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Wo bleibt das faire Demokratieverständnis?

Beatrix von Storch

Diese Woche im Bundestag wurden wir mehrfach Zeuge des entlarvenden Demokratieverständnisses der Altparteien.

Bei der Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin hat unsere Kandidatin Mariana Harder-Kühnel auch im dritten Wahlgang keine Mehrheit erhalten. 423 Abgeordnete stimmten gegen die Kandidatin der AfD, 199 für die Juristin und 43 enthielten sich. Für den dritten Anlauf hätte ihr eine einfache Mehrheit gereicht.

Am Dienstag hatte sich noch CDU-Brinkhaus, seines Zeichens Chef der Unionstruppe im Bundestag, für die Wahl von Harder-Kühnel ausgesprochen, ohne damit jedoch eine Wahlempfehlung abgeben zu wollen.

Diese undemokratische Ausgrenzung der AfD und die Verweigerung einer parlamentarisch-professionellen Zusammenarbeit ist ein Schlag ins Gesicht aller Demokraten. Dieses antidemokratische Verhalten verstehen  die Bürger nicht und  selbst die große Mehrheit der Medien.kritisiert diese Entscheidung. 

Bereits kurz nach der vergangenen Bundestagswahl war mein Kollege Albrecht Glaser dreimal bei der Wahl für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gescheitert, obwohl laut Geschäftsordnung des Bundestages der AfD rechtmäßig ein Vizepräsident zusteht.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte in einem ähnlichen Fall 1995 geurteilt, dass im Interesse des Minderheitenschutzes ein Kandidat nur aus Gründen mangelnder fachlicher Eignung oder fehlender Vertrauenswürdigkeit, nicht aber wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion abgelehnt werden dürfe.

Kommentare

16 Antworten

    1. Das hat nichts mit dem Thema hier zu tun. Ebenso wenig mit „Islamisierung“. Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine Straftat, die geahndet werden muss. Nicht mehr und nicht weniger. Menschen, die ihre kriminellen Taten religiös zu rechtfertigen versuchen bzw. versuchen, mit einem religiösen Mäntelchen zu bedecken, sind ja nichts Neues. Ein „Gönner“ des Christentums feierte seinen Einstand mit „in hoc signo vinces“. Es ging um das Zeichen des Kreuzes, das im krassen Gegensatz zu menschlicher Gewaltanwendung steht und von einem Gott zeugt, der siegte, indem er sich opferte und Gewalt gegen sich üben ließ. Man kann das Kreuz nicht stärker missbrauchen wie es Konstantin getan hat. Es gibt wirklich nichts Neues unter der Sonne.

  1. Ach so, ein Volkskammerbeschluss, das konnte ich nun wirklich nicht wissen, Anonymous. Da darf man ja auf den 5 Jahresplan gespannt sein.

    1. Wer den Bundestag mit der Volkskammer vergleicht, hat jede Glaubwürdigkeit verspielt. Aber der demokratriefeindliche Antiparlamentarismus passt bestens zur extremen Rechten wie zur extremen Linken. Die Nazis äußerten sich ähnlich geringschätzig über den Reichstag und betrieben daher nach der Machtergreifung auch eifrig dessen Selbstentmachtung. Gleiches unternahm die SED im Osten nach dem 2. WK.

      Abgesehen davon können Sie so Ihre LÜGE bezügl. der angeblichen Abwahl von Claudia Roth nicht aus der Welt schaffen.

      Außerdem können Sie sehr wohl wissen, was der Bundestag entscheidet. Es kostet aber etwas Mühe, sich zu informieren, der Sie sich nicht unterziehen.

      Nachdem aber der Deutsche Bundestag für Sie mit der Volkskammer der „DDR“ gleichzusetzen ist, legen Sie sicher keinen Wert darauf, dass die AfD dort einen Bundestagsvize stellt.

  2. Bavaria,

    wenn ich Sie enttäusche, liegt das allein an Ihnen. Dann hatten Sie nämlich falsche Erwartungen in mich gesetzt.

    Es geht auch gar nicht um Claudia Roth. Sondern allein darum, dass die AfD zu Unrecht fordert, man müsse ihre Kandidaten bzw. Kandidatin blind durchwinken.

    Allerdings ist es UNWAHR, dass Frau Roth „abgewählt“ wurde. WAHR hingegen ist, dass Claudia Roth mit 489 Stimmen zu einer der sechs Bundestagsvizepräsidenten gewählt wurde.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidium_des_19._Deutschen_Bundestages#Ergebnis_der_Wahl_der_Vizepr%C3%A4sidenten

    Sie berichten also die UNWAHRHEIT über eine angebliche „Abwahl“ von Frau Roth.

  3. Ach Anonymous, Sie enttäuschen mich mit ihren langweiligen Begründungen und Ausreden. Was dem Bürger auffällt ist, dass die Grüne Claudia Roth den Posten trotz Abwahl einfach besetzt und durch flegelhaftes Benehmen auffällt und hinter Plakaten wie „Deutschland Du mieses Stück…“ hinterher rannte, obwohl sie als Volksvertreterin Diäten kassiert. Ohne jetzt die Gewissenswahl der Volksvertreter? klein zu reden, wie lange will man das Spielchen noch spielen? Fakt ist doch, Frau Roth kassiert trotz Abwahl weiterhin üppige Diäten und Fakt ist, man hätte auch über eine neutrale Person nachdenken können, die frei von politischen Interessen ist. Wie wäre es mit Frauke Petry – grins. Man hätte auch den Posten von Frau Roth sofort nach dem Wahlausgang für überflüssig erklären können, aber so macht man sich im Bundestag nur noch lächerlich und unglaubwürdig.

