Von Dr. Josef Bordat

Oft begegnet einem der Vorwurf, die Kirche arbeite den sexuellen Missbrauch in ihren Einrichtungen, wie er vor allem im 20. Jahrhundert in erschreckendem Ausmaß stattfand, nicht oder nicht angemessen auf – häufig wird dieser Vorwurf genau dann erhoben, wenn mal wieder ein neues Gutachten präsentiert wird, wie am Donnerstag in Köln.
Dagegen stehen die Fakten.
Seit 2010, als das Thema zu einem öffentlichen wurde, gab es mehrere Gutachten mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten und Zielsetzungen zur Aufarbeitung der Vergangenheit sowie eine Verschärfung der kirchenrechtlichen Lage zur Prävention von Missbrauch in der Zukunft.
Für die MHG-Studie („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) aus 2018 wurden im Bearbeitungszeitraum von 2014 bis 2017 fast 40.000 Personalakten untersucht.
Auf diözesaner Ebene gibt es neben dem strafrechtlichen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger zum Erzbistum Köln (2021) auch ein Rechtsgutachten der Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl zum Erzbistum München und Freising („Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ ), das bereits 2010 vorgelegt wurde, sowie ein seit 2019 laufendes Aufarbeitungsprojekt im Bistum Limburg unter Supervision der Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller („Betroffene hören – Missbrauch verhindern“).

Ferner wurden die seit 2002 bestehenden Leitlinien zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Missbrauch 2010 verschärft.
Die normativen Grundlagen dafür, dass Missbrauch in Einrichtungen der Katholischen Kirche verfolgt wird, ist damit gegeben, sogar in weit größerem Maße als in weltlichen Institutionen oder in nicht-institutionellen Kontexten.
Denn: Während eine generelle Anzeigepflicht im Hinblick auf Sexualstraftaten gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft im weltlichen Recht grundsätzlich nicht existiert, führte die Deutsche Bischofskonferenz diese 2010 ein.
Das Kölner Gutachten dazu:
„Auch im Kirchenrecht war eine Anzeigepflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden lange unbekannt. Erst in den Leitlinien 2010 wurde eine Pflicht zur Anzeige eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden verbindlich aufgenommen. Es konnte danach nur noch dann von einer Anzeige abgesehen werden, wenn eine solche Anzeige dem Willen des Opfers eindeutig zuwiderlief“ (S. 279).
Das heißt: Die Kirche verlangt seit 2010 mehr als der Staat, die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige im Verdachtsfall ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundsätze in der Kirche höher als überall anderswo.
FORTSETZUNG des Beitrags von Dr. Bordat hier: https://jobosblog.wordpress.com/2021/03/20/aufarbeitung-des-missbrauchs-tut-die-kirche-genug/
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3 Antworten
Siehe auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und Klagemauer.TV aus der Schweiz und die Internetauftritte von Eva Hermann als Wertkonservativer und der christlichen Psychologin Christa Meves und der Soziologin Gabriele Kuby und von Birgit Kelle und vom „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und auch die Epoch Times Deutschland Zeitung zur Gender Ideologie und zum Gender Mainstreaming und Genderismus und Pädophilie und auch zum ideologischen Feminismus und auch den Weblog „Philosophia Perennis“ des Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger und das internationale Schiller-Institut und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz und Klagemauer.TV aus der Schweiz.
Siehe auch die „Zeugen der Wahrheit“ (ZDW) Website dazu und das Kreuzgang-Forum und den Catwalk-Weblog und Gloria.TV und Kath.Net und den Kirchfahrter Archangelus und auch den Weblog „Philosophia Perennis“ des Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und den Internetauftritt von Renovatio usw.
Siehe zur Thematik und Problematik Homosexualität auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und das internationale Schiller-Institut.
James DeMeo entwickelte nach dem Psychologen Wilhelm Reich die Orgon-Therapie und auch eine mögliche Therapie zur eventuell als belastend und unangenehm und nicht gewollt empfundener Homosexualität.