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Zur Debatte um Organspende: CDL verbreitet „LifeCard“ gegen Organentnahme

Aktuelle Aktion der Christdemokraten für das Leben (CDL)

Wer keine Organe spenden möchte, kann dies jetzt auf einer Karte dokumentieren: Die in den Unionsparteien engagierte Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) bietet dazu eine „LifeCard“ (Lebenskarte) an, die man in der Brieftasche aufbewahren kann.

Auf ihr erklärt der Unterzeichner in sieben verschiedenen Sprachen: „Ich bin kein Organspender und widerspreche hiermit einer Entnahme meiner Organe und Gewebe.“ kein-organspender-cdl_62e181e432

Damit reagierte die CDL auf das am 1. November in Kraft getretene Transplantationsgesetz. Es sieht vor, dass sich die Krankenkassen in Briefen an ihre Versicherten wenden und sie auffordern, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und bei Zustimmung einen beiliegenden Organspende-Ausweis auszufüllen.

Wie es in einer Mitteilung der CDL heißt, klärten weder die bisherigen Schreiben der Krankenkassen noch der Ausweis darüber auf, „zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können“.

Als Kriterium für die „postmortale“ Organspende gelte  der sog. Hirntod. Dessen Definition gehe davon aus, dass zwar noch nicht alle Lebensfunktionen  –  insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf  –  endgültig erloschen seien, aber wegen der als unumkehrbar angesehenen Schädigung des Gehirns der Todeseintritt unwiderruflich sei.

„Hirntote“ sind in Wirklichkeit Sterbende

Laut CDL gibt es in der Fachwelt aber inzwischen massive Zweifel daran, dass der Hirntod eindeutig diagnostiziert und mit dem Tod gleichgesetzt werden könne. Hirntote seien nicht Tote, „sondern eigentlich Sterbende“.  Deshalb würden ihnen vor der Organentnahme auch starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt.

Abschließend heißt es in den CDL-Erläuterungen für Empfänger der „LifeCard“:

„Sollten Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird im ‚Ernstfall‘ Ihr ‚matmaßlicher Wille‘ herangezogen werden, und andere Menschen werden für Sie entscheiden (müssen).“

Diese Personen würden oft unter Zeitdruck bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose „Hirntod“ der Organentnahme bei einem Angehörigen zuzustimmen.

Bundesvorsitzende der CDL mit Sitz in Münster ist Mechthild Löhr.

Quelle: evangelische Nachrichtenagentur www.idea.de

Kommentare

7 Antworten

  1. Wer hat mich denn jetzt zu dieser Seite geführt – der CHEF des Himmels persönlich ???

    Habe gerade wieder mal hier herumgestöbert, da geht diese Seite hier von ganz alleine auf.

    Sie kam mir aber wie gerufen, denn über dieses Thema habe ich die Tage auch nachgedacht.

    Als Jugendliche hatte ich schon mal so ein Organspendeausweis (hatte uns der damalige Pfarrer mal so in die Hand gedrückt und ich hatte ihn spontan ausgefüllt).

    Mein Vater war nicht sehr begeistert von diesem Ausweis und ich habe ihn dann wieder zerissen.

    Nun war ich lange hin- und hergerissen.

    Aber – wenn es schon solche Karten von der CDL gibt, dann ist meine Entscheidung wohl gerade gefällt worden – vielleicht, vielleicht auch nicht.

    Von seinen eigenen Organen möchte man sich nicht so gerne trennen, aber wenn man mal auf so ein Organ angewiesen ist – ob man da dann auch so konsequent ist und einfach
    keins haben will ?

    Eine Frau hat diese Tage im Fernsehen (war glaube ich bei EXTRA) gesagt, dass sie die
    Entscheidung nicht bereut, ein paar Organe ihrer Tochter gespendet zu haben – die
    Tochter wußte von ihrem Tod uns hat sich selbst dafür entschieden, Organe zu spenden.
    Die Mutter dieser Tochter hat nun das Gefühl, dass ein Teil ihrer Tochter in zwei anderen
    Personen weiterlebt – ist sicher auch ein gutes Gefühl.

    In Deutschland braucht man ja angeblich keine Angst zu haben, dass einem die Organe zu früh entnommen werden.

    Ich dachte eigentlich, gerade Priester oder kirchliche Einrichtungen verteilen nun
    Organspendeausweise – so wird man immer wieder überrascht.

    Also – ich weiß immer noch nicht,was ich machen soll – die Gedanken können ja noch kreisen.

    1. Guten Tag,
      bitte unterscheiden Sie grundsätzlich zwischen einer Lebend-Spende (wenn zB. jemand für Angehörige eine Niere spendet – oder auch Rückenmarkspenden zugunsten anderer) – und jener Organspende, die nach dem sog. „Hirntod“, also im Sterbeprozeß erfolgt – und eben nicht erst „nach“ dem sicheren Tod, der erst der Herztod ist.
      Die Hirntod-Definition gerät auch in der medizinischen Fachwissenschaft immer mehr ins Gerede – unter Theologen, Philosophen und Ethikern ist sie schon lange umstritten.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. In der Diskussion wird oftmals der Eindruck erweckt, Organspender würden die Problematik des Hirntodkriteriums nicht kennen. Das trifft meines Erachtens nicht zu. Zudem ist die Bereitschaft für die Organspende eine freiwillige, aber gut überlegte Entscheidung. Was bewegt also Gegner, die ihre Entscheidung frei treffen können, die Bereitschaft von Befürwortern, die ebenfalls das Recht auf freie Entscheidung besitzen, zu kritisieren?
    Auf jedem Organspendeausweis kann man neben unterschiedlichen Zustimmungsvarianten auch folgende Möglichkeit ankreuzen:
    „NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen und Geweben.“
    Wo ist jetzt das Problem oder warum brauchen wird eine zusätzliche „Life Card“?

