aber länger ausbleibe, sollst du wissen, wie man sich im Hauswesen Gottes verhalten muss, das heißt in der Kirche des lebendigen Gottes, die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist) ! Wer sagt, daß Kleriker Kinder sexuell missbrauchen dürfen, stehe in der Bibel? Das sind Sünden von einzelnen Menschen in der Kirche, die nicht sein dürfen. Jedoch die Abtreibung darf nach Ihrer Ansicht sein, mit über 40-50 Millionen (jährlich) unschuldigen, wehrlosen Babies, die qualvoll zerrissen werden. Wer denkt wie Sie, dem fehlt die Liebe und Erkenntnis, doch Gott schenkt sie, nach Reue und Umkehr, Gott vergibt, er sehnt sich nach der Umkehr, nach Reue, er kann alles neu machen. Ich wünsche Ihnen ein langes gesegnetes Leben, eine Berührung durch seine Liebe.

      1. @Rolandwill

        Sie schreiben „mit der Befruchtung entwickelt sich etwas, was sich nicht „zum“ Menschen, sondern „als“ Mensch entwickele.
        Dieser Satz stammt von dem Naziverbrecher Erich Blechschmidt.
        Blechschmidt war ab 1933 Mitglied der „Sturmabteilung“(SA), ab 1937 Mitglied der NSDAP, ab 1942 Direktor des Anatomischen Institutes der Universität Göttingen.
        Blechschmidt „kaufte“ bei der Gestapo, der SS und anderen Nazi-„Dienst“stellen die Leichen ermordeter Personen, um diese dann zu fleddern.
        Allein schon deshalb sind alle „Erkenntnisse“ Blechschmidts, soweit sie überhaupt ernst genommen werden können, „nichtig“ analog § 134 BGB, weil diese „Erkenntnisse“ durch Verstoss gegen das Gesetz und gegen die Guten Sitten zustande kamen.

        Zur Frauen-Priesterin-Frage:
        Jesus ist von einer Frau geboren. Hätte Maria auch sagen sollen, „Ich bin eine Frau, daher kann ich keinen Mann gebären?“ Blödsinniger gehts nimmer.
        Ausserdem:
        Wenn es heisst „mein Blut“: Es gibt viele Männer, die eine andere Blutgruppe haben als Jesus und es gibt viele Frauen, welche die gleiche Blutgruppe haben wie Jesus.
        Jedenfalls sehe ich nun noch weniger ein, dass die katholischen Damen nicht Priesterin werden dürfen.
        Aber bitte, wenn die katholischen Frauen sich das gefallen lassen, sind sie selbst schuld, es geschieht ihnen Recht.

        Und seit Adam und Eva ist nicht ein einziges „Baby“, nicht ein einziges „Kind“ abgetrieben worden, das ist unmöglich, denn wo kein „Kind“ ist, kann frau auch keins abtreiben, das kapiere sogar ich.
        Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein langes gesegnetes und liebevolles Leben.

        1. Guten Tag,
          Ihr Hinweis auf Blechschmidts Vergangenheit ändert doch nichts an den Fakten, zumal auch andere Embryologen längst zum gleichen Ergebnis gekommen sind – und zudem das Bundesverfassungsgericht ebenfalls.
          Ich zitiere:
          „Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter,vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993″
          Quelle ist der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags, Seite 4, auch sonst höchst aufschlußreich:
          https://www.bundestag.de/resource/blob/592130/21e336d47580c1faa15dbe23d999b62c/WD-7-256-18-pdf-data.pdf
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. @ Rolandwill

    Sie sagen, ein Embryo in der 12. Schwangerschaftswoche sei ca. 6 Zentimeter groß, sein Herz schlage bereits und wo da der Zellklumpen sei?
    Das mit dem „schlagenden Herz“ ist Etikettenschwindel, denn das angeblich „eigene“ Herz des Embryos wird vom Herzen der schwangeren Frau angetrieben.
    Wenn das Herz der schwangeren Frau aufhört zu schlagen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis das angeblich „eigene“ Herz des Embryos aufhört zu schlagen.
    Und was die „ausgebildeten Organe“ anbelangt:
    Ist dieser Embryo, von dem Sie bestreiten, ein Zellklumpen zu sein, extrauterin überlebensfähig? Nein, ist er nicht und deshalb ist er in keinster Weise ein Mensch, sondern in jeder HInsicht ein Zellklumpen.

