Top-Beiträge

Links

Von Dr. med. Edith Breburda

In einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 6. Dezember 2019 wird von einer geglückten Reanimation einer 34-jährigen Britin berichtet, die mehr als sechs Stunden nach einem Herzstillstand und damit dem Versagen des Kreislaufs im Universitätskrankenhaus Vall d’Hebron in Barcelona gelungen ist.  

Die Frau hatte beim Wandern in den spanischen Pyrenäen einen Herzstillstand erlitten. Ihr Ehemann bemerkte, dass seine Frau seltsame und zusammenhangslose Sätze von sich gab. Kurz darauf war sie bewusstlos. 

Aufgrund schlechten Wetters konnte ein Hubschrauber dem Ehepaar erst nach mehr als zwei Stunden zu Hilfe kommen. Die Körpertemperatur war zu diesem Zeitpunkt bereits auf 18 Grad Celsius abgesunken, berichtet das Ärzteblatt. 

Lebenzeichen waren nicht vorhanden, als die Patientin in der Klinik eintraf. Ihr behandelnder Arzt, Eduard Argudo, ging davon aus, dass die vorhandene Hypothermie ihr eine Überlebenschance, wenn auch nur eine geringe, einräumte:

„Diese starke Unterkühlung hätte zwar fast den Tod der Britin verursacht, schützte aber gleichzeitig ihren Organismus und ihr Gehirn vor bleibenden Schäden.“ 

Auf dem Flug ins Krankenhaus wurde die Frau reanimiert. Nach mehr als sechs Stunden, und nachdem ihre Temperatur auf 30 Grad gestiegen war, konnte sie mithilfe eines Defibrillators wiederbelebt werden. 

Bei einem Herzstillstand –  wie z.B. im Falle des Ertrinkens –  kommt es nach etwa 15 bis 20 Sekunden aufgrund eines Sauerstoffmangels im Gehirn zur Bewusstlosigkeit. Binnen weniger Minuten treten irreversiblen Organschäden auf und schließlich folgt der Hirntod. (1)

Die Initiierung und Aufrechterhaltung einer Wiederbelebung  –  selbst in einem „Krankenhaussetting“, wo sofort mit einer Defibrillation begonnen werden kann – stellt einen ethischen Normenkonflikt dar, der sich mit theologischen, philosophischen sowie auch juristischen Einwänden und Reflexionen auseinandersetzten muss. 

Nicht nur bemühen sich Experten darum, den „Hirntod“ zu definieren, sondern ist es zunehmend Inhalt des letzten Willens, ob man überhaupt wiederbelebt werden möchte. Man erwartet, dass Angehörigen diesen Wunsch respektieren. 

Die Komplexität dieses Themas greift auch auf das Anliegen einer Generalindikation zur künstlichen Ernährung über, wobei sich ein Paradebeispiel vor 20 Jahren vor unseren Augen abspielte. 

Der Fall Terri Schiavo vor 20 Jahren

Als der am 2. April 2005 verstorbene hl. Papst Johannes Paul II. kurz zuvor noch eine Magensonde verabreicht bekam, die ihn mit Flüssignahrung versorgte, wurde dies fast zeitgleich der unter einem hypoxischem Hirnschaden leidenden und zum Pflegefall gewordenen Terri Schiavo verweigert, die am 31. März 2005 verhungerte.

20 Jahre sind vergangen, seitdem ein US-Richter aus Florida auf Bitten des Ehemannes Michael Schiavo anordnete, dass Terris Magensonde 14 Tage zuvor entfernt wurde und sie weder Flüssigkeit noch Nahrung erhielt. 

Terri kollabierte 1990 in ihrem Haus in Florida. Sanitäter lieferten sie in ein nahegelegenes Krankenhaus ein, wo sie mit einer hypoxischen Enzephalopathie – einer neurologischen Schädigung des Gehirns, hervorgerufen durch Sauerstoffmangel – diagnostiziert wurde.
Sie wurde daraufhin künstlich beatmet  – und bald pflegten die Eltern ihre Tochter, die seitdem im Wachkoma lag. 