    Übrigens: Kard. Ratzinger hatte bis zu seiner Wahl zum Papst einen Organspendeausweis mit der Bereitschaft zur Organspende!

    1. Guten Tag,
      die frühere erweiterte Zustimmungslösung hätte beibehalten werden können; es gab keine Notwendigkeit zur Einführung der sog. Entscheidungslösung, die den Bürger dazu zwingt, sich in dieser Frage festzulegen.
      Zudem kenne ich allein aus meinem Bekanntenkreis eine ganze Reihe Menschen, die ihren früheren Organspendeausweis weggeworfen haben, nachdem sie sich genauer mit dem Thema befaßt bzw. über die Hirntod-Diagnose informiert haben.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Sehr geehrte Frau Küble,

        lassen Sie mich versuchen, Ihre Bedenken zu zerstreuen.

        Eine Änderung des Zustimmungsverfahrens ist in der Hinsicht notwendig gewesen, weil man sich von der neuen Regelung eine erhöhte Spenderbereitschaft im Interesse der wartenden Empfänger verspricht. Es ist, auch juristisch, nicht zu beanstanden, dass von Bürgern unter diesem Gesichtspunkt eine Entscheidung eingefordert wird.
        Aus rein verfahrensrechtlichen Gründen wäre eine Änderung natürlich nicht erforderlich gewesen.

        Den Organspendeausweis nicht zu nutzen halte ich für unklug. Wie bereits erwähnt, gibt es neben vier verschiedenen Zustimmungsvarianten auch die Möglichkeit seine Zustimmung zur Organgspende zu verweigern.
        Da der Organspendeausweis kein amtliches Dokument ist und auch nicht zentral geführt wird, stellt er eine persönliche Willensäußerung dar. Deshalb sollte man ihn nutzen und immer mit sich führen; wie den Personalausweis oder die Patientenverfügung.
        Die Life Card leistet nicht mehr als der bereits eingeführte Organspendeausweis.

        Fatal ist, dass durch den Missbrauch bei der VERGABE von Organen – nicht bei der Feststellung des Hirntodes – das Vertrauen generell erschüttert ist.
        Die Folge ist ein allgemeines Misstrauen, zumindest ein Unbehagen. Durch das Fehlverhalten einiger Krimineller wird eine an sich gute Sache diskreditiert.
        Man schafft doch auch nicht unser Rechtssystem ab, nur weil einige Richter und Staatsanwälte sich nicht an die Regeln halten. Gilt nicht gleiches für die Kirchen?

        Sicher lässt sich über die Zuverlässigkeit des Hirntods kontrovers diskutieren. Möglicherweise ist das Hirntodkriterium auch nicht der Weisheit letzter Schluss.
        Aber solange niemand, auch die Kritiker nicht, bessere Alternativen kennen, ist dieses Kriterium die beste Entscheidungsgrundlage. Das sollte man nicht vergessen.

        Wie schon erwähnt, ist die Organspende eine freiwillige Entscheidung.
        Wer nicht will, braucht nicht zu spenden.
        Aber wenn jemand dazu bereit ist, sollte man diese zutiefst menschliche Entscheidung nicht schlecht reden oder ächten, sondern sie als das sehen,was sie wirklich ist:
        Nächstenliebe bis in den Tod.

        Mit freundlichem Gruß

        Peter Emanuel

        1. Sehr geehrter Herr Dr. Emanuel,
          das ist ja gerade der Punkt, daß die neue Regelung mit der gezielten Absicht eingeführt wurde, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Übrigens meinte ich mit dem Organspendeausweis das bisherige Kärtchen von Organspende-bereiten Bürgern, nicht den erst noch kommenden Ausweis (den mir jedenfalls noch keine Krankenkasse zugeschickt hat, auch keinen Fragenbogen etc.). Daß man dort dann verschiedene Varianten wird ankreuzen können, ist mir schon klar. Aber ebenso wie die Pro-Organspende-Verbände seit Jahrzehnten i h r e Zustimmungskärtchen unters Volk bringen, kann die CDL ihre gegenteilige LifeCard verbreiten.
          Da das Hirntod-Kriterium nicht sicher ist bzw. in der Fachwelt mittlerweile immer umstrittener wird, sollte auf den klassischen Herztod-Kriterium zurückgegriffen werden, das jedenfalls zuverlässig ist. Freilich ergäbe dann das Spenden vieler Organe keinen Sinn mehr…
          Ihre Bemerkung „Nächstenliebe bis in den Tod“ ist der passende Ausdruck, nicht „nach dem Tod“, wobei die subjektiv wohlmeinende Absicht klar ist, aber die Frage stellt sich doch, ob man in bester Absicht gleichsam über die eigene Leiche gehen soll – wobei es offenbar nichtmal eine Leiche ist, sondern der Sterbeprozeß…
          Daß die Skandale betr. der Vergabe von Organen nicht der springende Punkt in der Organspende-Debatte sind, trifft durchaus zu, wobei aber Mißstände freilich zum Gesamtthema in seiner praktischen Ausgestaltung gehören.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. Ein Hirntoter ist nicht tot.
    Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem Tode dem zustimmen, jeder, der in einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem „Tode“ nur lebend-frische Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche.

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