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Wenn eine Behinderung zum Todesurteil führt

G-BA-Beschluss zur Kassen-Zulassung von Bluttest auf Down-Syndrom

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.9.2019  die Zulassung nicht-invasiver, molekulargenetischer Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung beschlossen.
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Hierzu erklärt Pressesprecherin Susanne Wenzel namens der Christdemokraten für das Leben (CDL):
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Mit dem Beschluss, künftig nicht-invasive Bluttests als Kassenleistung schrittweise zuzulassen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute dem Lebensrecht von Menschen mit Behinderung schweren Schaden zugefügt.
Völlig zu Recht kritisieren Bundestagsabgeordnete wie Alexander Krauß (CDU) daher, dass es künftig nun zu einer „Fahndung“ nach behinderten Kindern im Mutterleib komme. Behinderung wird nun faktisch zum Todesurteil.
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BILD: Susanne Wenzel (links) und Odila Carbanje vom CDL-Vorstand
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Zwar wird von Befürwortern der Zulassung behauptet, dass der Test doch nur unter bestimmten, jedoch vagen Bedingungen als Kassenleistung durchgeführt werden sollte und wenn eine vermeintliche „Risikoschwangerschaft“ vorläge. Er soll auch mit besonderer Beratung und Aufklärung gekoppelt sein.
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Jedoch fällt heute bereits ein Grossteil aller Schwangerschaften darunter. Nur konsequent daher, dass z.B.der Hersteller des PraenaTest, Lifecodexx, seinen Test für alle Schwangeren empfiehlt, und  bei diesen für vermeintliche „Sicherheit“ und „Wissen“, „ohne Risiko für das Kind“  wirbt. 
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„Sicher“ ist dabei leider meist nach einem kritischen Testergebnis allerdings vor allem die Abtreibung!
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Was die Kasse jetzt nicht übernimmt, wird künftig dann selbstverständlich privat gezahlt werden, da diese Tests relativ günstig angeboten werden. In einigen europäischen Ländern gehört der Test bereits jetzt zu den Standard-Untersuchungen und wird allen Schwangeren angeboten.
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In Dänemark und Island hatte dies zum Beispiel den Anstieg der Abtreibungszahlen zur Folge, dort liegt die Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom inzwischen bei nahezu Null. Auch andere Diagnosen sowie Geschlechtsselektion ist damit im ersten Trisemester bereits Standard.
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Eltern berichten, dass sie sich teilweise von Ärzten zu dieser Untersuchung gedrängt fühlen. Aber auch gesellschaftlich wird der Druck auf Eltern mit behinderten Kindern immer weiter erhöht.
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Wer diese Tests befürwortet, muss sich im Klaren darüber sein, dass es künftig kaum Schutz mehr für Menschen mit Down Syndrom oder einigen anderen Prognosen gibt.
Die nicht-invasiven molekulargenetischen Pränatalen Tests sind keinesfalls harmlose medizinische Tests im herkömmlichen Sinne, die therapeutischen Zwecken dienen. Die Fehlerhäufigkeit bei Trisimiediagnose liegt zudem mit fast 18% hoch.
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Das Ziel ist einzig und allein die Aufdeckung von Trisomien und anderen Chromosomenveränderungen.
Analog den beschriebenen Entwicklungen in Ländern wie Dänemark und Island wird dies auch hier zwangsläufig zu einem Anstieg der Abtreibungen führen. Bereits mit den herkömmlichen Untersuchungen ist die Abtreibungsrate bei Kindern mit dem Down Syndrom schon erhöht.
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So verständlich der Wunsch nach einem gesunden  Baby ist, bleibt dennoch festzuhalten, dass es keinen Anspruch auf das „perfekte“ Kind gibt. Auch ist die offizielle staatliche Förderung faktisch eugenisch wirkender Maßnahmen – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – durch nichts zu rechtfertigen und daher abzulehnen.
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Statt Eltern – und vor allem wieder Frauen, die vermehrt in Schwangerschaftskonflikte getrieben werden durch diesen Beschluss – unter Druck zu setzen, kein behindertes Kind zu bekommen, sollte die Regierung über finanzielle Hilfen und Förderungen für Familien mit behinderten Kindern nachdenken.
Die Eliminierung einer Gruppe aus unserer Gesellschaft ist  absolut inakzeptabel.
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Kommentare