  4. @ Felizitas Küble
    @ Rolandwill

    Guten Tag

    Frau Küble, wenn Sie´s so wollen, sind wir alle noch Zellklumpen, wobei es „bessere“ und „schlechtere“ Zellklumpen gibt bzw. „qualifizierte“ und weniger „qualifizierte“ Zellklumpen gibt.
    Tatsache ist, dass manche Frühgeburten mit 7 Monaten leben und manche Föten sind nach 9 Monaten totgeborene Kinder.
    Mir ging es bei der Forderung, dass eine Frau, die wenige Tage vor der mutmaßlichen (wahrscheinlichen) Geburt abtreibt, aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden muss, weil man nicht ausschliessen kann, dass es eine Totgeburt ist bzw. nicht hundertprozentig zweifelsfrei weiss, ob es eine Lebendgeburt geworden wäre.

    Was Ihren persönlichen Fall anbelangt: Ich weiss nicht, ob Sie ein gewolltes oder ungewolltes Kind waren.
    Nehmen wir den Fall an, Ihre Mutter hätte Sie abgetrieben wenige Tage vor Ihrer Frühgeburt, dann würde ich, wenn ich Richterin wäre, Ihre Mutter aus Mangel an Beweisen freisprechen.
    Andererseits sind das Grenzfälle. Ich rate meinen abtreibungswilligen Geschlechtsgenossinnen, „Überlegt es Euch nicht zu kurz, aber auch nicht zu lange!“

    Und was den Sündenfall der Abtreibung anbelangt: Im Mittelalter, während der Sukzessivbeseelung war Abtreibung im schlimmsten Fall eine „lässliche Sünde“, die einer erlassen werden konnte, nicht um eine Todsünde. Und abtreibende Frauen wurden im Mittelalter im Gegensatz zu heute nicht exkommuniziert.
    Und nehmen wir nochmal den Fall im 2. Buch Mose 21-25, wo der Raufbold an den Ehemann der „fruchtabgegangenen Frau“ quasi „Schadensersatz“ leisten musste.
    Aus der Bechreibung ergibt sich, dass Embryonen als „Früchte“ angesehen wurden. Eine Abtreibung war damals offenbar nicht schlimmer als Früchte aus Nachbars Garten zu klauen. Wenn aber der Mann (und auch seine Frau) eine gemeinsame Willenserklärung hatten, kein (weiteres) Kind zu bekommen und deshalb abtrieben, dann müsste der Ehemann wohl eine „Geldstrafe“ bzw. „Schadensersatz“ an sich selber zahlen? Das ergäbe keinen Sinn.
    Frau Küble hat bedingt Recht, wenn Schwangerschaftsunterbrechung als Sünde angesehen wurde, dann schlimmstenfalls als „lässliche Sünde“, aber nicht als „Todsünde“, weltlich ausgedrückt als „Bagatelle“, nicht als „Kapitalverbrechen“ angesehen wurde.

    Freundlichen Gruß

    1. Guten Tag,
      ich bin nicht bereit, mich endlos mit Ihnen und Ihren Wortklaubereien im Kreise zu drehen!
      Erstens bin ich als älteste von sechs Kindern einer Bauernfamilie gewiß ein Wunschkind, zweitens hat dies mit der Frage, ob ich als Frühchen nur ein „Zellklumpen“ gewesen sei, ohnehin nichts zu tun, drittens ist eine Nicht-Todsünde deshalb noch lange keine Bagatelle, es gibt nämlich auch schwerwiegende läßliche Sünden (z.B. Frühabtreibung im Mittelalter), viertens: der wesentliche Unterschied zwischen einer Frucht vom Apfelbaum und der „Frucht des Leibes“ liegt doch auf der Hand (Elisabeth sprach zu Maria: „Gesegnet bist Du unter den Frauen und gesegnet ist die FRUCHT DEINES LEIBES“ – womit haargenau JESUS gemeint ist!).
      Aber lassen wir das, Sie kommen mir beratungsresistent vor.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  5. @Birgit, zum Kommentar 00,30.
    Sie verdrehen da einiges, Sie schrieben, Spätatreibung bei Verdacht, dass es eine Totgeburt werden könnte, d.h. man muß immer damit rechnen, bei einer Geburt geht was schief. Es sind die Herztöne feststellbar, eindeutig, das Kind lebt, jetzt soll es, bevor es möglicherweise stirbt, vorher getötet werden?
    Ein totes Kind im Mutterleib ist feststellbar, das muß selbstverständlich entnommen werden, das ist kein zweimal töten.
    Des Weiteren rechtfertigen Sie geplantes Töten eines Kindes im Mutterschoß mit dem Umstoßen einer Schwangeren bei einer Rauferei, das ist was anderes als bewusstes, geplantes Töten.
    Töten in Notwehr, ganz genau, NOT-WEHR, wo muß man sich von einem unschuldigen, wehrlosen, genau, WEHR-LOSEN Kind wehren?
    Das 5. Gebot heißt „Du sollst nicht morden“ in der Urform der Hl. Schrift. Sie versuchen noch nicht Erkanntes in der Vergangenheit über die heute Erkenntnis zu stellen, zur Beseelung. Falls sie ein Auto haben, geben Sie es weg und laufen Sie wie vorJahrhunderten, wenn Sie so konsequent sein wollen. Selbst mit der noch nicht bekannten Beseelung früherer Zeiten ist die von Ihnen tolerierte Tötung bei Spätabtreibung nicht vereinbar, Sie widersprechen sich unbewusst selbst.

