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Wissenschaftler kritisieren Auszeichnung für Drosten und Ciesek, Şahin und Türeci

Viele Gelehrte unterzeichneten diesen folgenden Aufruf:

In den Jahren 2021 und 2022 zeichnete der DHV (Deutscher Hochschulverband) ausschließlich Personen, die mit der Covid19-Pandemie in engem Zusammenhang stehen, als „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“ aus. Die Auswahlkriterien wirken dabei intransparent. So ist bei den Geehrten oft nicht einmal ein Bezug zur Hochschullehre erkennbar.

Im Februar 2022 brachte zunächst ein Wissenschaftler in Gestalt eines offenen Briefes, der aber vom DHV nicht veröffentlicht wurde, seine Bedenken zum Ausdruck.

Nach der Preisverleihung im April 2022 wurde die Kritik in einem weiteren Brief aufgenommen, unterzeichnet von 24 Wissenschaftlern, darunter diverse DHV-Mitglieder sowie andere Hochschullehrende, aus dem Kreis derer, welche die 7 Argumente gegen eine Impfpflicht entwickelt hatten.

Die Veröffentlichung beider Beiträge in der Verbandszeitschrift Forschung und Lehre (F & L) wurde allerdings mit teils befremdlichen Begründungen abgelehnt.

In seinem Antwortschreiben an die Gruppe der Wissenschaftler argumentiert der DHV-Präsident, dass es eine unmögliche Aufgabe sei, tatsächlich den besten unter allen deutschen Hochschullehrern zu küren.
Das ist gewiss richtig; dennoch könnte der DHV unserer Meinung nach unter den Tausenden deutschen Professorinnen und Professoren durchaus eine Person finden, gegen die – anders als bei Christian Drosten – keine Vorwürfe wegen Verbreitung von Unwahrheiten über die Arbeit von Kollegen oder wegen Verleumdung und Diffamierung renommierter Experten vorliegen.

Der DHV-Präsident verweist darauf, die Kritik an Drosten sei eine freie Meinungsäusserung und ihre sachliche Richtigkeit stünde hier nicht zur Debatte. Dies ist zwar richtig, bedeutet aber in der Konsequenz, dass die wissenschaftliche Reputation praktisch irrelevant ist, und dass auch Personen, die schwerer Vergehen verdächtigt werden, Auszeichnungen erhalten können, solange sie nicht gerichtlich verurteilt sind.

Dies ist befremdend angesichts dessen, dass ein Nobelpreisträger (Tim Hunt) alle seine Posten räumen musste, nur weil er einmal einen fragwürdigen Witz erzählt (und sich umgehend dafür entschuldigt) hat.

FORTSETZUNG des Appells hier: https://7argumente.de/fragwuerdige-auszeichnungen-drosten-ciesek-sahin-tuereci-hochschullehrer-hochschullehrerin-des-jahres-kritik-am-deutschen-hochschulverband-dhv/

Kommentare

5 Antworten

  1. Gegen Christian Drosten wird eine Schlammschlacht von bestimmten Impfgegnern gefahren. Keine der angeblichen „Verdächtigungen“ ist auch nur plausibel. Drosten hat Rechtstreitigkeiten gegen seinen Verleumder Wiesendanger gewonnen.

    https://www.nzz.ch/international/ursprung-der-pandemie-gericht-gibt-christian-drosten-recht-ld.1685185

    Drostens Einschätzung, wonach der Coronavirus nicht aus einem Labor stammt, dürfte zutreffen. Zumindest ist sie nicht wissentlich unwahr. Selbst der zuvor skeptische Virologe Michael Worobey von der University of Arizona hat hier umgedacht:

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/coronavirus-ursprung-laborthese-wird-unwahrscheinlicher-a-b434a884-d3eb-4012-ba1a-6aa30f03807f

    Es ist jedenfalls ein Unding und widerspricht dem elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung, wegen unbewiesener Vorwürfe eine Ehrung zu unterlassen.

    Es gibt auch Impfgegner, die weder davor zurückschrecken, eine Impfbefürworterin zu bedrohen und in den Tod zu treiben noch davor sich dann auch noch über ihren Tod lustig zu machen.

    https://www.focus.de/panorama/welt/tragoedie-in-oesterreich-bedrohte-impf-aerztin-lisa-maria-kellermayr-tot-aufgefunden_id_125589531.html
    https://www.puls24.at/meinung/dr-lisa-maria-kellermayr-eine-wuerdigung/271669

      1. Ich habe nichts „unterschlagen“. Hätte ich das gewollt, dann hätte ich die Quelle nicht angegeben. Sie wiederum verschweigen, dass Drosten nur deshalb nicht voll gewonnen hat, weil es einige ehrabschneidende Äußerungen von Wiesendanger von der Meinungsfreiheit gedeckt gesehen hat; aber keinesfalls weil sie inhaltlich als zutreffend betrachtet wurden.

        Leider wird NACH MEINER AUFFASSUNG die Meinungsfreiheit immer wieder zu weit ausgelegt. Das kann man aber natürlich auch anders sehen.

        Wie gesagt: Wegen irgendwelcher unbewiesener Behauptungen Drosten eine Ehrung zu verweigern, ist nicht nur ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Sondern auch gegen das christliche Gebot, andere Menschen nicht zu verleumden.

        1. Guten Tag,
          drehen Sie doch den Spieß nicht um: Natürlich geht es bei Gerichtsverhandlungen meistens darum, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht – und nicht um inhaltliche Bewertungen einzelner Aussagen zu diesen oder jenen Details (als ob die Gerichte hierfür zuständig wären).
          Zudem hatten Sie natürlich eine Quelle angegeben, die Ihnen schon vom Titel her wohl sehr gelegen kam, weil darin der irrführende Eindruck eines Drosten-Sieges erweckt wurde.
          Sogar die „Tagesschau“ berichtete da noch objektiver.
          Noch einmal: Es ist fifty-fifty ausgegangen!
          Abgesehen davon hat sich Drosten mehrfach in wichtigen Punkten geirrt bzw. widersprochen – etwa bei seinem vehementen, geradezu hartnäckigen Verteidigen von AstraZeneca („sehr gut“) monatelang, nachdem bereits mehrere Staaten einen Lieferstopp verfügt hatten. In Deutschland wird AZ seit vorigen Dezember überhaupt nicht mehr gespritzt, die Praxen bekommen es nicht mehr.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

    1. Zum Kommentator mit dem vielsagenden Namen „Namenlos“:
      Der „zuvor skeptische Virologe Michael Worobei“ war in der Tat niemals skeptisch, sondern hat immer behauptet, genauso wie Drosten, dass das Virus eine Zoonose sei. Kein Wunder, dass er diese Sicht immer wieder wiederholt.
      Der Namenlose weiß außerdem nicht, dass die Unschuldvermutung ein Grundprinzip des Strafrechts ist und nicht außerhalb des Strafrechts gilt. Von allen Politikern, die in den letzten 30 Jahren wegen verschiedener Vorgehen zurückgetreten sind, war keiner gerichtlich verurteilt. Der Verzicht auf Ministerprosten, auf Abgeordnetenmandat, auf eine Ehrung usw. ist KEINE Strafe im strafrechtlichen Sinne des Wortes, und das Gerede über Unschuldvermutung in solchen Fällen ist ein Zeichen von rechtlicher Ignoranz.

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