0 Antworten

  1. @ Ester769

    Werte Ester
    ich komme leider erst jetzt dazu, Ihre Frage zu „beantworten“.
    Ich schreibe „beantworten“ bewusst in Anführungszeichen, weil Ihre Frage schwierig zu beantworten ist.
    Was Ihre Frage mit den Kaiserschnitten anbelangt so ist der Kaiserschnitt nur eine besondere Form der Geburt, aber mit der Geburt, egal ob mit oder ohne Kaiserschnitt, wenn das Kind extrauterin überlebensfähig ist, einen eigenen Organismus hat, der nicht mehr vom Organismus der Mutter abhängig ist, und wenn das Kind körperlich von der Mutter getrennt ist, ist es ein Mensch.
    Sie haben Recht, jede(r) ist von anderen abhängig, ein Embryo ist aber „organisatorisch“ völlig abhängig von der schwangeren Frau, er hat keinen eigenen Organismus.
    Die Frage, wann ist ein Mensch ein Mensch wird sozusagen zum „Ernst des Lebens“, wenn eine Frau, die abgetrieben hat, auf der Anklagebank sitzt und mit dem Vorwurf konfrontiert wird, eine „vorgeburtliche Kindstötung“ oder gar „Mord im Mutterleib“ begangen zu haben.

    Ich weiss, dass ich Ihre Frage nicht oder nicht vollständig beantwortet habe.
    Falls Sie mehr wissen wollen, fragen Sie ruhig.

    Freundlichen Gruß

    1. also man schafft es, in der normalen, medizinisch Abhängigkeit, die heutzutage als normal gilt, Frühgeburten ab der 24 SSW außerhalb des Mutterleibs am Leben zu erhalten und zwar so, dass man es ihnen im späteren Leben nicht unbedingt ansieht.
      Aber das nur zur Info.
      Im Lesen Ihres Beitrags ist mir der grundlegende Argumentationsfehler, in dem sich Gegner und Befürworter befinden, aufgefallen.
      Es ist überhaupt nicht die Mutter, die abtreibt! Die kann das nämlich überhaupt nicht!
      Sie wird bei dem Eingriff nämlich erstmal medikamentös lahmgelegt, sprich betäubt, und dann wird der EIngriff an ihr, die absolut passiv ist, gemacht, von denen, die Schuld sind, und die Frau wird dazu gedrängt, sich in diese, da betäubt, bewegungsunfähig und kommunikationsunfähig, absolut passive Lage zu begeben, von anderen, die ihr einreden, das sich Begeben in eine absolut abhängige Lage wo sie, sofern der Eingriff unter Vollnarkose stattfindet, noch nicht mal selber atmen kann, das sei Ausdruck absoluter Freiheit.

  2. @ Ester769

    Werte Ester, Sie fragen mich, was macht einen Zellklumpen zum Menschen? – Meine Antwort darauf lautet, spätestens dann, wenn die Nabelschnur durchtrennt ist, ist der jetzt ehemalige Zellklumpen ein Mensch.
    Und was die Abhängigkeit von anderen anbelangt:
    Wenn jemand die Geburt hinter sich hat, aber dann von der Versorgung anderer abhängig ist, so ändert das nichts an der Tatsache, dass dieser Mensch im Gegensatz zu einem Embryo die Geburt hinter sich sowie einen eigenen Organismus hat, der nicht von einem anderen Organismus abhängig ist.
    Wenn Sie noch Fragen haben, beantworte ich diese gerne „nach bestem Wissen und Gewissen“ oder sagen wir besser so gut ich kann.

    1. Guten Tag,
      interessant zu wissen, daß das Kind im Mutterleib bis zuletzt ein „Zellklumpen“ ist, aber „spätestens dann, wenn die Nabelschnur durchtrennt ist, ist der jetzt ehemalige Zellklumpen ein Mensch“. Ein rein technischer Vorgang (Durchtrennen der Nabelschnur) macht aus einem „Zellklumpen“ also einen Menschen.
      Ich habe von Abtreibungsbefürwortern schon viel Unsinn gehört, aber das ist einzigartig absonderlich.
      Übrigens bin ich eine Frühgeburt von immerhin 10 Wochen gewesen, die Nabelschnur wurde also mehr als zwei Monate früher als sonst abgetrennt.
      Bin ich also ein Zellklumpen oder doch keiner?
      Eigentlich wäre ich Ihrer Logik nach einer, aber wegen des Durchtrennens doch nicht?
      Sie verwickeln sich in offensichtliche Widersprüche und Ihr ganzer Ansatz ist derart absurd, daß jeder Arzt sich kringelig lachen würde – auch angesichts der Ultraschall-Bilder von Ungeborenen im Mutterleib, die eine klare Gestalt haben und keine „Zellklumpen“ sind.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag, Frau Küble