Der Streit zwischen den Eltern und dem Ehemann ging durch mehrere Instanzen bis zum obersten US-Gerichtshof und erreichte schließlich das Weiße Haus. Der Ehemann erklärte, Terri wolle so nicht leben  –  eine Behauptung, die von den Eltern widerlegt wurde.

Arthur Caplan von der New York Universität berichtete 2015 gegenüber ABC News:
„Schiavo war ein wichtiger Meilenstein für die Wahrung des Rechts von Ehepartnern, jegliche medizinische Intervention zu unterlassen. Aber es warf auch viele unangenehme Fragen darüber auf, wann es akzeptabel ist, lebenserhaltende Maßnahmen zu unterbinden, selbst wenn das Gesetz dies klar vorsieht.“ (2) 

Weitere Schicksale von Wachkoma-Patienten

Der Fall Schiavo entfachte die Problematik von Wachkomapatienten. Oft hören wir von Badeunfällen, bei denen eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns schwerwiegende Schäden hervorrief.

Die Konsequenzen reichen von schwersten Behinderungen bis zum Tod. Das Überleben und der neurologische Behandlungserfolg hängen von Minuten ab, in denen die Erstmaßnahmen ergriffen werden müssen. 

Celine, heute 23 Jahre alt, hatte vor 19 Jahren einen Badeunfall. Sie war klinisch tot, konnte aber reanimiert werden und liegt seitdem im Wachkoma.
„Nur durch Zufall wurde der leblose Körper von Celine entdeckt. Sie lag drei Wochen in Graz auf der Intensivstation und kam dann für neun Monate zur Behandlung nach Wien“, erzählt ihre Mutter.
(3)

Im kürzlichen Falle des kleinen Vincent aus Phoenix, dessen wunderbare Rettung man der Fürbitte von Kardinal Pell zuschreibt, und von dem selbst die Ärzte von einem medizinischen Wunder sprachen, weil er 52 Minuten nicht atmete und wer weiß wie lange vorher am Boden des Swimmingpools lag, bis er gefunden wurde, stehen wir vor einem nicht erklärbaren Phänomen, das auch ganz anders hätte ausgehen können. 

Vor allem, weil es zudem an ein Wunder grenzte, dass die Sanitäter den Jungen nicht aufgaben, obwohl anzunehmen war, dass seine Organe bereits irreversible Schäden durch einen Sauerstoffmangel erlitten hatten, als der Vater ihn fand.   

Quellenangaben:

  • (1) Reanimation nach sechs Stunden ohne Herzschlag geglückt. Deutsches Ärzteblatt, 6. Dezember 2019 
  • (2) Chris Williams. Terri Schiavo: 20 years after her death, her case still shapes end-of life debates. LiveNow 30. März 2025
  • (3) Christine Ziechert. Badeunfall: Celine (23) ist seit 19 Jahren im Wachkoma. Heute 7.12.2023

Kommentare

Ein Kommentar

  1. Diese Fälle dokumentieren, daß man vom Tod eines Menschen nicht sprechen darf, bevor nicht das Leben die letzte Zelle eines menschlichen Körpers verlassen hat. Dann aber, wenn der Tod „mit Sicherheit“ festgestellt ist, ist eine medizinische Verwendung nicht mehr möglich. Wir dürfen das Leben nicht nach der Funktion eines Organs oder einer Zelle be-, auf- oder abwerten. Es gehört nicht dem betroffenen Menschen und nicht seinem Ehepartner und nicht seinen Eltern, sondern Gott selbst. Daher ist eine Entnahme zu unternehmerischen Zwecken niemals erlaubt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archiv

Artikel-Kalender

Juni 2026
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

KOMM-MIT-Kalender

Erfahren Sie mehr über den "KOMM-MIT-Kalender"

Blog Stats

1418043
Total views : 10558744

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.