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Weltkindertag: IGFM protestiert gegen Heiratsalter von 9 Jahren (!) bei Mädchen

Iran plant Senkung des Heiratsalters für Mädchen von 13 auf 9 Jahre

Aus Anlaß des Weltkindertages am 20. September weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die zunehmende Verheiratung kleiner Mädchen unter zehn Jahren hin.

Wie die IGFM erläutert, habe der Rechtsausschuß des von islamischen Hardlinern beherrschten iranischen Parlaments angekündigt, das Mindestheiratsalter von Mädchen von 13 auf neun Jahre zu senken. IGFM_Logo_blau_R32 G90 B165

Schon jetzt sei die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren in der Islamischen Republik möglich und gängige Praxis. Notwendig seien lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung. 

Wie die IGFM betont, lehne die Mehrheit der Iraner diese Praxis entschieden ab. Im Durchschnitt liege im Iran das Heiratsalter von Frauen zwischen 22 und 29 Jahren und bei Männern zwischen 27 und 34 Jahren.

Dennoch sei der Anteil von verheirateten jungen Mädchen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach offiziellen Angaben lag die Zahl von Mädchen, die bei ihrer Heirat unter 15 Jahre alt waren, im Jahr 2006 bei 33.383, im Jahr 2009 jedoch schon bei 43.459.

Die Zahl der Mädchen, die mit unter zehn Jahren verheiratet wurden, stieg von 449 im Jahr 2009 auf 716 Mädchen im Jahr 2010.

Grundlage für diese Rechtspraxis sei nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Muhammad, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ heiratete.

Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung, als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutige (Sonnen)-Jahre.

Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“):

Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist. Khomeini hält ausdrücklich fest, daß mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf.

Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, das oft mit Analverkehr übersetzt wird, aber wohl im Sinn von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.

Die IGFM betont, daß die Auffassung, es gäbe für Mädchen gleichsam kein Mindest-Heiratsalter, teils auch unter sunnitischen Muslimen in Nordafrika, auf der arabischen Halbinsel, in Pakistan und Afghanistan verbreitet sei.

Die IGFM nennt diese Praktiken „unerträglich und menschenrechtsfeindlich“.

Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, betont:

„Kulturrelativismus und jede andere Form der Verharmlosung ist menschenfeindlich und verzögert ein Ende dieser Verbrechen an Kindern.“

Letztendlich gehe es nicht darum, ob es sich dabei um authentische Teile des Islam oder um Fehlinterpretationen handle, so die IGFM. Vielmehr gehe es um die Frage, welches Recht im Konfliktfall höher stehe: Menschenrechte oder bestimmte religiöse Auffassungen. Gegenwärtig sähe Europa tatenlos zu, wie islamische Extremisten Schritt für Schritt die Menschenrechte mit Verweis auf ihre religiöse Lehren aushebelten. Leidtragende seien zuerst Kinder, Frauen und Minderheiten, so die IGFM.

Zur Lage der Menschenrechte in Iran unter:
www.igfm.de/Menschenrechtsverletzungen-in-der-Islamischen-Republik-Iran.573.0.html

Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte:
https://www.facebook.com/igfmdeutschland

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