        Was Sie machen ist Wortklauberei, die ich von Euch Abtreibungsgegnern zur Genüge kenne. Angenommen, die Nabelschnur wird n i c h t durchtrennt, dann würde das Schwangerschaftsprodukt überhaupt nicht von der Mutter getrennt.
        Was Ihre Frage anbelangt „Bin ich ein Zellklumpen oder doch keiner“?
        Sie „sind“ k e i n Zellklumpen m e h r , Sie „waren“ einer ebenso wie der Rest der Menschheit.
        Oder anders gesagt, nachdem wir ausgeschlüpft sind, sind wir „bessere“ oder „qualifizierte“ Zellklumpen, weil wir in der Lage sind, ausserhalb des Uterus zu leben.
        Sie sagen, jeder Arzt würde sich tot lachen – gut dann sagen Sie ihm, er soll rechtzeitig sein Testament machen.
        Oder wenn der Arzt sich „kringelig“ lacht, dann empfehlen Sie ihm einen guten Orthopäden.
        Und was die Ultra-Schall-Bilder von „Ungeborenen“ anbelangt: Sind diese „Ungeborenen extrauterin überlebensfähig oder nicht, das ist hier die entscheidende Frage, nicht das Aussehen.
        Freundlichen Gruß
        Lilo

      2. Das Neugeborene ist auch mit durchgetrenner Nabelschnur nicht alleine überlebensfähig, es muss gefüttert werden, recht lange.
        Im übrigen ist kein Mensch autonom und alleine überlebensfähig, selbst Leute, die jahrzehntelang im Dschungel überlebt haben, hatten Werkzeuge, die andere hergestellt hatten und wenn es nur eine Machete und ein Gewehr war.
        Und sollten Sie einmal in einen Kreissaal schauen dürfen, so werden Sie erstaunt feststellen, dass das, was da aus der Mutter herauskommt, kein Zellklumpen ist, der sich mit Abtrennen der Nabelschnur dann hokuspokus ausdifferenziert, sondern ein bereits ausdifferenzierter, kleiner Mensch.

  3. Die Behinderung kann gar nicht zum „Todesurteil“ führen.
    „Töten“ bedeutet, das Leben eines Menschen beenden.
    Und ein Embryo ist kein Mensch, sondern ein Zellklumpen und dieser Zellklumpen „lebt“ auch nicht.
    Richtig wäre es, wenn es heisst, eine Abtreibung bedeutet nicht Vollstreckung eines Todesurteils, sondern eine Abtreibung verhindert lediglich, dass der Zellklumpen zu einem Menschen hin entwickelt wird.
    Das ist qualitativ etwas ganz anderes als „Töten“.
    Ebenso könnte man sagen, ein katholischer Pfarrer, der keine Kinder zeugen darf und eine Nonne, die keine Kinder gebären darf, vollstrecken ebenfalls ein „Todesurteil“, denn sowohl bei Abtreibung als auch sexueller Enthaltsamkeit ist das Endergebnis dasselbe: Es gibt kein Baby.

  4. Keine schwangere Frau muss den Test machen lassen und selbst wenn sie ihn machen lässt und er positiv ist, muss sie nicht zur Abtreibung gehen.
    Von daher ist die Überschrift einfach reißerisch und irreführend.