    1. @rolandwill

      Die beiden Männer, die im 2. Buch Mose 21-25 eine Frau gestossen haben, haben dies nicht mit Absicht, nicht mit unbedingtem Vorsatz getan, haben aber bewusst und billigend in Kauf genommen, dass durch die Rauferei Kollateralschäden entstehen, es handelt sich also um einen bedingten Vorsatz.

      Eine Schwangerschaftsunterbrechung ist kein geplantes Töten, das kann es gar nicht sein, denn ein Embryo „lebt“ nicht, folglich kann man ihn auch nicht „töten“.
      Bei einer Schwangerschaftsunterbrechung wird lediglich die weitere Entwicklung eines Embryos beendet.

      Und was Ihren „Nachweis“ anbelangt, wonach ein Fötus „lebe“:
      Gesetzt den Fall, eine Frau unterbricht ihre Schwangerschaft wenige Tage vor dem mutmaßlichen Geburtstermin, dann haben Sie die Beweislast, dass der Fötus eine Lebendgeburt wird und dies zu beweisen ist schwer.
      Es geht mir nicht darum, abtreibungswilligen Frauen zu sagen „Lasst Euch Zeit, Ihr könnt bis zur Geburt abtreiben!“, sondern es geht darum, dass eine Frau, die aus welchen Gründen auch immer erst drei Tage vor der mutmaßlichen (wahrscheinlichen) Geburt abtreibt aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden muss.

      Und ebenso ist T a t s a c h e , dass Moses die weibliche Eizelle nicht kannte, folglich konnte er auch nicht befohlen haben, dass ab Verschmelzung von Ei und Samen ein Mensch existiere.
      Das hat die Katholische Kirche sich so zurecht interpretiert bzw. so ausgelegt.
      Nun kann und will ich der Katholischen Kirche nicht vorschreiben, wie sie die Gebote usw. „auslegt“ und „interpretiert“, aber ich – und die meisten Menschen – lasse mir nicht vorschreiben, wie ich die Gebote, die Bibel auslegen/interpretieren soll.
      So wie die Katholische Kirche die Gebote bzw. das Christentum auslegt und interpretiert, ist nur 1 – eine – von mehreren Möglichkeiten.

      Freundlichen Gruß

      1. @ Birgit, Schauen Sie mal ihre Definition an, eine Schwangerschaftsunterbrechung. Wenn Sie die Schwangerschaft unterbrechen, dann können Sie sie wieder aufnehmen, wie geht das? Da erwarte ich Ihre Antwort. Es gibt nur einen Schwangerschaftsabbruch, der mit der Tötung des Kindes vollendet wird. Wenn nach Ihrer Ansicht der Embryo eh nicht lebt, wie kann er dann weiterwachsen? Das ist purer Schwachsinn! Wo besteht der Unterschied zwischen Ihrem eh nicht lebenden Embryo und einen während der Schwangerschaft gestorbenen Embryo? Das wäre für mich interessant zu wissen.
        Zu Ihrem Satz „Und was Ihren „Nachweis“ anbelangt, wonach ein Fötus „lebe“: Gesetzt den Fall, eine Frau unterbricht ihre Schwangerschaft wenige Tage vor dem mutmaßlichen Geburtstermin, dann haben Sie die Beweislast, dass der Fötus eine Lebendgeburt wird – und dies zu beweisen ist schwer“.
        Was soll das? Sagen wir, die Frau kann ihre Schwangerschaft nach der Unterbrechung wieder aufnehmen, dann lebt das Kind, oder es lebt ja nach Ihrer Ansicht sowieso nicht, wieso muß man dann abtreiben? Merken Sie denn nicht ihre katastrophale Sichtweise? Zu den Auslegungen der Gebote, die kath. Kirche ist die einzige von Gott gegebene Autorität, die die Gebote authentisch auslegt, alle anderen Auslegungen brauchen die Gebote nicht, da sie die nach eigenen Gutdünken umschiffen.
        Wie gesagt, wo Gotteserkenntnis fehlt, kommt so was heraus.

