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Bundesverfassungsschutz löschte Pressemitteilung mit negativer AfD-Nennung

Die AfD hat das Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgreich abgemahnt – und damit durchgesetzt, dass die Bundesbehörde eine misszuverstehende Pressemitteilung von ihrer Internetseite genommen hat; die betreffende Meldung hatte versucht, die AfD in die Rubrik „Rechtextremismus“ zu rücken.

Die Behörde hatte am 17. August 2022 eine amtliche Pressemitteilung mit dem Titel „Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Wirtschafts-, Energie- und Pandemielage auf die Innere Sicherheit in Deutschland“ veröffentlicht.
Unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremismus“ hieß es sodann: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“.

Die AfD mahnte den Verfassungsschutz ab und forderte diesen u. a. zur Löschung der Mitteilung auf, da die Nennung der AfD im Zusammenhang mit „möglichen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Deutschlands“ (Überschrift) und die Einordnung in die Kategorie „Rechtsextremismus“ offensichtlich unzulässig waren.

Mit Schreiben vom 29. August 2022 teilte der Verfassungsschutz mit, dass er die Meldung gelöscht habe und die Äußerung in Bezug auf die AfD „nicht wieder öffentlich verbreitet“ werde.

 

 

Kommentare

2 Antworten

  1. …….DDR light Methode.

    Erst diffamieren, dann löschen. ARD / ZDF machen es gleich.

    Dem Bürger/in wird negatives suggeriert. Eigene Meinung wird als FAkt verkauft.

    Tatsächlich will man eine lästige Opposition still legen.

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