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Wirklich „synodal“ oder wichtigtuerisch?

Presse-Erklärung des ZpV (Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen):

Seit Luther gehört die Vorstellung synodaler Prozesse in der Kirche anscheinend zum Allgemeingut. Der von Jesus Christus offenbarte Glaubensschatz gelangte so in die Verfügungsgewalt von (Landes-)Kirchen, die als Recht mißbrauchen, das geoffenbarte Wort Gottes nach Belieben zu verändern, d.h. den zeitgeistdienenden Vorstellungen zu unterwerfen.

Das Wort des hl. Paulus: „Macht euch nicht mit dieser Welt gemein“ wird selbstherrlich umgemünzt in: „Ändert Gottes Wort, damit ihr in der Gesellschaft ankommt“.

Dieses Ankommenwollen ist auch in der katholischen Kirche mittlerweile so weit verbreitet, daß ein biblisch orientiertes Zitat keine Chance mehr hat, gehört und beachtet zu werden. Hat Luther denn nicht gesagt, daß nur gilt, was in der Bibel steht?

Der Name „synodaler“ Weg ist kirchenrechtlich und praktisch gesehen eine irreführende, ja hochstaplerische Bezeichnung. Viel mehr ist es statt eines Weges ein unfruchtbarer Kreisverkehr: jeder Beteiligte glaubt, wo seine Nase gerade hinzeigt, sei vorne. Nach dem Motto: „Wenn keiner mehr weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis“.  – „Wir wissen ja nicht genau, was wir wollen, aber das mit aller Kraft“.

Der synodale Weg ist Beschäftigungstherapie für Funktionäre, Konjunktur für Projekte zur Neu-Erfindung des Rades und für Wichtigtuer, die schon längst Geklärtes ohne Kenntnis der einschlägigen und verbindlichen Dokumente – einschließlich der Bibel –  wieder in Frage stellen, für Gremienfetischisten und Zeitdiebe – während „normale“ Christen ihre Berufung in Familie und Beruf wahrnehmen und für unfruchtbares Geschwätz keine Zeit haben.

Ein aufwendiges Unternehmen auf Kosten der Kirchensteuerzahler, die dies aus Überzeugung rundweg ablehnen, zumal einige Diözesen bereits Verwirrung und Frust nach mehrjährigen „Pastoralgesprächen“ verzeichnen.

Zu den Beteiligten dieses „Weges“ gehören, soweit öffentlich bekannt, auch Personen, die nach CIC § 194 usw. ihre kirchlichen Rechte „ipso iure“ verloren haben, etwa Menschen, die vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen sind, ohne dass der verantwortliche Bischof Maßnahmen ergriffen hätte und öffentliche Anschuldigungen vorliegen. Diese Menschen können in obigem Kontext nicht wirksam beraten!

Deshalb erklären wir: Sollten derartige Leugner von gültigen und verbindlichen Lehren über Glauben und Sitte irgendwie an synodalen Beschlüssen beteiligt sein, werden wir deren Gültigkeit mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln anfechten.

Bonn, 3. Dezember 2019, Fest des hl. Franziskus Xaverius
V.i.S.d.P. Reinhard Dörner, Vorsitzender

Kommentare

0 Antworten

    1. Markus Witte: Von der Weisheit des Glaubens an den einen Gott
      Perlentaucher, 04.03.2013

      Die bisherige Debatte über den biblischen Monotheismus ist zu sehr auf die Figur des Mose und die Exodus-Überlieferung fixiert. Ein ganz anderes Bild des altisraelitischen Eingott-Glaubens ergibt sich, wenn man die anderen Bücher der Bibel, insbesondere die Weisheitsliteratur, heranzieht.

      Der Artikel als pdf-Dokument:
      Pdf-Dateimarkuswitte.pdf

  1. 05.12.2019 | Pressemeldung | Nr. 205

    Fachkonsultation „Die Sexualität des Menschen“

    Erzbischof Koch: Solide, von Humanwissenschaften und Theologie gestützte Diskussion notwendig

    Kontrovers diskutiert wurde jedoch die Frage, ob das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß ist, wie auch die Frage der Erlaubtheit der Anwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel in der Ehe und bei nichtverheirateten Paaren.