  6. @Birgit, zum Nachdenken,
    Sie bekommen ein Auto geschenkt oder haben eines gewonnen, ich nehme Ihnen das Auto weg, ich klaue es.
    Werden Sie mich freisprechen, mir das Auto überlassen, Ihr Auto ist zwar weg, ist aber nicht schlimm, oder Sie sprechen mich frei.
    Der Mensch wehrt sich, wenn gegen ihn gesündigt (ihm was widerrechtlich weggenommen wird), doch wenn ein Menschenleben genommen wird, was unendlich mehr wert ist als alle menschengemachten Dinge oder Güter, dann wird versucht, es mit sog. Extremfällen zu rechtfertigen.
    Der Bankräuber ist auch ein Extremfall, er braucht Geld und ein Fluchtauto, er ist aber auch nach Ihrer Sicht freizusprechen, er ist ja nur zu faul zum Arbeiten oder er braucht mehr Geld, als er verdient. Ist nicht manche Mutter, die ihr Kind im Mutterschoß nicht will, nicht gebrauchen kann, sich mit einem evtl. behinderten Kind nicht abfindet oder ein zweites, drittes, viertes sich nicht zumuten will, auch zu bequem, nicht bereit, ein Opfer zu bringen? Wir leben ja in einer Diktatur des Relativismus, alles ist relativiert, da es keine Verantwortung vor Gott mehr gibt, soviel zum unbewussten, schleichenden Dahinsiechen des Rechtsstaates.

    1. @ rolandwill

      Tut mir leid, aber mit diesem Kommentar kann ich nichts anfangen.
      Was haben geklaute Autos und Bankräuber mit Abtreibung zu tun?

      Sie reden von einem „Kind im Mutterleib“.
      Für mich ist das ein zellklumpen.

      Jedenfalls:
      Mich haben Sie nicht überzeugt, dass Abtreibungen unzulässig sein sollen.

      Freundlichen Gruss

      1. @Birgit, zum Zellklumpen, wo ist der Unterschied zwischen einer Frühgeburt, im 24. Monat, welche Überleben kann und Schmerz empfindet und einem Zellklumpen? Selbst der Embryo ist in der zwölften Schwangerschaftswoche etwa 6 Zentimeter groß und 15 Gramm schwer. Sein Herz schlägt bereits und alle Organe sind zu diesem Zeitpunkt schon ausgebildet. Wo ist da der Zellklumpen? Und wo Gotteserkenntnis fehlt, sind selbst der Barbarei Tür und Tor geöffnet, sie wird nur geschickt verborgen, d.h. mangels Gotteserkenntnis nicht bemerkt. Wir redeten auch über Spätabtreibungen, die Sie auch verteidigen, sind das auch Zellklumpen? Definieren Sie mir bitte Ihre Sicht des Zellklumpens mindestens bis kurz vor der Geburt.

