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Widerspruch gegen eventuelle Zwangsimpfung, Immunitätsausweis und Bespitzelung

Eine von der Bundesregierung für CDU/CSU und SPD angefertigte sogenannte „Formulierungshilfe“ für den Entwurf zu einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes zeigt, dass die Bundesregierung u. a. die Einführung eines sogenannten „Immunitätsausweises“ plant.

Damit würden Träger eines solchen Nachweises, der die Immunität gegenüber einer Krankheit nachweist, etwa nach einer (Zwangs)-Impfung von Grundrechtsbeschränkungen ausgenommen.

Stephan Brandner, Vize-Bundesvorsitzender der AfD, lehnt ein derartiges Vorgehen entschieden ab:

„Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von irgendwelchen Ausweisen.

Die Bürger quasi zu erpressen, sich einer – noch nicht einmal vorhandenen – Impfung unterziehen zu müssen, um ihre Rechte wieder zu erlangen, ist skandalös.

Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen oder darauf zu verzichten. Die Gültigkeit unserer Grundrechte darf unter keinen Umständen davon abhängig gemacht werden.

Ein Immunitätsausweis birgt außerdem die Gefahr, dass sich Bürger, die zunehmend verzweifelt sind, absichtlich einer Ansteckung aussetzen, um schneller wieder in ihr normales Leben zurückkehren zu dürfen. Diese Politik ist brandgefährlich.

Es gilt: Wir müssen einen schnellen Weg zur Normalität finden, ohne die Bürger zu erpressen, zu drangsalieren und zu bespitzeln!“

 

Kommentare

12 Antworten

  1. Warum machen alle sich Gedanken, ob oder ob NICHT IMPFEN, BEVOR ÜBERHAUPT EIN IMPFSTOFF PARAT STEHT.
    ALS VERSUCHSKANINCHEN STELLE ICH MICH MIT SICHERHEIT NICHT ZUR VERFÜGUNG.
    NUTZEN UND RISIKO ABWÄGEN ERST.
    SOWEIT IST ES JEDOCH NOCH NICHT.
    WIE ICH LETZTLICH ENTSCHEIDEN WERDE, WEIß ICH JETZT AUCH NOCH NICHT.

    1. Das ist ein guter Punkt. Das müssen Sie dann aber Herrn Brandner fragen. Meiner Meinung nach sind Wortmeldungen wie die Seine nur dazu geeignet, Menschen zu verunsichern, um damit einen politischen Vorteil für die eigene Partei heraus zu schlagen. Das ist zwar keine Spezialität der AfD, aber bei dieser Partei besonders oft zu beobachten.

    1. Herr Braun hätte seine Meinung lieber für sich behalten, auch wenn ich sie verstehen kann. Dazu kommt, dass die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. Das geht ja aus dem verlinkten Artikel hervor. Das aber bedeutet, dass auch die Gerichte keineswegs eine bundesweite Gleichbehandlung sicher stellen.

  2. Impfungen sind lebensrettend. Der historische Weg heraus aus hoher Kindersterblichkeit und kurzer Lebenserwartung in Deutschland und Europa hatte und hat vor allem zwei Gründe:

    a) Verbesserung der allgemeinen Hygiene
    b) Impfungen

    Bei Impfungen ist es wichtig, auf die sogenannte „Herdenimmunität“ zu schauen. Das heißt, dass ein wirksamer Impfschutz für die Gesamtbevölkerung nur erreicht wird, wenn genügend Menschen geimpft sind. Es geht also bei der Impfung nicht nur um den Impfling. Es geht um den Beitrag aller für das Gemeinwohl.

    Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet also nicht nur sich selbst, sondern Andere. Und deshalb liegt es nahe, Impfverweigerern bestimmte Kontakte zu erschweren, um Gefährdete zu schützen.

    Grundrechte sind nämlich NICHT rein individualistisch. Sie können ausdrücklich nach der Verfassung eingeschränkt werden, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls das erfordern. Deshalb werden Straftäter auch zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Geldstrafen verurteilt. Beides sind stark grundrechtseinschränkende Maßnahmen.

