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Will Ministerin Paus Deutschland zu einem Unrechtstaat degradieren ?

Zu den Forderungen der Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto), in Augsburg: 

Die Forderung, das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§218ff) zu streichen, wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen, von anderen nicht getötet zu werden, gilt entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden.

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben, dessen Sicherstellung die Voraussetzung für die Wahrnehmung aller übrigen Rechte ist.

Auch werden Menschenrechte nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt. Es steht dem Staat daher nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren. Auch nicht gegenüber Eltern, die ein von ihnen gezeugtes Kind als „unerwünscht“ deklarieren.

Zweifellos kann es im Interesse aller Betroffener sein, dass die Eltern weder mit der Sorge für das Kind betraut werden, noch für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Hier ist der Sozialstaat gefragt. Aber ein Rechtsstaat kann unmöglich die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen dulden und schon gar nicht als „Recht“ etikettieren

Auch das Vorhaben der grünen Politikerin Paus, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten, muss auf Verfechter der Rechtsstaatlichkeit befremdlich wirken.

Während etwa die Proteste der „Letzten Generation“, die mit ihren Aktionen teilweise eine erhebliche Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung darstellen, staatlicherseits nicht nur geduldet, sondern teils sogar öffentlich begrüßt werden, soll das Recht von Lebensrechtlern auf freie Meinungsäußerungen, von denen überhaupt keine derartigen Gefahren ausgehen, beschnitten werden.

Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und statt Recht Ideologie zum Maßstab erhoben wird, ist offenkundig.

Kommentare

14 Antworten

  1. DETRANSITIONER –
    GEFAHREN DES GEPLANTEN GESETZES

    Zu den Plänen der Ampel und von Familienministerin Paus gehört neben einer grundstürzenden Änderung des Familienrechts auch das SELBSTBESTIMMUNGS-GESETZ mit dem Angebot zu hormonellen und chirurgischen Eingriffen, die letztlich irreversibel sind. Immer mehr enttäuschte Betroffene, die sich nachträglich schlecht beraten fühlen, und sich jetzt von ihren behandelnden Ärzten und der LGBTQ- Community in ihrem Leid allein gelassen sehen, melden sich zu Wort, um junge Menschen zu warnen vor voreiligen Eingriffen.

    https://www.die-tagespost.de/leben/familie/ex-transpersonen-bereuen-geschlechtsumwandlung-art-234956

  2. PAPST FRANZISKUS : ES GIBT KEIN „RECHT AUF ABTREIBUNG“

    In seiner Neujahrsansprache an das Diplomatische Corps nahm Papst Franziskus auch zum Lebensschutz Stellung und verurteilte eine “ Wegwerfkultur“ betr. Ungeborene, Kranke, Behinderte und ältere Menschen.

    https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2023-01/wortlaut-diplomaten-politik-frieden-papst-franziskus-krieg-rede.html

    „Diese Dimensionen ( Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit, Pacem in Terris, Johannes XXIII ) stehen in engem Zusammenhang mit der grundlegenden Prämisse, dass »jeder Mensch seinem Wesen nach Person ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen. Weil sie allgemein gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner Weise veräußert werden« .

    Frieden in der Wahrheit

    Frieden in Wahrheit zu schaffen, bedeutet zuallererst, die menschliche Person in ihrem RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT zu respektieren, für die die Freiheit bei der Suche nach der Wahrheit, bei der Äußerung von Meinungen und bei deren Verbreitung garantiert werden muss. Dies setzt voraus, dass die staatlichen Stellen »sich auch dafür einsetzen, dass Bedingungen herrschen, in denen es den einzelnen Menschen möglich, und zwar leicht möglich ist, sowohl ihre Rechte wahrzunehmen als auch ihre Pflichten zu erfüllen« .

    Trotz der von allen Staaten eingegangenen Verpflichtungen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu achten, werden FRAUEN auch heute noch in vielen Ländern als Bürger zweiter Klasse angesehen. Sie sind Gewalt und Missbrauch ausgesetzt und ihnen wird die Möglichkeit verweigert, zu studieren, zu arbeiten, ihre Talente zu entfalten, Zugang zu medizinischer Versorgung oder sogar Nahrung zu erhalten. Wo die Menschenrechte für alle uneingeschränkt anerkannt werden, können Frauen stattdessen ihren unersetzlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten und zu den wichtigsten Verbündeten des Friedens werden.