        1. Guten Tag,
          ich bin selbst eine Frühgeburt, 10 Wochen vor dem normalen Geburtstermin auf die Welt gekommen – somit wäre ich nach „Birgits“ Definition damals ein Zellklumpen gewesen.
          Übrigens gab es im Mittelalter auch bedeutende Kirchenlehrer, welche im Unterschied zu Thomas von Aquin die Simultanbeseelung lehrten, also bei der Befruchtung, darunter der hl. Albert der Große.
          Im Kirchenrecht wurde im Mittelalter und früher Neuzeit zwar zwischen dem beseelten und dem unbeseelten Fötus unterschieden. Eine Abtreibung galt aber in beiden Fällen als Sünde, wenngleich nur nach der Beseelung als Mord und somit Todsünde.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  7. @Birgit, Ihre Sicht, „ Für mich beginnt das Menschsein ab der Geburt gemäß Urteil des Supreme Court der USA v. 22.01.1973 in Sachen Roe vs. Wade“, ist eine Definition, welche eine glatte Lüge ist. Es wurden da von Abtreibungsaktivisten Unwahrheiten verbreitet, die selbst der ehemalige Abtreiber Nathanson als unwahr bezeichnete. Da Gott bei der Zeugung die unsterbliche Seele gibt, in der das ganze Menschsein, z.B. Augen, Haut und Haarfarbe, sowie Größe und alles Andere angelegt sind, beginnt somit das Leben. Da die Lüge der darwinistischen Evolutionstheorie über Jahrzehnte verbreitet wurde, sieht sich der heute Mensch nur! als hochintelligentes Tier, Gott wird ausgeblendet, daher auch kein Verständnis, wann das Leben beginnt. Sagen sie mir bitte, wenn nach Ihrer Ansicht das Menschsein erst bei der Geburt beginnt, was ist z.B. mit meiner Tante, die 1933 Zuhause mit 625g geboren wurde, (starb 83 jährig), im Vergleich mit einer Abtreibung eines 650g schweren vorgeburtlichen Lebewesen, (lebt es, kann man es töten?), ?? Was ist der Unterschied der Handlungen in zwei Räumen eines Krankenhauses, wo um das Leben einer Frühgeburt im 6. Monat gerungen wird, und einer Spätabtreibung im 7. Monat?? Wer ist Mensch, 6. oder 7. Monat? Ich erwarte darauf Ihre Antwort. Zuletzt noch, ich fühle mich letztendlich Gott gegenüber verantwortlich, vielleicht ist es bei Ihnen der Supreme Court.

    1. @ rolandwill

      Sie sprechen von „Gott, der die unsterbliche Seele gebe…“
      Ihr Gottglaube in allen Ehren, aber ich darf Sie daran erinnern, dass wir Religionsfreiheit haben, welche auch die Freiheit einschließt, sich zum Atheismus zu bekennen.
      Wer nicht an Gott glaubt, glaubt auch nicht daran, dass dieser für sie nicht vorhandene Gott keine Abtreibungen will.
      Ich fühle mich nicht dem Supreme Court verantwortlich, ich finde lediglich das Urteil Roe vs Wade in der Sache richtig.
      Und was die Abtreibungen im 6.7. oder auch 9. Monat, drei Tage vor dem errechneten Geburtstermin anbelangt:
      Wir müssen im Extremfall sogar eine Frau freisprechen, die drei Tage vor dem mutmaßlichen Geburtstermin noch abtreibt, andernfalls geht der Rechtsstaat zugrunde.
      Sie müssen immer davon ausgehen, dass es sich um eine Totgeburt handeln könnte, es ist bis zum letzten Moment zweifelhaft, ob es eine Lebendgeburt oder eine Totgeburt wird und im Zweifel muss zugunsten der abtreibenden Frau unterstellt werden, dass es sich um eine Totgeburt handelt.
      Die spätestabtreibende Frau muss aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden.

      1. Warum soll auf Verdacht einer Totgeburt das Kind, weiches ja tot geboren werden sollte, vorher getötet werden? Dann hat man das tote Kind. Würde man es nicht töten, wäre ein lebendes Kind möglich. Ich gestehe Ihnen zu, sich zum Atheismus zu bekennen, wenn Sie meinen, ohne Gott auszukommen, dann bitte, doch Ihre Todesstunde wird eine andere Sprache sprechen.
        Es geht um die Wahrheit, daß es Gott gibt, welche meinen, es gäbe ihn nicht, haben ihn nur noch nicht erkannt.
        Zum Rechtsstaat, kann denn das Töten eines lebenden Babies im Mutterschoß ein Recht sein? Was ist dann Unrecht? Überlegen Sie bitte, denn bauen Sie nicht Ihre Rechtfertigungen nur auf ein „es könnte“ oder „wahrscheinlich“ auf, jedoch nicht auf Fakten der Wahrheit, kennen Sie die Wahrheit? Warum diskutieren Sie in einem christlichen Forum, ist ihr Herz unruhig? Der heilige Augustinus schrieb „unruhig ist mein Herz, bis es ruht in dir (Gott)“.

