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Widerspruch zur Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an Daniel Cohn-Bendit

Von Hubert Krebser

Der „Theodor-Heuss-Preis“ wird an den Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit verliehen. Cohn-Bendit hat sich, so der Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle, „in nicht unproblematischer Weise zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern“ geäußert.

Andreas Voßkuhle gebührt Dank und Anerkennung, dass er zu einer Festrede für diese Preisverleihung nicht zur Verfügung steht.

Es ist zu fragen, ob diese Preisverleihung nicht dem Ansehen des Preises schadet   –  und auch dem Andenken an den ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss. 

Gilt bei den Preisverleihern mit der stellv. Vorsitzenden, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, eine klare Haltung gegen Kindesmissbrauch nur mit Blick auf bestimmte Personen?

Hubert Krebser, Rudolf-Harbig-Straße 13, 49134 Wallenhorst

Erstveröffentlichung als Leserbrief in der NOZ (Neuen Osnabrücker Zeitung)

HINWEIS: Zum Kuratorium der Theodor-Heuss-Stiftung gehört auch der CDU-Politiker Armin Laschet (früherer Europa-Abgeordneter, heute MdL in NRW); es ist bislang nicht bekannt, ob er diese Preisverleihung der Stiftung befürwortet oder nicht.

Aktuelle GLOSSE in der „FAZ“ zur pädosexuellen „Lust am Kind“: Kindesmißbrauch_so_und_so_FAZ_2013-03-16

Kommentare

2 Antworten

  1. Wusste Herr Voßkuhle – höchster deutscher Verfassungsrichter – nichts über die schillernde Persönlichkeit dieses vorgesehenen Preisträgers, als er sich für eine Laudatio auf Herrn Cohn-Bendit bereit erklärte? Dass er die zunächst geplante Laudatio absagte, ist nicht besonders rühmenswert und verdienstvoll. Es hätte bei ihm allein bei der Nennung des Namens Cohn-Bendit (in den Studentenunruhen seiner Zeit nannten ihn viele „Cohn-Bandit“) ein Alarmzeichen aufgehen müssen.
    Als der angeblich Preiswürdige in den 68-er Unruhen mit seinen militanten Freunden die deutsche Hochschullandschaft und die Gesellschaft insgesamt umkrempeln wollte, war ich Wissenschaftlicher Assistent an einer deutsche Universität. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Hauptakteure jener „Bewegung“, und dazu gehörte insbesondere der Name Cohn-Bendit. Diese damaligen Unruhen waren oft von „falschen Propheten“ stimuliert. Die Agitatoren haben sich nicht selten als „Weltverbesserer“ und „Idealdemokraten“ aufgespielt. Die damals vom SDS, der APO und der „Sponti-Szene“ gesteuerten „Bewegungen“ waren meist auch mit dem Namen Cohn-Bendit verbunden.
    Aber haben diese Initiativen zu einer besseren, moralisch und ethisch höheren und selbstloseren Gesellschaft geführt? Man muss es bezweifeln, zumal sich auch die Energien zu den Umsturzversuchen und Kriminaltaten der RAF hiervon ableiteten. Und in der Universitätslandschaft haben sie die Axt an eine nicht durchgängig veraltete und unbrauchbare Hochschulverfassung gelegt und auch hier oft unnötig Porzellan zerschlagen.
    Dass Cohn-Bendit zu den Pionieren dieses Ungeistes gehörte, muss jedem aufmerksamen
    Beobachter und Zeitgenossen von damals bewusst sein, auch wenn viele davon nicht sein Buch „Der große Basar“ aus dem Jahr 1975 mit seinen mehr als anstößigen Reflexionen kennen.
    Dem Gerichtspräsidenten scheint die Person Cohn-Bendit und sein fragwürdiges Profil nicht bekannt gewesen zu sein – oder hatte er eine „geschönte Erinnerung“? Dasselbe gilt auch für die Verantwortlichen der Theodor-Heuss-Stiftung, zum Beispiel für Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die hierbei eine führende Rolle spielt. Beides lässt mich an
    dem Status von deutscher Gegenwartselite zweifeln. Die inzwischen von Herrn Voßkuhle erfolgte Absage der Laudatio ist das Eine; sie kam spät, aber doch noch. Die vorherige Zusage allerdings ist das Andere und Bedrückende. Sie erschüttert mich im Vertrauen auf so manche Elite-Person in Justiz und Hochschule.

  2. Was soll man von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als Mitglied des Beirats der Humanistischen Union auch anderes erwarten?

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