  4. Th. Neumann,

    Sie können Ihre Behauptung, die Demokratie gelte nicht für die AfD, nicht belegen. Die AfD profitiert im Gegenteil von einer äußerst großzügigen Handhabung von Demokratie, sonst wäre sie schon längst verboten worden, weil sie selbst im Kern undemokratisch ist. Ich hatte dazu als Beleg Herrn Plenk zitiert.

    Die AfD kann zu Wahlen antreten. Sie darf entsprechend dem Wahlergebnis sich bzw. ihre Abgeordneten in diverse Parlamente entsenden. Dabei wird sie genauso behandelt wie jede andere Partei.

    Die AfD kann frei über jedes Medium ihrer Wahl ihre Ansichten verbreiten und dafür werben. Hierfür gibt es keine Einschränkung. Auch die Fans der AfD können sich frei äußern. Das ist alles demokratisch vorbildhaft. Deswegen schreiben Sie hier ja. In einer Diktatur wäre Ihnen das nicht möglich.

    Es gibt tatsächlich keine einzige staatliche undemokratische Sanktion gegen die AfD.

    Aber man sieht an Ihrem Beitrag, dass der Opfermythos, der von Funktionsträgern der AfD aufgebaut wurde, bei manchen Menschen verfängt.

    In diesem Opfermythos ist jede legale demokratische Gesetzgebung und Meinungsäußerung, die sich gegen die AfD und deren politische Ziele wendet, plötzlich „undemokratisch“. Widerspruch und gewaltloser politischer Kampf ist jedoch gerade ein Merkmal der Demokratie, denn er ist Grundlage für die Meinungsbildung.

    Demokratie fordert aber nicht ein, dass man der AfD kritiklos und unterwürfig zu begegnen habe und ihre Positionen zu übernehmen habe. Die AfD ist nämlich nicht sakrosankt, sondern darf mit allen legalen Möglichkeiten politisch bekämpft werden. Daran werden Sie und Andere sich noch gewöhnen müssen.

  5. Der Bayerische AfD-Abgeordnete und bisherige Landesfraktionschef Markus Plenk verläßt seine Partei und möchte einen Antrag auf Aufnahme in die CSU stellen. Zur Begründung führt er an:

    „Ich habe es satt, die bürgerliche Fassade einer im Kern fremdenfeindlichen und extremistischen Partei zu sein.“ Weiter sagte Plenk dem Bericht zufolge, er habe das Gefühl, „sich mitschuldig zu machen“ an der von Teilen der AfD betriebenen Spaltung der Gesellschaft und der „Zersetzung der Demokratie“.

    Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/im-kern-fremdenfeindlich-und-extremistisch-afd-fraktionschef-in-bayern-schmeisst-hin/24188238.html

    Ich könnte es auch mit meinem Gewissen bzw. mit meinen innersten Überzeugungen nicht vereinbaren, jemanden aus dieser Partei zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen.

  6. Frau von Storch hat die wichtigste Regel der parlamentarischen Demokratie vergessen:

    „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz

    Kein Abgeordneter kann also gezwungen werden, einen Kandidaten für die Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen; schon gar nicht gegen sein Gewissen.

    Das gilt ja noch, denn die AfD hat ja zum Glück keine verfassungsändernde Mehrheit.

  7. Demokratie gilt nicht für die AFD. Dass das ungerecht ist, ahnen wir alle. Aber es ist halt nur die AFD, da hat eine Ungerechtigkeit oder Ungesetzlichkeit auch mal seine Berechtigung.
    Mittel zum Zweck. Unrecht in Kauf nehmen für meine bessere Gesinnung.
    Wundert das keinen, in was für einer scheinheiligen Gesellschaft wir leben? Rühmen uns unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates und setzen all das ausser Kraft nach eigenem Dünken, wenn uns was nicht passt? Welchen Wert hat dann unsere Demokratie noch, wenn sie nicht für alle gleich gilt?
    Unrecht für einen guten Zweck (nämlich für meine eigene Gesinnung): was hätte da nicht alles seine Berechtigung?
    Da könnte man sämtliche grundrechtlich verbrieften Rechte aussetzen, Datenschutz und so weiter. Alles was sonst gilt – für die AFD darf es nicht zutreffen.
    Wenn man das mit der AFD so machen kann und es unwidersprochen so durchgeht, sind morgen andere Personen dran, die unserer Mainstream-Gesellschaft unangenem sind.

  8. Von Demokratie kann in Deutschland und ihren Parlamentariern schon lange nicht mehr die Rede sein.
    Unsere Politiker begnügen sich damit, drei Feindbilder zu pflegen. Diese sind an erster Stelle die AfD, an zweiter Stelle Trump und an dritter Putin.

    1. Aber Hallo Frau Gerti K., das haben Sie genau auf den Punkt gebracht! Wir sind demokratisch aber nur da wo es uns passt!- auch wenn es unlogisch ist!

      1. Gar nichts wird ignoriert. Die Tatsache, dass ein Bundestagsvize von der AfD gestellt werden kann, beinhaltet keine Pflicht, die diesbezüglichen Kandidaten der AfD zu wählen. Die AfD muss weiterhin mehrheitsfähige Kandidaten aufstellen.

        Man sollte wieder vermehrt Kurse für Staatskunde anbieten. Da fehlen ja grundlegende Kenntnisse.

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