      2. @ rolandwill

        1.
        Warum muss der Rechtsstaat eine Frau freisprechen, die in letzter Sekunde abtreibt?
        Wenn jemand bereits tot ist, kann er nicht nochmal getötet werden.
        Sie leben nur einmal und Sie sterben nur einmal.
        Mit folgender Frage mussten sich schon die Gerichte in vielen Staaten befassen:
        Kann man jemanden zweimal töten? Nein!
        Es gab Fälle, da wollte jemand einen anderen ermorden und zwar, indem er ihn im Bettliegend „erschoss“.
        Aber die Obduktion ergab, dass der „Ermordete“ wenige Stunden vorher an Herzversagen gestorben war, folglich musste man den „Mörder“ freisprechen.
        Und bei einer Schwangerschaft ist es dasselbe, Sie müssen bis zur Geburt damit rechnen, dass es sich um eine Totgeburt handeln könnte und wenn die Frau abtreibt, ist es ähnlich dem zuvor geschilderten beispiel von dem, der einen Toten nochmals „tötete“.
        2.
        Rolandwill, Sie glauben, dass Ihr Gott keine Abtreibung will, Sie glauben, dass ab der Zeugung bereits ein Mensch existiere.
        Ich will versuchen, Sie zu überzeugen, dass Abtreibungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind.Das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ galt niemals absolut, es gab immer Ausnahmen, z.B. in Notwehr durfte man töten oder aber Verbrecher hinrichten.
        Und bei der Abtreibung müssen wir uns fragen: „Ab wann ist ein Mensch ein Mensch, ab der Zeugung oder der Geburt?
        Ich meine ab der Geburt.
        Lesen Sie das 2. Buch Mose, Randnummer 21-25.
        Da wird eine Rauferei geschildert in deren Verlauf eine schwangere Frau gestossen wird, so dass ihr, wie es in der Luther-Übersetzung heißt die „Frucht abgeht“.
        Der Schuldige muss eine Geldstrafe an den Ehemann der „fruchtabgegangenen“ Frau zahlen.
        Somit steht fest, dass eine Leibesfrucht kein „Mensch“ ist und auch nicht „getötet“ werden kann, sondern nur „abgehen“.
        Und wenn es in den Zehn Geboten nicht ausdrücklich heisst „Du sollst eine Frucht nicht abgehen lassen!“ bzw. Du sollst eine Schwangerschaft nicht vor der Geburt abbrechen!“ dann heisst das, Abtreibung ist erlaubt.
        Und als Moses dem Volk Israel die Zehn gebote zur Kenntnis brachte, kannte man die weibliche Eizelle noch nicht, also konnte Moses auch nicht befohlen haben, dass ab Verschmelzung von Ei und Samen ein Mensch existiere und dieser „Mensch“ würde durch Abtreibung „ermordet“
        Lesen Sie die Bergpredigt!
        Steht da geschrieben, dass frau nicht abtreiben darf?
        Nein, also bedeutet das, dass Jesus keine Einwände gegen Abtreibungen hatte.
        Erst in der Didache, der ältesten Kirchenordnung, die so um 100 unserer Zeitrechnung geschrieben wurde, taucht zum ersten Male ein Abtreibungsverbot auf, nur weiss man nicht, ob damit der „beseelte Fötus“ oder der „unbeseelte Fötus“ gemeint ist.

        Und nun ganz wichtig:
        Von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591, gabs im römisch-katholischen Kirchenrecht die „Sukzessivbeseelung“, welche beinhaltete, dass ein männlicher Embryo nach 40 tagen „beseelt“ sei und ein weiblicher erst nach 90 Tagen, später dann nach 80 Tagen „beseelt“ war.
        Weil man damals das Geschlecht des Embryos nicht feststellen konnte durften Frauen erst bis zum 90., später zum 80. Tag der Schwangerschaft abtreiben, ohne als „Mörderin“ stigmatisiert zu werden.
        Herr Gratian, der „Vater des röm.-kath. Kirchenrechtes“ sagte, „wer abtreibe, bevor die Seele im Leibe sei, sei kein Mörder!“
        Hinzu kommt, dass es damals noch keine Schwangerschaftstests gab und man einer Frau nicht definitiv ansehen konnte, ob sie im 80. oder 100. Tag der Schwangerschaft war.
        Daher war es über viele Jahrhunderte gängige Praxis, dass Frauen bis zum 3. Monat abtreiben durften, ohne exkommuniziert und ohne als „Mörderin“ beschimpft zu werden.
        Was glauben Sie, warum in vielen Ländern eine dreimonatige Frist zum Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist?
        Weil der Mensch ein genetisches Gedächtnis hat, dass, was über viele Jahrhunderte gängige Praxis war, wurde z.B. von Walter Ulbricht unbewusst im „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“ festgeschrieben.

