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Zwangsadoptionen in der „DDR“ aufarbeiten

In der Nacht zum vergangenen Freitag hat der Haushaltsausschuss die Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 abgeschlossen. Hierzu erklären der rechtspolitische Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und der für bildungspolitische Vize-Vorsitzende, Arnold Vaatz:

Die politisch motivierte Adoptionsvermittlung in der ehemaligen DDR ist wahrscheinlich eines der letzten nicht aufgearbeiteten Kapitel des SED-Unrechtsregimes.

Daher sorgt dieses Kapitel auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer für viele Fragezeichen. Viele Menschen leiden unverändert unter dem Erlebten, unter bestehender Unsicherheit und der fehlenden Anerkennung erfahrenen Leids.

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR haben wir jetzt für die Opfer dieser Zwangsmaßnahmen endlich die Möglichkeit zur Aufarbeitung gesichert.

Hierzu wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine Studie das Kapitel „DDR-Zwangsadoptionen“ umfassend wissenschaftlich aufarbeiten. Darüber hinaus werden eine Vermittlungsstelle und eine DNA-Datenbank als Anlaufstelle für betroffene Personen dienen.

Wir freuen uns, dass wir in den Bereinigungssitzungen des Haushaltsausschusses die Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro sichergestellt haben. Hierdurch kann die notwendige Aufklärungsarbeit zügig angegangen werden, um weiter Licht in dieses dunkle Kapitel der DDR-Geschichte zu bringen und Betroffenen zu Sicherheit, Recht und Anerkennung zu verhelfen.

Kommentare

0 Antworten

  1. Guten Tag,
    warum ist eine Republikflucht denn ein „Tatbestand“? Diese Menschen wollten von Deutschland nach Deutschland, das ist ein Menschenrecht (außer in Diktaturen).
    Zudem gab es auch Fälle von Zwangsadoptionen außerhalb von Fluchtgründen.
    Freundlichen Gruß!
    Felizitas Küble

  2. Zitat: „Die politisch motivierte Adoptionsvermittlung in der ehemaligen DDR ist wahrscheinlich eines der letzten nicht aufgearbeiteten Kapitel des SED-Unrechtsregimes.“

    Falsch, ich sehe nur, daß hochbetagte Angeklagte aus der NS-Zeit juristisch belangt werden. Wo sind die Gerichtsverfahren gegen die Mitschuldigen des Schießbefehls in der ehemaligen DDR, jene, welche Tretminen verlegen und Selbstschußanlagen an der innerdeutsche Grenze installieren ließen? Wo sind die Gerichtsverfahren gegen die Grenzmörder, gegen die Stasi-Folterer? Nichts ist von den Verbrechen des SED-Unrechtsregimes, einer sozialistischen Gewaltherrschaft aufgearbeitet.
    Teils sitzen die Verbrecher des SED-Regimes in dieser BRD wieder fest im Sattel, mit dem Rücken an der Wand. Gegen Greise, welche kurz vor ihrem Ableben stehen, hat man genügend „Mut“ bei der BRD-Justiz, aber gegen die jüngeren Verbrechen gegen die Menschlichkeit der SED-Gewaltherrschaft ist die bundesdeutsche Justiz zu feige.
    Das ist so armselig und vielsagend, was den Wert der BRD-Justiz angeht, wie nur irgendetwas. Aber was will man von einem vermeintlichen Rechtsstaat erwarten, welcher sich wieder einmal politische Gefangene, Repressalien gegen Andersdenkende leistet, anderes erwarten.
    Wir sind auf dem besten Weg zur DDR-Nr 2 zu werden, in welcher die Meinungsfreiheit akut bedroht ist, ja Menschen, welche es wagen, anders zu denken, um ihre Existenz fürchten müssen. Das, werte Mitbürger, ist definitiv keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr. Ich persönlich appelliere an jeden verantwortungsbewussten Bürger, sich zu wehren, denn noch können wir das Ruder zu Gunsten wirklicher Demokratie herumreißen, es geht um nicht weniger als um die Zukunft, eine lebenswerte Zukunft für unsere Nachkommen.

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