    1. Guten Tag,
      die Überschrift der CDL trifft genau ins Schwarze, zumal über 90% der Frauen, die durch einen Test in der Schwangerschaft von einer Behinderung erfahren, das Kind abtreiben.
      Also gehen wir mal vom Regelfall aus, wie es auch sonst üblich ist – und das bedeutet: Todesurteil!
      Natürlich bezieht sich zudem die Überschrift klar auf jene Fälle, die den Test durchführen lassen, schließlich geht es im Text genau darum, zumal es heißt: „Wenn eine Behinderung…“
      Nochmal: WENN – schon klar?!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. es muss aber keine Frau nach einem positiven Test einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen und immerhin sind 10% der Frauen genau dazu nicht bereit, also nichts von wegen Todesurteil.
        Klar ist so ein Test völliger Blödsinn, weil es kein Test ist mit dessen Hilfe eine pränatale Therapie angefangen werden kann.
        Aber Schwangere werden schon seit Jahren mit allen möglichen Untersuchungen beglückt, deren einziges Ziel es ist, herauszufinden ob das Kind behindert ist, und somit eine Indikation nach § 218 vorliegt.
        Ich seh es ja auch so, dass all das nur den Müttern die Schwangerschaft verdirbt und wir uns auf einer sehr schiefen Bahn befinden, aber man muss auch fragen, woher es kommt., das schwangere Frauen sich gar zu gerne zur Abtreibung drängen oder überreden lassen, bzw eine solche sogar von selber einfordern.

    2. Ein Bankräuber muss auch keine Bank ausrauben. Ein Verkehrssünder muss auch nicht bei Rot über die Kreuzung. Ihr Kommentar, werte ester769, ist eine Nullaussage.

      1. An Gerd, Kom. v. 21.09.19

        Ihr Kommentar ist eine Nullaussage, nicht der von ester769. Bankraub ist ein Verbrechen, eine Straftat, Abtreibung wird dagegen als „straffreie Straftat“ dargestellt. M.E. ist eine Abtreibung weder ein „Mord“ noch „vorgeburtliche Kindstötung“ und der Embryo ist für mich kein Mensch, sondern nur ein Zellklumpen. Und solange es einer Frau freigestellt ist, ob sie abtreibt oder nicht, sind Ihre Einwände gegen den Bluttest haltlos.

      2. Werte Lilo, und was macht, Ihrer Meinung nach, den Zellklumpen zum Menschen?
        Das ist eine ernstgemeinte Frage, weil wenn wir sagen : „Die Geburt!“ so müssen wir dann erklären, warum wir Kaiserschnitte durchführen!
        Wenn wir sagen „Sobald der Mensch sich alleine versorgen kann“, so sprechen wir der Mehrheit der Menschheit das Menschsein ab, weil jeder von anderen abhängig ist.
        Sagen wir „sobald der alleine atmen kann“, so haben wir wieder das Problem mit den Frühgeburten.
        Es bliebe als vernünftiges Kriterium nur die „Beseelung“, aber die sieht man nicht.
        Fakt ist, soweit wir das überblicken, es findet nach der Einnistung des Eis zwar eine gewaltige Entwicklung statt, aber kein qualitativer Sprung, der uns sagen lassen würde, vorher war es Geschwulst, jetzt ist es Mensch.
        Ansonsten ist es hierzulande, wie Sie selber schreiben, jeder Frau freigestellt, ob sie abtreibt oder nicht, und wenn sie nicht abtreibt, so werden ihr keinerlei Leistungen gestrichen.
        Deshalb ist die Überschrift wirklich irreführend.

  5. Unsere „Fortschrittlichen“ haben es nie so mit der Logik. So auch in diesem Fall wieder, wo der vorgeburtliche Bluttest auf mögliche Behinderungen des Ungeborenen zur Kassenleistung erhoben wurde. Halten wir fest: Der einzige Sinn dieser Untersuchung ist es, ggf. der Schwangeren eine Abtreibung als Vermeidung einer schweren Last zu eröffnen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass eine Abtreibung illegal ist und lediglich der Staat auf eine Bestrafung verzichten kann. Der vorgeburtliche Bluttest ist also eine Vorbereitungshandlung für eine rechtswidrige Handlung – und wird nun von Kosten für den rechtswidrig Handelnden freigestellt.

    1. Sehr geehrter Herr Dr. Heger,

      Sie schreiben, das Bundesverfassungsgericht habe „klar gemacht, dass eine Abtreibung illegal ist“ Das mag für Sie und die andern Abtreibungsgegner „klar“ sein.
      Allerdings ist im Grundgesetz nicht definiert, dass ab Befruchtung der Eizelle ein „Mensch“ vorhanden sein solle und allein deshalb ist für mich „klar“, dass das BVerfG ein Fehlurteil gesprochen hat.

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