        Und selbst wenn Sie immer noch behaupten, eine Abtreibung verstosse gegen das 5. Gebot, dann sei Ihnen gesagt, dass wir Religionsfreiheit haben.
        Ein Abtreibungsverbot verstösst somit gegen die Religionsfreiheit.

        Wenn Sie mit meinem Sermon nicht zufrieden sind, sagen Sie es bitte!

  8. „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland – siehe auch zu Abtreibung und Lebensschutz und Euthanasie und Eugenik und Bioethik und Lebensrechtlern und auch Klagemauer.TV aus der Schweiz dazu und den Internetauftritt von Eva Hermann und die christliche Psychologin Christa Meves und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz und Judith Reisman aus den USA

    https://www.bkae.org

    https://www.bkae.org/index.php?id=300

    https://www.bkae.org/?id=301

    https://www.bkae.org/?id=316

    http://www.kathpedia.com/index.php?title=Bund_Katholischer_%C3%84rzte

    https://www.bkae.org/?id=437

  9. Antwort auf @Birgit
    Für Sie zum Nachdenken:
    Sie haben eine Autopanne, ich nehme Sie in MEIN Auto mit, um Hilfe zu holen, während der Fahrt entscheide ICH mich, ich will Sie rauswerfen, da ich es mir anders überlegt habe. Ich mache von MEINEM SELBSTBESTIMMUNGSRECHT Gebrauch und werfe Sie raus, Sie kommen dabei um, ich hab keine Schuld, da ich von MEINEM Selbstbestimmungsrecht in MEINEM Auto Gebrauch machte.
    Was sagen Sie dazu?

    1. @ Rolandwill

      Ich habe Ihnen schon mal geantwortet, die Antwort wurde aber wohl nicht freigeschaltet.

      Ihr Vergleich ist bereits deshalb ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, weil wir beide „ausgeschlüpfte“ Menschen sind, welche die Geburt hinter sich haben, kein Schwangerschaftsgewebe mehr sind.
      Wenn wir beide etwas vereinbart haben, dann ist das eine gemeinsame Willenserklärung, von der Sie nicht einfach so aus Laune zurücktreten können, insbesondere dann nicht, wenn Ihre Vertragsverletzung tödlich ist.

      Bei einer Abtreibung verhält es sich in etwa so:
      Die schwangere Frau ist mit dem Embryo keinen „Vertrag“ eingegangen, diesen Embryo neun Monate lang in ihrem Bauch zu verköstigen.
      Deshalb erscheint mir Ihr Vergleich hanebüchen.

      Freundlichen Gruß

      1. @Birgit, es ist kein Vergleich mit Äpfel und Birnen, wie Sie irrtümlich angeben, sondern es geht um Menschen, die gezeugt sind, die bei der Zeugung ihre Seele von Gott bekommen, die im Mutterschoß eine Würde haben (die leider mit Füßen getreten wird! ). Sie sind im Mutterleib bereits erbberechtigt. Sie wachsen ab der Zeugung, neun Monate IM, dann jahrelang AUSSERHALB des Mutterschoßes. So wie Sie und Ich auch. Es ist KEIN Schwangerschaftsgewebe, sondern ein klar erkennbarer Mensch, mit heutiger Technik nachweisbar. Dessen Ignoranz ist haarsträubend! Hier: http://www.pro-leben.de/abtr/taktiken.php
        klare Informationen dazu, sollten allerdings gelesen und nicht besserwisserisch übergangen werden.
        Noch was zum Nachdenken: eine Schwangere ging zum Arzt, um abzutreiben, sie hatte ihre beiden Kinder dabei, zwei und fünf Jahre alt. Der Arzt sagte zu ihr, Sie haben zwei Kinder, wollen das Dritte nicht, wir töten dann das Zweijährige, dann haben Sie ja auch noch zwei Kinder, dann begriff die Frau und ließ nicht abtreiben. Werden auch Sie verstehen?
        Das mit dem Schwangerschaftsgewebe ist eine leicht zu widerlegende folgenschwere Lüge der Abtreibungsindustrie, ja, Industrie, ca. 45 Millionen Tote pro Jahr, es werden die Toten aller Kriege und Atombombenabwürfe übertroffen, keinem juckt es, Abtreibung ist kein Recht, kein Fortschritt, sondern Rückfall in die Barbarei.
        Zum Vergleich, Sie sind in einem kleinen Zimmer, plötzlich kommt ein großer Saugschnorchel durch die Tür auf Sie zu, Sie können bis zur Wand zurückweichen, jedoch dann reißt er Ihnen Arme, Beine, Kopf ab, bis er schließlich Ihren ganzen Leib weg saugt. Auch das Baby im Mutterschoß weicht der Kürette aus ( warum, kann das ein Gewebe?), da gibts Aufnahmen, welche zum Umdenken von Schwestern und Ärzten führten, die dann begründeterweise auf der Seite das Lebensschutzes stehen, nicht mehr auf der Seite des Todes.

