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Zur Debatte um „Pille danach“, Nidationshemmung und Frühabtreibung aus medizinischer Sicht

Führender Mainzer Frauenarzt behauptet: „Pille danach ist keine Abtreibung“

Unter dem Titel „Pille danach ist keine Abtreibung“ veröffentlichte die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ vom 21. Januar 2013 ein Interview mit dem Gynäkologen Dr. Werner Harlfinger, seines Zeichens Vorsitzender der Frauenärzte in Rheinland-Pfalz.

Auf die Frage der Redaktion „Auch das Katholische Klinikum Mainz verschreibt keine Pille danach –  sie wird ja offenbar mit Abtreibung gleichgesetzt“ antwortet der Frauenarzt folgendermaßen:

„Es ist festzuhalten, dass die Pille danach keine Abtreibungspille ist, sondern es wird nur die Gelbkörperphase verschoben. Die Pille danach verhindert das Andocken des körpereigenen Sexualhomons Progesteron, so dass dieses nicht wirken kann. Der Eisprung wird verhindert oder verzögert. Die Bildung von Proteinen, die für den Beginn und Erhalt einer Schwangerschaft notwendig sind, wird unterdrückt.“

Nächste Frage der Zeitung: „Die Pille danach könnte somit sogar verhindern, dass später ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird?“  –  Hierauf reagiert Dr. Harlfinger im letzten Satz gereizt bis unsachlich:  Embryo

„Wir sollten doch froh sein, wenn die betroffene Frau z.B. bei ungeschütztem Verkehr  –  oft ist es ein abgerutschtes Kondom  –  die Bereitschaftsdienstzentralen aufsuchen, damit sie später keine Schwangerschaftsunterbrechung machen müssen – was wiederum gesetzlich erlaubt ist.

Ich finde es unglaublich, dass sich Ärzte vom Krankenhausträger vorschreiben lassen, wie ihre ärztliche Behandlung sein soll. Dies unterliegt nur ihrem Gewissen und nicht den verqueren, moralischen Vorstellungen der katholischen Kirche.“

Allein schon der vielsagende Ausdruck „Schwangerschaftsunterbrechung“ läßt tief blicken:

Bei einer Abtreibung wird keine Schwangerschaft „unterbrochen“, sondern ein ungeborenes Kind vernichtet.

Zudem  ist Abtreibung  –  auch jene innerhalb der Drei-Monats-Frist  –  keineswegs „gesetzlich erlaubt“:

Abtreibung ist straffrei, aber zugleich rechtswidrig

Die bleibende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu ausdrücklich festgehalten, daß Abtreibung „rechtswidrig, aber straffrei“ ist. Da rechtswidrig, ist sie keineswegs „gesetzlich erlaubt“, sondern der Staat verzichtet vielmehr bei einer erklärtermaßen rechtswidrigen Handlung auf strafrechtliche Konsequenzen. (Eine gesetzliche Erlaubnis im eigentlichen Sinne besteht allein bei den  –  eher seltenen  –   Indikationsfällen.)

Nun zu den Äußerungen des Gynäkologen, wonach die „Pille danach“ kein Abtreibungsmittel sei:

Natürlich wirkt die Pille danach nicht automatisch und immer frühabtreibend, sondern logischerweise nur dann, wenn bei Einnahme des Prapärats bereits eine Befruchtung stattgefunden hat  bzw. gerade stattfindet (was wiederum vom Zeitpunkt des Sexualverkehrs innerhalb des weiblichen Rhythmus abhängt).

Daß kein menschliches Leben abgetrieben werden kann, wenn es gar nicht gezeugt wurde, versteht sich am Rande.

Die Pille danach wirkt aber nach einer Befruchtung „nidationshemmend“: sie verhindert die Nidation bzw. Implantation (Einnistung) des Embryo  in die Gebärmutter.  Die kleinste Erscheinungsform des Menschen  –  der Embryo  –  stirbt also ab.

Es handelt sich somit um eine Frühabtreibung in der ersten bis zweiten Woche des menschlichen Lebens.

Diese nidationshemmende Wirkweise beschrieb Prof. Dr. Johannes Bonelli, Direktor von IMABE, dem Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien, vor fast genau drei Jahren in einem Fachartikel wie folgt:

„Die hohe Dosis des Hormonpräparats führt in dieser Zyklusphase durch Unterdrückung der basalen LH-Ausschüttung zu einer Abkopplung der Gebärmutterschleimhaut vom endogenen Gestagen und in der Folge zu einer vorzeitigen Abbruchblutung.

Außerdem kommt es zur Lähmung des tubalen Flimmerepithels und der Tubenmotilität, sodass der Transport einer eventuell befruchteten Eizelle verzögert wird.

Beide Mechanismen führen in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass sich die Blastozyste nicht mehr rechtzeitig in die Gebärmutterschleimhaut einnisten kann.

Viele Frauen lehnen einen Schwangerschaftsabbruch durch Nidationshemmung ab. Sie haben das Recht, fachgerecht informiert zu werden.“

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

 

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