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ZPV: Der öffentlich-rechtlichen Desinformation den Geldhahn abdrehen?!

Pressemitteilung des ZPV (Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen):

Was viele erwartet haben, hat sich nun in vollem Umfang bestätigt: Der auf Druck der Medien zurückgetre­tene Bischof von Limburg Tebartz van Elst ist nach dem geltenden Recht in jeder Hinsicht rehabilitiert, nachdem endlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft das Untersuchungsverfahren gegen ihn eingestellt hat. 1_0_745851

Grund: Keinerlei Tatverdacht. Der auf Bischof Tebartz gelenkte Schatten fällt jetzt ganz und gar auf das zuständige Domkapitel, das in keiner Weise seiner Loyalitätspflicht genügte.

Statt dessen hat es offenbar die Medien zum Erfüllungsgehilfen gegen den eigenen Bischof mißbraucht. 

Der aufmerksame Beobachter der Zeitereignisse kann sich noch gut erinnern, wie die „Öffentlich-Rechtli­chen“ in abgekarteter Manier wochenlang unisono über Bischof Tebartz herfielen, ihm finanzielle Untreue und privaten Luxus frönende Lebensführung vorwarfen.

Dabei bedienten sie sich der den Bischof ins persön­liche Unrecht setzenden Interviewpartner aus dem Domkapitel und aus der sogenannten katholischen Öf­fentlichkeit, ohne sich zu recherchieren, in welchem Verhältnis diese zu ihrer Kirchlichkeit standen.

Diese Szenerie beruhigte sich erst, als der Papst dem Bischof eine „Auszeit“ verordnete und schließlich dessen Rücktrittsangebot annahm. Nachdem man den Bischof also auf diese Weise „sturmreif geschossen“ hatte, konnte auch die Akte Tebartz bei den Medienvertretern geschlossen werden. Auf jeden Fall hatte man einen unliebsamen Vertreter der Kirche beseitigt. 

Falsche Behauptungen wie z.B. über die „Badewanne für 15.000,- €“ werden öffentlich nie zurückgenom­men. 

Foto: PdV
Foto: PdV

Durchgehend wartet man vergeblich auf Richtigstellungen.

Die Art der Pressehatz war von vornherein auf die Person des Bischofs ausgerichtet nach dem Motto: Aliquid hæret mit dem Ziel des Rücktritts des Bischofs, weil der Vorwurf der persönlichen Untreue an ihm „hängen“ blieb, obwohl er nicht zutrifft. 

Wer jetzt darauf wartet, dass die „Öffentlich-Rechtlichen“ den Bischof rehabilitieren durch eine Korrektur­meldung im Sinne der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Limburg, der ist „blauäugig“.

Die Kampagne gegen den Bischof hat ja ihren Erfolg gebracht, eine Richtigstellung ist nicht mehr opportun. Das hieße sonst, dass man sich selbst an die moralische Brust klopfen und sich sogar der Desinformation schul­dig bekennen müsste. 

Ist es nicht an der Zeit, den „Öffentlich-Rechtlichen“ den Geldhahn abzudrehen?

Reinhard Dörner, Vorsitzender des ZpV
Mail: zpv@papsttreue-vereinigungen.de
http://www.papsttreue-vereinigungen.de

Kommentare

6 Antworten

  1. Kürzlich wurde dieses Thema hier bereits erörtert.
    http://charismatismus.wordpress.com/2014/07/04/ard-und-zdf-der-juristische-sieg-fur-bischof-tve-wird-weiter-komplett-unterschlagen/#comments

    Besonders die Beiträge des sachkundigen und theologisch kenntnisreichen wie geduldigen
    Kommentators @Stefan sind lesenswert.

    Ich wiederhole hier Auszüge aus meinem damaligen Kommentar, die auch auf diesen Artikel zutreffen::

    „Ein kurzer Blick ins Internet zeigt jedem, der es will, wieviele Journalisten und Medien die besagte Meldung korrekt berichten bzw. berichtet haben….

    Und ob es ein “Sieg” für TvE ist, attestiert zu bekommen, dass er in mehreren Fällen gegen Kirchenrecht verstoßen hat, für das die Staatsanwaltschaft aber nicht zuständig ist und deshalb kein strafrechtliches Verfahren eröffnet, darf bezweifelt werden.
    (Die kirchenrechtliche Untersuchung könnte ja noch kommen.)

    In Erinnerung bleibt der Strafbefehl über 20.000 Euro wg. eidlicher Falschaussage und die Tatsache, dass an der Basis, also in den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen immer mehr gespart werden muss, während der Bischöfliche Stuhl und das Domkapitel Millionen in EIN Projekt für wenige investiert ohne die geringsten Hemmungen oder Gewissensbisse.
    Das IST Verschwendung und die Verantworlichen darf man Verschwender o.ä. nennen,
    zumal die Endabrechnung noch gar nicht feststeht.

    Zum besseren Verständnis: TvE ist zwar nicht vorbestraft, dennoch ist er rechtskräftig verurteilt, weil er seine erwiesenermaßen falsche Aussage zu allem Überfluss noch BEEIDET hat.

    Für die ständigen “Falschmeldungen” über Baukosten sowie diese völlig unnötige Eidesstattliche Erklärung ist allein TvE verantwortlich gewesen. Das waren für die Gegner von TvE und die notorischen Kirchenhasser willkommene Steilvorlagen, um sich eines unliebsamen Bischof zu entledigen.“

    TvE ist nicht allein ein Opfer von Intrigen und Desinformationen geworden, er hat seinen Teil zur Demontage beigetragen. Das sollte nicht vergessen werden.

  2. Den „Geldhahn zu drehen“ wär das Beste, aber genauso gut wär’s, diese öffentlich-rechtlichen Schmutzkanäle einfach abzuschalten. Solange das weiterläuft, diesen Quatsch einfach nicht einschalten und statt Fernsehen lieber „Mensch-ärgere-dich-nicht“ spielen!

    1. „Geldhahn zudrehen“ geht schlecht. Man ist verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen, erst recht nach dem neuen Gesetz.

      Die Frage ist, ob das überhaupt sinnvoll wäre. Denn dann bleiben nur die Privaten übrig. Und die sind noch schlechter.

  3. Was ist denn von den rot-grün-links-deformierten Mainstreammedien eigentlich anderes zu erwarten? Im Gegenteil: Ich „prophezeie“ mal ganz kühn, dass es noch schlimmer kommen wird.

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