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Wissenschaftler-Team kritisiert Impfpflicht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Unser Gastautor Dr. Axel Bernd Kunze weist auf seinem bildungsethischen Blog auf eine neue Stellungnahme der Wissenschaftler-Initiative „7 Argumente“ hin: https://bildung-und-ethik.com/2022/07/04/7-argumente-impfpflichturteil-des-bundesverfassungsgerichts-basiert-auf-fehlerhafter-rechtstatsachenforschung/

Die kritische Erlkärung kommt zu dem Ergebnis, daß das zustimmende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (sie gilt im Pflege- und Gesundheitsspektrum) auf einer fehlerhafte Rechtstatsachenforschung basiert.

Darüber hat auch die liberal-konservative Schweizer WELTWOCHE am 4. Juli berichtet:

Corona-Impfung gefährlicher als angenommen: Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Impf-Pflicht als Verfassungs-konform. Aber: Der Beschluss beruht auf einer methodisch fehlerhaft durchgeführten Sicherheits-Analyse des Paul-Ehrlich-Instituts.“

Die Langfassung des Beitrags wurde am 3. Juli in der Internetseite der Autorengruppe „7 Argumente“ veröffentlicht: https://7argumente.de/grobe-fehler-in-pei-sicherheitsanalyse/

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Die Entscheidung des BVfG kann m.W. in D nicht angefochten werden, da müsste man schon ein Europäisches Gericht anrufen, was mit neuem Aufwand, neuem Risiko verbunden ist…
    Zum Thema Rechtsstaat in D in Gefahr: Milena Preradovic im Gespräch mit Dr. Alexander Christ (Punkt.Preradovic, YT)

  2. Statt zuzugeben, dass die MEHRFACHIMPFUNG TEIL DES PROBLEMS der „durch Schutzmaßnahmen hervorgerufenen Immunitätslücke“ ist, NICHT DIE LÖSUNG, halten Gesundheitsminister und der „Gesundheitsexperte“ der Grünen, Janosch Dahmen, unbeirrt am Impfdiktat fest, koste es, was es wolle. Dabei häufen sich die Schreckensmeldungen hoher Infektionszahlen und auch schwerer Verläufe gerade aus den Ländern, die mit hoher Impfquote geglänzt haben.
    Das entspricht übrigens auch der Erfahrung im Umfeld: reihenweise (teils Zweit-) Infektionen der 3 und vierfach Geimpften, dazu oft andere Schwierigkeiten wie Zyklusstörungen, Nesselsucht, wechselnde Gelenkbeschwerden, schlecht heilende Wunden nach Bagatellverletzungen, schlecht heilende Knochenbrüche, Lungenembolien, Herzrythmustörungen, oft Gürtelrose.
    Die Betroffenen vermeiden oft, bestärkt durch ihre Ärzte, einen Zusammenhang mit der Impfung herzustellen. Dennoch lässt er sich nicht von der Hand weisen, da, wie schon oft gesagt, die Schwächung des Immunsystems, belegbar ist. Und ich denke, da werden wir noch mehr Infektionen mit eigentlich harmlosen Erregern wie Erkältungsviren etc. erleben, vermutlich auch mehr Krebsfälle und Störungen der Fruchtbarkeit.
    https://tkp.at/2022/07/06/israel-geimpfte-3-bis-5-mal-wahrscheinlicher-mit-covid-diagnose-als-ungeimpfte/
    https://tkp.at/2022/07/06/uk-studie-wirksamkeit-des-impfstoffs-fuer-die-3-dosis-war-seit-dem-20-12-2021-negativ/

  3. Also müsse das falsche Urteil des BVG unverzüglich angefochten werden, insofern wir uns noch in einem Rechtsstaat befinden sollten.
    Falsch ist und bleibt falsch und deswegen die Rechtsstaatenforschung anwenden.

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