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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zur Bezeichnung „Prüffall“ für die AfD

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung „Prüffall“ für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt.  

Im Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Schluss, dass „viel dagegenspricht“, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gebe, die Öffentlichkeit über „Prüffälle“ zu informieren.

Außerdem macht das Gutachten darauf aufmerksam, dass das Grundrecht in Art. 21 GG Parteien davor schützt, dass „staatliche Organe negative Werturteile über die Ziele und Betätigungen einer Partei äußern.“ 

Brandner bewertet die Ausarbeitungen als wichtigen Schritt im Vorgehen gegen Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Haldenwang:

Aus meiner Sicht war also die öffentliche Bezeichnung der AfD als Prüffall  –  wie von Haldenwang getätigt –  ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien…Die Aussage, die er eigentlich zu treffen gehabt hätte, nämlich dass kein ‚Verdachtsfall‘ gegeben ist, hat ihm offenbar politisch nicht zugesagt.“

 

Kommentare

11 Antworten

  1. Ja, Frau Küble,

    Sie sollten vielleicht doch den Beitrag, den Sie selbst verlinkt haben, genauer lesen. Dort heißt es:

    Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, hat den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dazu befragt, ob es für die Bezeichnung „Prüffall“ für eine Partei, die sich in der Prüfphase durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befindet, eine gesetzliche Grundlage gibt.

    Es ging IHM also angeblich nicht primär um die Veröffentlichung, sondern um die BEZEICHNUNG als Prüffall. Gegen diese BEZEICHNUNG hatte der wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages aber nichts einzuwenden.

    Das ist ja auch klar, weil es selbstverständlich dem Bundesamt für Verfassungsschutz möglich sein muss, eine Prüfung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einer Partei vorzunehmen.

    Es gibt aber auch eine Informationspflicht der Behörde nach § 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes über ihr Vorgehen.

    Nun weiß aber der gute Herr Brandner, der sich gegen die BEZEICHNUNG als Prüffall wendet, offensichtlich gar nicht, was die Stoßrichtung der ebenfalls von der AfD eingereichten Klage ist:

    „Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur dpa. „Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter.“

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/alternative-fuer-deutschland-afd-verklagt-den-verfassungsschutz-wegen-stigmatisierender-bezeichnung-als-prueffall/23957736.html?ticket=ST-4562151-mab97TRQBk9pXXiHePYB-ap5

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

    Die AfD hat angeblich gar nichts dagegen, geprüft zu werden. Das scheint für sie nicht stigmatisierend zu sein. Nur soll bitteschön die Bevölkerung darüber nicht informiert werden. Hier wird das gut auf den Punkt gebracht:

    „Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Stoßrichtung der AfD-Klage kurios. Es sei das gute Recht der AfD zu versuchen, eine bestimmte Frage gerichtlich prüfen zu lassen. „Das gilt auch, wenn das verfolgte Begehren der AfD, das Bundesamt für Verfassungsschutz auf mehr Intransparenz verklagen zu wollen, eher kurios anmutet“, sagte von Notz dem Handelsblatt.“

    Quelle: Handelsblatt wie vor

    Wie aber, Frau Küble, soll die Information über einen Vorgang, gegen den die AfD angeblich nichts hat, stigmatisierend sein?

    Ich halte das Ansinnen der AfD daher für undemokratisch. Gerade der AfD sollte doch an größt möglicher Transparenz gelegen sein.

    Das Muster lässt sich aber auch gut am aktuellen Spendenskandal der Partei ablesen. Da will man offenbar auch nicht wirklich wissen, wer hinter Spenden aus der Schweiz steckt und legt sogar falsche Listen dazu vor. Ich hoffe sehr, dass noch heraus kommt, von wem das Geld wirklich kommt und würde mich rein gar nicht wundern, wenn am Ende russische Quellen entdeckt werden würden.

    1. Guten Tag,
      die AfD wurde monatelang geprüft, um sie dann als „Prüffall“ öffentlich an den Pranger zu stellen, wobei genau diese Anprangerung auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags beanstandet wurde. Für die Veröffentlichung gab es auch von der Sache her keinen Anlaß, da die Pseudo-Information „Prüffall“ eben gerade nichts Neues enthielt.
      Ihr spezielles privates Informationsbedürfnis ist nicht der Nabel der Welt, dem sich jede Fairneß und Neutralität in der Parteienbehandlung unterwerfen müßte.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Es geht nicht um mein „spezielles privates Informationsbedürfnis“, sondern um gesetzliche Rechte und Pflichten. Es kann ja sein, dass den Fans der AfD egal ist, was dort abläuft. Jedem anderen politisch interessierten Bürger, der die Demokratie liebt, interessiert das aber. Und ein solcher Bürger wird natürlich sehr hellhörig, wenn die AfD etwas verschwiegen haben will. Und für solche Bürger gibt es § 16 Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zweck dieser Norm ergibt sich aus der Überschrift zu § 16. Sie lautet:

        Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit

        Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie und die AfD diesen Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit ablehnen. Wundern tut mich das allerdings nicht mehr.