    Frieden verlangt zuallererst, dass das LEBEN VERTEIDIGT wird, ein Gut, das heute nicht nur durch Konflikte, Hunger und Krankheiten gefährdet ist, sondern allzu oft schon IM MUTTERLEIB, indem ein ANGEBLICHES „RECHT AUF ABTREIBUNG“ geltend gemacht wird. Niemand kann jedoch ein Recht auf das Leben eines anderen Menschen beanspruchen, schon gar nicht, wenn er wehrlos ist und somit keine Möglichkeit hat sich zu verteidigen. Ich appelliere daher an das Gewissen der Männer und Frauen guten Willens, insbesondere derjenigen, die politische Verantwortung tragen, sich für den Schutz der Rechte der Schwächsten einzusetzen und die WEGWERFKULTUR zu überwinden, die leider auch KRANKE, BEHINDERTE UND ÄLTERE MENSCHEN betrifft. Die Staaten tragen die Hauptverantwortung dafür, die Betreuung der Bürger in jeder Phase des menschlichen Lebens bis hin zum natürlichen Tod zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass sich jeder Mensch auch in den schwierigsten Momenten seines Lebens begleitet und betreut fühlt.

    Das Recht auf Leben ist auch dort bedroht, wo die TODESSTRAFE weiterhin praktiziert wird, …. Ich fordere daher, dass die Todesstrafe, die immer unzulässig ist, weil sie die Unverletzlichkeit und Würde der Person angreift, in der Gesetzgebung aller Länder der Welt abgeschafft wird. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich ein Mensch bis zum letzten Moment bekehren und ändern kann.

    Leider scheint sich immer mehr eine „Angst“ vor dem Leben zu entwickeln, die sich vielerorts in einer ANGST VOR DER ZUKUNFT und der Schwierigkeit ausdrückt, eine FAMILIE ZU GRÜNDEN UND KINDERN DAS LEBEN ZU SCHENKEN. In einigen Ländern, ich denke da zum Beispiel an Italien, gibt es einen gefährlichen Rückgang der Geburtenrate, einen echten demografischen Winter, der die Zukunft der Gesellschaft gefährdet. Ich möchte das liebe italienische Volk, das starke religiöse und kulturelle Wurzeln hat, erneut ermutigen, sich den Herausforderungen der heutigen Zeit mit Beharrlichkeit und voller Hoffnung zu stellen.“

  3. Leider sind es nicht nur die vielen ideologisch fremdgesteuerten Politiker / Politikerinnen, die an der Misere Verantwortung übernehmen müssten. Es gibt genug „Nichtdenker“ in diesem Land, die durch Wahlen genau diesen Menschen Macht gegeben haben. Und mit dieser Macht verantwortungsvoll umzugehen, ist leider nur den Wenigsten gegeben. Somit müssen vielleicht auch wir Wähler uns in Frage stellen, ob wir das alles mit verursacht haben. Ohne das Tun der Regierung zu legitimieren oder zu entschuldigen: Jeder einzelne von uns muss sich auch selbst immer wieder kritisch in dieser Frage betrachten. Die Regierung kann nur die Macht ausüben, die das Volk ihr gibt!

    1. Die Frage für den mündigen Bürger bleibt dann doch: wen kann ich denn in diesen Ländern überhaupt noch wählen? Alternative? Nichtwählern der „Etablierten“?

      1. Heute gibt es keine gesellschaftlichen Zwänge mehr für Frauen, so dass es keinen Grund mehr gibt, ein Kind in Ruhe und Frieden austragen zu können außer der des Willens einer Gemeinschaft dazu, das mitzutragen.
        Jn einer menschlichen Gemeinschaft sollte jede Frau die Möglichkeit haben und somit alle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um ein Kind auf die Welt zu bringen.
        Das sollte Priorität in einer menschlichen Gemeinschaft haben.

