Pressemitteilung von Faktenkontor:
Schock in den frühen Morgenstunden für einen 28-Jährigen in Essen: Krachend wird wie aus dem Nichts auf einmal seine Wohnungstür aufgebrochen. Irgendetwas knallt heftig. Rauch trübt seine Sicht. Vermummte, hünenhafte Gestalten stürmen laut schreiend in sein Schlafzimmer, zerren den jungen Mann aus seinem Bett, ringen ihn zu Boden und fesseln seine Hände.
Als seine Augen wieder klarer werden, sieht sich der unbescholtene Student unerwartet einem vierköpfigen, bewaffneten Spezialeinsatzkommando der Polizei gegenüber. Das hatte sich in der Tür geirrt – die Polizisten waren auf der Suche nach einem Nachbarn, der eine Etage tiefer wohnt.
Ein „Irrtum mit drastischen Folgen“ – den die Beamten dann aber schnell erkennen. Sie lösen die Fesseln umgehend wieder und entschuldigen sich für den Vorfall. Die Polizei sichert dem Leidtragenden der Verwechslung zu, die Reparaturkosten für die beschädigte Tür zu tragen, und bieten ihm ob des Erlebten psychosoziale Betreuung an.
Außerdem sucht der Vorgesetzte der Spezialkräfte den unschuldig ins Visier geratenen Studenten später auf, um sein Bedauern über den missglückten Einsatz persönlich auszudrücken und ihm ein offizielles Entschuldigungsschreiben zu übergeben. Zusätzlich überreicht er ihm bei seinem Besuch einen privat besorgten Amazon-Gutschein über 50 Euro.
Diese Geste kam nur bei einem gar nicht gut an: Dem Anwalt des Studenten.
Gegenüber der Presse empört sich der Rechtsanwalt des 28-Jährigen lautstark, bezeichnet dieses Verhalten des Leiters der Spezialeinheiten als „höchst unanständig“ und „unter aller Kanone“. Insbesondere der geschenkte 50-Euro-Gutschein ist für den Juristen Stein des Anstoßes – weil in so einem Fall schließlich ein „Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe“ angemessen sei. Und darauf wolle er das Land jetzt verklagen.
War die persönliche Entschuldigung des SEK-Leiters also ein Fehler?
Nein. Im Gegenteil: Der Beamte hat sich absolut richtig verhalten.
Er erkennt das dem jungen Mann von den Beamten unter seiner Führung unverdient zugefügte Leid an, steht dafür gerade und entschuldigt sich. Und liefert keine der sonst üblichen „Non-Apology-Apologies“ ab. Damit erfüllt er alle Voraussetzungen für eine wirksame Entschuldigung.
Nur weil beim Anwalt des Studenten die Wirkung ausbleibt, ist das Entschuldigen kein Fehler.
Die Entschuldigung wurde zwar von der Gegenseite (bzw. ihrem Rechtsbeistand) in diesem Fall nicht gut aufgenommen, hat damit ihren Primärzweck verfehlt. Aber sie war trotzdem richtig, und die Beamten sollten sich durch die Ablehnung nicht davon abhalten lassen, in vergleichbaren Fällen wieder so zu handeln.
Denn wie die Essener Polizei und ihre Führungsriege mit den Folgen des verunglückten Einsatzes umgehen, wird nicht nur von dem drangsalierten Mieter und seinem Anwalt bemerkt – sondern auch von der Öffentlichkeit. Und in deren Auge dürfte das Verhalten des Leiters der Spezialeinheiten sowohl ihm selbst als auch der Essener Polizei insgesamt einen deutlichen Reputationsbonus einbringen.
Die Polizei verkörpert das Gewaltmonopol der Staatsmacht – und aus großer Macht folgt große Verantwortung. Den Bürgern hat der Leiter der Spezialeinheiten mit seiner Entschuldigung gezeigt, dass er sich dieser Verantwortung bewusst ist und sie auch wirklich trägt, statt sich ihr zu entziehen. Er beweist Integrität, Kompetenz und Benevolenz.
Quelle und FORTSETZUNG des Artikels von Roland Heintze hier: https://www.faktenkontor.de/corporate-social-media-blog-reputationzweinull/sek-stuermt-falsche-wohnung-verhoehnt-die-polizei-ihr-opfer-mit-einem-amazon-gutschein/
5 Antworten
So ein Überfall geht an die Psyche eines jeden Menschen. Aus dem Schlaf gerissen und schwerbewaffnete Menschen sehen, sind Bilder, die schwer aus dem Kopf gehen.
Dieser Student sollte tatsächlich Schmerzensgeld bekommen.
Ein Amazon-Gutschein finde ich nur eine nett gemeinte Geste.
In meiner Abwesenheit wurde mal in meiner Wohnung der Schmuck gestohlen. Das dauerte echt lange, bis ich mich wieder in der Wohnung wohl fühlte und manchmal bekam ich Sorge und Ängste darüber, dass so was nochmal passiert.
Und so ein Überfall ist sicherlich um einiges schlimmer. Auch wenn es die Polizei war.
Beamtenrechtlich ist es ganz einfach: Bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Beamte tritt das Land in Haftung. Der Anwalt soll einfach das Land auf das berechtigte Schmerzensgeld verklagen.
Die Sache mit dem Amazon-Gutschein ist davon völlig unberührt. Es handelt sich um eine nette, anerkennenswerte persönliche Geste, wegen eines Fehlers, der nun mal passiert ist.
So einfach ist das. Pfiat di God!
Einfach einfach.
„War die persönliche Entschuldigung des SEK-Leiters also ein Fehler?“
So wird in dem Artikel gefragt.
Und entgegen dem Urteil des Rechtsbeistands des Leidtragenden wird dieses einfach – ohne Rechtsargumentation – durch eine pure Behauptung beiseite geschoben:
„Nein. Im Gegenteil: Der Beamte hat sich a b s o l u t richtig verhalten.“
Da wird durch einen Artikel – vielleicht in guter Meinung – Stimmung gemacht:
„… sie (die Entschuldigung) war trotzdem richtig, und die Beamten sollten sich durch die Ablehnung nicht davon abhalten lassen, in vergleichbaren Fällen wieder so zu handeln.“
So weit, so gut. Wäre da nicht noch der Gutschein. Er offenbart, dass dem Einsatzleiter die Schwere des Fehlverhaltens wohl bewusst ist und auf diese Weise – gottlob in einem Rechtsstaat – nicht einfach aus der Welt geschafft werden kann.
Man könnte volksetymologisch zusammenfassen: Hier wird der Schein des Guten über ein verantwortungsvolles Rechtshandeln gestellt. Jedenfalls in der Sicht und Stellungnahme des Artikels.
So einen Besuch gab es kürzlich auch in Österreich. Eine unbescholtene Familie wurde Opfer eines Cobra-Überfalls (C = Spezialeinheit), weil irgendwelche Traumdeuter aus verhängten Fenstern und einem Luftabzug am Dach auf das Vorhandensein einer Marihuana-Plantage schlossen.
Fördert das Vertrauen in die Polizei ungeheuer, vor allem auch nach den Übergriffen bei den Corona-Demonstrationen.
Es stimmt, der Essener Verantwortliche hat richtig gehandelt, auch wenn das die Sache nicht bereinigt.