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Zur Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Den Embryonenschutz gesetzlich verstärken

Von Prof. Dr. med. Paul Cullen

Heutzutage kann es dazu kommen, daß ein Kind mit nicht weniger als fünf Elternteilen (beide juristische Eltern, der biologische Vater und die biologische Mutter sowie die sog. „Leihmutter“, besser gesagt „Mietmutter“) zur Welt kommt.

Daß eine solche Konstruktion viele ethische, rechtliche, psychologische und gesundheitliche Frag­en aufwirft, liegt auf der Hand. Dennoch wird die Reproduktionsmedizin in der Öffentlichkeit fast aus­nahmslose als „Fortschritt“ und „Errungenschaft“ dargestellt.

Über mögliche negative Fol­gen und Risiken, insbesondere für die betroffenen Kinder, spricht kaum jemand. Über das offen­sicht­liche Potential zur Ausbeutung der „Mietmütter“ genausowenig.

Auch der subtile, aber stets vor­handene und zunehmende Wunsch, das Ungewünschte auszuselektieren und dem Gewünschten auf die Sprünge zu helfen, die schleichenden Neo-Eugenik also, kommt kaum zur Sprache.

Dieses Schweigen überrascht umso mehr vor dem Hintergrund, daß inzwischen jedes 40. Kind in Deutsch­land mithilfe solcher Techniken geboren wird.

Ein wichtiges Bollwerk gegen die Verzweckung von Menschen vor ihrer Geburt war bisher das Embryonenschutzgesetz. In den 30 Jahren seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Fortpflanzungsmedizin eine rasante Entwicklung erfahren.

Eine rationale Antwort hier­­auf wäre gewesen, den Embryonenschutz so zu verbessern, daß der menschliche Em­bryo auch vor diesen neuen Techniken geschützt bleibt. Wir erleben aber das Ge­gen­­teil:

So hat die Nationale Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) als vielleicht wichtigster wissenschaftlicher Berater der Politik 2019 und 2021 ausführliche Stell­ungnahmen veröffentlicht mit dem Ziel, das Embryonenschutzgesetz so zu entkernen, daß am Ende weder vom Begriff „Embryo“ noch vom Begriff „Schutz“ viel übrig bleibt.

Auf diesem Wege soll das vol­le Spektrum der heutigen Fortpflanzungsmedizin und Embryonen­forschung in Deutschland ermöglicht werden. Wir müssen damit rechnen, daß in der kommenden Legislaturperiode versucht wird, die Vorschläge der Leopoldina gesetzlich umzusetzen.

Dies müssen wir nicht nur verhindern, sondern dafür sorgen, daß der Embryonenschutz gesetzlich verstärkt wird, um auch diese neue Möglichkeiten der Verfügbarmachung von Menschen am Anfang ihrer Existenz abzuwenden.

Unser Gastautor Prof. Dr. Paul Cullen ist Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ und Vorstandsmitglied des BVL (Bundesverband Lebensrecht). Dieser Dachverband organisiert den jährlichen Marsch für das Leben in Berlin: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/

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