Von Felizitas Küble Bekanntlich ist es den katholischen Priestern ausdrücklich verboten, sich parteipolitisch zu betätigen; sie sollen sich auch nicht entsprechend öffentlich äußern. (Näheres hier:
Das Verwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag (8.2.) der Klage des AfD-Kreisverbands Recht gegeben und die Stadtverwaltung Münster öffentlich gerügt. Das Verdunkeln des Rathauses während
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