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Bundeskabinett beschließt: Westbalkanstaaten sind sichere Herkunftsländer

Weiterer Schritt zur Beschleunigung des Asylverfahrens

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylbewerber und geduldete Ausländer beschlossen.

Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Durch die Einstufung der Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können. 

Foto: IGFM
Foto: IGFM

Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages im Asylbereich, der eine Beschleunigung des Asylverfahrens vorsieht. Dies ist notwendig, um den dramatisch gestiegenen Zahlen entgegenzuwirken.

Unter den aktuellen zehn  Hauptherkunftsstaaten befinden sich mit Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina drei Balkanländer, deren künftige EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Aus diesen Staaten stammen rund 25 Prozent der aktuellen Antragssteller. Während die Gesamtschutzquote (Asylanerkennung und subsidiärer Schutz) für alle Herkunftsländer bei rund 23 Prozent liegt, liegt die Anerkennungsquote bei den betroffenen Balkanstaaten bei nahezu Null.

Neben einer zügigen Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration wird durch  die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die betroffenen Balkanstaaten eine weitere Beschleunigung erreicht. Ziel bleibt die Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bis zum Erstbescheid auf drei Monate.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Verkürzung der Wartefrist zur Arbeitsaufnahme auf künftig drei Monate vertretbar.

Um auch bei Folgeanträgen den gewünschten Entlastungseffekt zu erzielen, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, insbesondere eine Wiedereireisesperre bei Ablehnungen als „offensichtlich unbegründet“.

Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die zu schützen sind. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Wer wirklich asylberechtigt ist, soll schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer am Ende eine rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl, noch Flüchtlingsschutz erhält, muss auch ausreisen, notfalls durch Abschiebemaßnahmen der Bundesländer.“

Hintergrund:

Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren erheblich beschleunigt. Die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche; auch eine Klage ist innerhalb einer Woche zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist ebenfalls innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung zu stellen; das Gericht soll grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden. Durch die geplante Einstufung der Westbalkanstaaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ist zudem mit einem Rückgang der Zugangszahlen zu rechnen, der zu weiteren Entlastungen bei Bund und Ländern führen dürfte.

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