    Damit vergleiche ich Impfgegner nicht mit Straftätern. Vielmehr geht es mir darum, heraus zu stellen, dass Grundrechte nicht uneingeschränkt gelten.

    Mit diesem Beitrag stellt Herr Brandner eindrücklich erneut unter Beweis, weshalb es richtig war, ihn als Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags abzuwählen.

    Wir haben übrigens bereits jetzt Impfausweise; also Dokumente, die unseren Impfstatus belegen.

    Sollte die App etc. kommen, kann außerdem dagegen ja geklagt werden bis hin zum BVerfG.

  3. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn überlegt, Immunitätsausweise einzuführen. Die Idee wirkt auf den ersten Blick bestechend: Wer nachweislich immun ist, könnte zurück ins normale Leben. Aber das brächte auch einige Probleme mit sich. Eine Analyse.
    […]
    Derzeit ist allerdings noch völlig unklar, ob und wie lange ein Ex-Corona-Patient immun ist, warnt zum Beispiel die WHO. Außerdem seien die Antikörpertests noch fehlerhaft.

    https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/warum-ein-immunitaetsausweis-problematisch-waere,RxorAAt

  4. 29.4.2020
    Der Bundesgesundheitsminister sprach sich gegen eine Corona-Impflicht aus. „Mein Eindruck ist, dass die allermeisten Bürgen eine Corona-Impfung wünschen.“ Daher halte er eine Impflicht für nicht erforderlich, „wo Freiwilligkeit herrscht“.
    An anderer Stelle: „…,aber es wird ein neues Impfkonzept geben.“

    Dieses neue Impfkonzept enhält, wer sich nicht impfen lässt, bekommt nicht alle Freiheiten.
    Damit sind wir doch wieder bei einer Corona-Impfpflicht.

    Was ist denn das für eine Lügerei.

    1. Nein, ist es nicht. Eine gesetzliche Verpflichtung ist etwas, dem sich niemand entziehen darf. Wie z.B. die Lohnsteuerzahlungspflicht. Und wer versucht, sich zu entziehen (und erwischt wird), der kann wegen des Pflichtverstoßes bestraft werden.

      Genau das ist hier (jedenfalls bislang) nicht vorgesehen.

      Worum es hier geht, sind die KONSEQUENZEN, die daraus folgen, dass sich jemand nicht impfen lässt. Eine solche logische Konsequenz ist, dass derjenige eine erhöhte Gefahr FÜR ANDERE darstellt. Und eine solche Person kann z.B. nicht Umgang mit Gefährdeten haben. ist doch logisch .

      Es gibt übrigens ausnahmslos kein menschliches Tun oder Unterlassen, dass keine Konsequenzen hat.

      1. Und aus welchen Gründen sehen Sie die Notwendigkeit einer – gesetzt den Fall es gäbe sie – Impfung und damit einer weiteren schwerwiegenden Grundrechtsverletzung?

      2. Herr OStR Ing.-Wiss. Peter,

        ich nehme an, Ihre Frage ist nicht ernst gemeint. Eine Impfung ist auch keine „schwerwiegende Grundrechtsverletzung“. Nicht, wenn sie verordnet wäre und erst recht nicht, wenn sie freiwillig wäre.

        Zur zur Sicherheit, um abzuklären, mit wem ich es zu tun habe:

        Worin besteht NICHT die Notwendigkeit von folgenden Schutzimpfungen?

        Und zwar gegen:
        Diphtherie,
        Keuchhusten,
        Tetanus (Wundstarrkrampf),
        Hämophilus influenzae Typ b (Erreger von eitrigen Hirnhautentzündungen und Kehldeckelentündungen –Epiglottitis),
        Humanes Papillomavirus (HPV, nur Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs)
        Hepatitis B (Leberentzündung),
        Kinderlähmung (Polio),
        Masern,
        Meningokokken-C-Impfung,
        Mumps,
        Pneumokokken (Lungenentzündung)
        Röteln
        Windpocken (Varizellen).

        https://www.dkv.com/gesundheit-vorsorge-empfohlene-schutzimpfungen-12535.html

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