Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird die Zahl der Teilnehmer an kirchlichen Bestattungen in Corona-Hotspots nicht auf 30 Personen begrenzt. Damit wurde im Eilverfahren der







Total views : 10264447Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.