        1. Guten Tag,
          unterlassen Sie Ihre unfaire „Auslegung“, ich sowie die AfD hätten etwas gegen den Verfassungsschutz – lächerlich!
          Hier wurde der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zitiert, nicht mehr und nicht weniger.
          Keiner hat deshalb etwas gegen die Arbeit der Behörde, sicher auch nicht der Wissenschaftl. Dienst in Berlin.
          Ihre Auffassung ist nicht der Nabel der Welt – schwer zu begreifen?
          Wer Ihnen nicht ständig unterwürfig zustimmt, bekommt gleich die antidemokratische Keule zu spüren.
          Die Debatte mit Ihnen ist beendet, einmal abgesehen davon, daß Sie schon vor x-Wochen erklärten, hier nicht mehr kommentieren zu wollen.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Wenn die AfD nichts zu verbergen hat, muss sie sich auch nicht aufregen. Das Wort „Prüffall“ enthält auch kein Werturteil und ist nicht negativ konnotiert. Es heißt einfach nur, dass man prüft mit offenem Ausgang. Und entgegen der AfD finde ich das als Bürger gut, darüber informiert zu werden.

    Was also ist das Problem der AfD? Dass nicht alle ihr zujubeln und sie über den grünen Klee loben?

    1. Guten Tag,
      natürlich ist das Wort „Prüffall“ im Kontext einer Untersuchung des Verfassungsschutz tendenziell negativ konnotiert und wurde auch in Medien genauso aufgegriffen.
      Ihr Schlußsatz ist sachfremd, da es nicht um Beifall für die AfD geht, den diese Partei erwarten würde, schon gar nicht angesichts der turmhohen Aggressivität, mit der sie ständig konfrontiert wird – bis hin zu tätlichen Angriffen von Linksextremen.
      Offenbar ist Ihnen entgangen, daß der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beileibe kein Jubelverein ist (weder für die AfD noch sonstwen), aber offenbar fairer an die Sache herangeht als Sie mit Ihrer Süffisanz gegenüber Andersdenkenden (und dabei gleichzeitig gerne christliche Sprüche klopfend).
      Freundlichen Gruß!
      Felzitas Küble

      1. Ein bisschen mehr Genauigkeit würde nicht schaden:

        Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat keinesfalls den Prüffall als Solchen negativ beurteilt, wie das die Anfrage gerne festgestellt haben wollte. Er meint nur, es spreche viel dagegen, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gebe, die Öffentlichkeit über „Prüffälle“ zu informieren.

        Es geht also um die Information der Öffentlichkeit und nicht um die Beurteilung als „Prüffall“. So viel Genauigkeit sollte man sich bei der Diskussion schon leisten.

        Und da frage ich mich schon, weshalb es der Öffentlichkeit vorenthalten werden muss, dass die AfD ein Prüffall ist. Ich jedenfalls möchte darüber informiert sein.

        Und nochmal zum Sprachverständnis:

        PRÜFEN insuiert kein negatives Ergebnis der Prüfung. Wer sich also nichts zu Schulden hat kommen lassen, kann es souverän ertragen, geprüft zu werden. Das ist wie bei einer Steuerprüfung.

        Dass die AfD ein Prüffall ist, halte ich für auf der Hand liegend. Ich erspare mir die ellenlange Wiedergabe von Zitaten führender AfD-Politiker, die eine Gesinnung offen legen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Und damit besteht hinreichend Anlass zur Prüfung.

        Die Aggressivität gegenüber der AfD hat sie selbst massiv und ursächlich in die politische Debatte eingeführt und muss sich daher nicht wundern, wenn das Sprichwort gilt: „Wie man in den Wald hinein ruft …“ Das rechtfertigt zwar keine Straftaten gegen Funktionsträger der AfD, aber mit Samthandschuhen muss man diese Partei und ihre Protagonisten nun wirklich nicht anfassen. Wer austeilt, muss auch einstecken können.

        Natürlich begibt sich die AfD auch liebend gern in die Opferrolle. Da muss man ihr aber nicht folgen.

        1. Guten Tag,
          in der Meldung oben ist zweimal ausdrücklich davon die Rede, der „wissenschaftliche Dienst“ käme „im Ergebnis zu dem Schluss, dass „viel dagegenspricht“, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gebe, die Öffentlichkeit über „Prüffälle“ zu informieren.“
          Am Schluß dasselbe nochmal.
          Und Sie klären uns nun grandios auf: „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat keinesfalls den Prüffall als Solchen negativ beurteilt, wie das die Anfrage gerne festgestellt haben wollte. Er meint nur, es spreche viel dagegen, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gebe, die Öffentlichkeit über „Prüffälle“ zu informieren.“
          Genau dies ist sogar doppelt erwähnt worden.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. Wieder einmal ein Artikel, aus welchem ich Sachverhalte erfahre, die ich in meiner Tageszeitung erst gar nicht finden würde, entweder weil man es nicht vermelden will oder nur so klein hinsetzt, dass man es überliest. Eine Partei zu verleumden, in dem man sie als „Prüf-Fall“ in der öffentlichen Wahrnehmung abstempeln will, müsste doch rechtliche Konsequenzen für diejenigen haben, von denen diese Kampagne ausging. Verleumdung in der Öffentlichkeit – ohne das man sich wehren kann?

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