    So sei eine sexuelle Beziehung nach Scheidung und Wiederheirat hierin nicht weiter pauschal als schwere Sünde qualifiziert und damit auch kein genereller Ausschluss mehr vom Empfang der Eucharistie vorgesehen.

    Die Ergebnisse der Fachkonsultation werden in das Forum des Synodalen Weges „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ einfließen, das im Februar 2020 seine Arbeit aufnimmt.

    https://www.dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/fachkonsultation-die-sexualitaet-des-menschen/detail/

    1. Meiner Ansicht nach könnte man Verhütungsmittel erlauben, Abtreibung – außer im Notfall aus medizinischen Gründen um das Leben der Frau und Mutter zu retten, muß aber verboten bleiben. Sie würde direkt den Weisen der Bibel und auch speziell des Neuen Testamentes widersprechen. Dennoch sollte die Adoption erleichtert werden und sollten Mütter und Familien mehr vom Staat unterstützt werden

  2. Die Presseerklärung des ZpV ist das Beste, was ich bisher über dieses Thema gelesen habe. Mein Dank geht an das ZpV und an Frau Küble für die Veröffentlichung.
    Es kann gar nicht genug solcher Stuhlkreise geben: Dann sind ‚die Leut wenigstens von der Gass’. 😉

  3. Meinem Eindruck nach gibt es immer mehr Uneinigkeit in den einzelnen Pfarreien und keinen Zusammenhalt mehr. Jeder sucht sich das, was er für Richtig hält, und fährt dann hierhin und dorthin und es scheint dann egal zu sein, dass das Gemeindeleben vor Ort immer mehr zu Grunde geht. Es wird sich gestritten über Mädchen als Messdiener und Wort-Gottes-Feiern am Sonntag und Kommunionhelfer/Helferinnen und das ist nicht mehr katholisch und dieses müsste angezeigt werden usw. Gestern war der Tag der heiligen Barbara; es wundert mich, dass anscheinend noch niemand gefordert hat, ihr den Kelch mit der Hostie weg zu nehmen, mit denen sie oft abgebildet wird. Die Frau Barbara als Heilige mit der Eucharistie in der Hand am Altar gut, die Kommunionhelfer mit der Hostienschale in der Hand: das darf nicht sein! Oft muss ich auch an die selige Mutter Rosa Flesch denken, die viel von der Obrigkeit schikaniert worden ist. Sie hat einmal gesagt: „Man braucht nicht darum zu beten, dass Gottes Wille geschieht; hier sind so viele, die Gottes Willen machen“. Ja, wir müssen uns an Gottes Wort orientieren; darin steht aber auch: Richtet nicht, urteilt nicht, seid eines Sinnes untereinander, der Geist weht, wo er will.

  4. „Zu den Beteiligten dieses ‚Weges‘ gehören, soweit öffentlich bekannt, auch Personen, die nach CIC § 194 usw. ihre kirchlichen Rechte ‚ipso iure‘ verloren haben, etwa Menschen, die vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen sind, ohne dass der verantwortliche Bischof Maßnahmen ergriffen hätte und öffentliche Anschuldigungen vorliegen.“
    Demnach gehört auch der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck zu den Personen, die nach CIC can. 194 § 1,2 ihre kirchlichen Rechte „ipso iure“ verloren haben, denn er hat öffentlich sowohl mit seiner Forderung nach „ergebnisoffener“ Neubewertung der Homosexualität als auch mit seiner Äußerung, er könne sich „mittlerweile vorstellen, dass Frauen Priesterinnen werden“ (trotz dogmatisch feststehenden Weiheverbots für Frauen), sichere Glaubenswahrheiten als zweifelhaft und veränderbar hingestellt.
    Beides erfüllt den Tatbestand der Häresie.
    Der Ruhrbischof ist bei der Glaubenskongregation anzuzeigen.

  5. Das ALLES WIRD ABERMALS gerichtet werden,ZURÜCK IN DIE WAAGE GELANGEN.
    GOTTES WORT IST GOTTES WORT.
    NIEMAND HATTE JE DAS RECHT,AUCH NUR EINEN BRUCHTEIL DAVON ZU REFORMIEREN WEGEN EINES ZEITGEISTES.

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