      2. @ Rolandwill, Kommentar vom 03.Juni 2020 um 06:09

        Für mich beginnt das Menschsein ab der Geburt gemäß Urteil des Supreme Court der USA v. 22.01.1973 in Sachen Roe vs. Wade
        Dass Embryonen bereits erbberechtigt sind, ist lediglich eine Vorsorgemaßnahme. Fest steht, dass der Embryo das Erbe erst antreten darf, lange nach der Geburt, aber keineswegs in seiner Eigenschaft als Embryo.
        Dass der Embryo „als Erbe eingesetzt“ werden kann, bedeutet noch lange nicht, dass er ein Mensch ist.
        Nehmen Sie doch diesen „Menschen“ mal unversehrt aus dem Uterus, dann überlebt er nicht. Diese Tatsache, dass der Embryo nicht ausserhalb des Uterus überleben kann, ist für mich der Beweis, dass er kein eigenständiges Lebewesen ist.
        Es gibt keine 45 Millionen „Tote“ Embryonen, sondern es wird verhindert, dass die Embryonen zum Menschen hin entwickelt werden.
        Und der Vergleich mit dem Saugschnorchel, der mich aus dem kleinen Zimmer absaugt:
        Auch dieser Vergleich ist ein Vergleich von Äpfel mit Birnen, weil ich mich dauerhaft ausserhalb des Uterus aufhalte und auch nie wieder in den Uterus zurückschlüpfen werde, aus dem ich ausgeschlüpft bin.
        Sie behaupten, „das Baby im Mutterschoß weiche der Kürette aus, das bewiesen Ultraschallaufnahmen.
        Sie meinen den Film „Der stumme Schrei“ des ehemaligen Abtreibungsarztes Bernard Nathanson.
        Es ist schon seit Jahrzehnten erwiesen, dass Bewegungen des Embryos von Nathanson „interpretiert“ wurden.
        Wenn ein Embryo mit dem Saugschlauch abgesaugt wird, dann bewegt er sich durch den Unterdruck, das ist aber kein beweis, dass dieser Embryo „lebendig“ ist und sich gegen seine Absaugung „wehrt“.

  10. Frau Kaminski kann das Selbstbestimmungsrecht anzweifeln, soviel sie will – das Recht auf Abtreibung darf dadurch nicht angetastet werden.

  11. Zur Statistik der Lebenserwartung von heute.
    Wenn man in der Lebenserwartungsstatistik die, wie es sich eigentlich gehört, gezeugten Kinder mit einbezieht, die durch hormonelle Verhütung und Abtreibung frühgetötet wurden, dann sinkt die Lebenserwartung wieder erheblich.
    Früher hatten die Leute mehrere, viele Kinder, wovon im Kindesalter oft einige starben, doch jetzt werden pro Jahr mehr vorgeburtlich getötet als normale Stefbefälle. Die fehlenden Kinder wurden nämlich gezeugt, sie lebten, wenn auch nur kurz, sie gehören mit 0 Jahren in die Statistik. Dann sieht’s anders aus, dann kommen wir heute unter der Lebenserwartung von früher.
    90 und Hundertjährige gab es vor 1000 Jahren auch, die Nachkommen von Adam und Eva waren erheblich älter. Dieses vorgeburtliche Töten kann man ändern, das sind wesentlich mehr als durch die fadenscheinige Tötung durch verschmutzte Luft (wenn der Wind weht, ist erstklassige Luftqualität), oder durch Corona. Somit sind solche Statistiken nichts wert, sie täuscht über die Realität.

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