  4. Abtreibung mag aus mancherlei Sicht verwerflich sein, aber es ist kein Mord. Folglich sollte die Frage „Abtreibung ja oder nein?“ auch keine Frage an den Gesetzgeber und die Justiz sein, sondern an das Gewissen der darüber entscheidenden Person sein, denn es ist eine Frage der Ethik, der Moral, also meinetwegen auch eine ob Sünde oder nicht.

    1. Die für Deutschland geltenden Merkmale für Mord beinhalten die Heimtücke. Laut Wikipedia „Von Vertretern der Gefährlichkeitskonzeption sowie von der Rechtsprechung wird die Heimtücke als Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zu dessen Tötung definiert.“
      Ein ungeborener Mensch ist per se wehrlos. Damit sind alle Mörder bzw. Anstifter, die auf eine Frau zur Abtreibung Druck ausüben und die diese Abtreibung gewerblich durchführen, wenn es keinen §218 mehr gibt. Dann gilt nämlich §211 StGB!

    2. Es ist einfach ekelhaft, wie mit „political correctness „ Schindluder getrieben wird. Also sagen Sie halt statt Mord Tötung mit Absicht. Und erklären Sie mir den Unterschied bitte

    3. Das Thema ist zu ernst, um solche schwachen Argumente zu erlauben.
      Ihrem Argument nach gilt auch:
      „Totschlag mag aus mancherlei Hinsicht verwerflich sein, aber es ist kein Mord. Folglich sollte die Frage „Totschlag ja oder nein?“ auch keine Frage an den Gesetzgeber und die Justiz sein, sondern an das Gewissen der darüber entscheidenden Person.“

      Sie fühlen sich vorsätzlich missverstanden? Ihr Gefühl irrt sich. Ihr Argument ist so elend, es ist nicht besser.

      Ich bin mir trotzdem sicher, dass Sie nicht ernsthaft die Frage des Totschlags dem Gewissen der darüber entscheidenden Person vorbehalten wollen. Wir wollen nämlich alle aus Vernunftgründen nicht, dass Totschläger straflos ausgehen, außer vielleicht Totschläger. Sobald Sie versuchen werden, Ihre Position rational zu verteidigen, werden Sie merken, dass Ihre Position bezüglich der Tötung von Ungeborenen doch mit einigen intellektuellen Schwierigkeiten behaftet ist.

    4. Wie soll man denn eine Tötung eines wehrlosen Kindes sonst nennen. Es ist und bleibt Mord.
      Die heutige Zeit, alles zu relativieren und zu beschönigen, verschleiert die Fakten.

      1. Es stimmt: das Ungeborene ist kein Kindersoldat, und in diesem Sinne wehrlos. Es ist aber nicht im selben Sinne ein Kind wie der Kindersoldat. Das erste Lebensjahr eines Kindes endet nicht spätestens dreieinhalb Monate nach seiner Geburt. Mord? Leben in Deutschland Millionen Mörderinnen und Mörder? Es wäre gut, wenn sie mehr als ihre zweifelhafte Definition als Grund nennen könnten.

  5. „Will Ministerin Paus Deutschland zu einem Unrechtstaat degradieren ?“ Gute Frage, jedem Normalen ist die Antwort klar, siehe :“Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und statt Recht Ideologie zum Maßstab erhoben wird, ist offenkundig.“

    „Recht“ ist in den Augen der linksgrünen Machtbesitzer das, was ihrer Ideologie entspricht. Ein Naturrecht oder göttliches Recht ist bei ihnen nicht mehr vorgesehen, so wenig wie auch jenes auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen bei der sogenannten Plandemie.
    Solange die abhängigen Medien sich verhalten wie die drei Affen, wird das leider so weitergehen. Erschreckend.

  6. Im gleichen Atemzug hat Papst Benedikt XVI. in seiner Freiburger Rede zu beden-
    ken gegeben, dass es nicht möglich ist, die Umwelt zu schützen, und gleichzeitig
    kindliches Leben- wie überhaupt jedes Leben- zu töten und abzutreiben!

  7. Es ist schon traurig, was sich heute an Personen in die Politik begibt, besonders ihre Vorstellungen! Besser waere noch ein paar Semester Rechtswissenschaft zu studieren .

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