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IRAN: Barbarische Scharia inkl. Kreuzigung, Steinigung, Hinrichtung Minderjähriger

Kreuzigung, Steinigung, die Todesstrafe für die Abwendung vom Islam oder Religionslosigkeit sind in der Islamischen Republik Iran ganz offiziell Teil des Strafrechtes.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert aus Anlass des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe solche „archaischen Rechtsvorstellungen und barbarischen Strafen“ offensiv anzuprangern und zu überwinden. RTEmagicC_logo_Homepage_quad.gif

Nur die Verbrechen des „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak würden von der Staatengemeinschaft offen kritisiert. Doch dasselbe Rechtsverständnis und zum Teil dieselben Strafen würden auch in anderen Staaten, wie dem Iran, Saudi-Arabien oder Pakistan, von den Regierungen aktiv unterstützt und von Europa ignoriert, beklagt die IGFM.

Der Iran hat völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge ratifiziert und bekennt sich öffentlichkeitswirksam zur Gültigkeit dieser Abkommen. Die Islamische Republik bricht diese Verträge jedoch systematisch und rechtfertigt dies mit Vorschriften aus dem islamischen Recht, der Scharia. IGFM_Scharia

Die Hoffnungen auf eine graduelle Besserung der katastrophalen Menschenrechtsbilanz des Iran durch den als „Reformer“ gehandelten und seit Juni 2013 regierenden Präsidenten Hassan Rohani seien bitter enttäuscht worden, so IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Auch die Verhandlungen zum iranischen Nuklearprojekt hätten keine Besserung gebracht.

Die genaue Zahl der Hinrichtungen wird  –  wie in China  –  staatlich geheim gehalten. Doch nach Einschätzung der UN ist der Iran nach China für die meisten Hinrichtungen verantwortlich und liegt bei der Zahl der vollstreckten Todesstrafen pro Kopf sogar weltweit an der Spitze. Seit Jahren steigt die Anzahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen in der Islamischen Republik.

Die IGFM beklagt außerdem, dass im Iran nach dem dort angewandten islamischen Recht zahlreiche „Delikte“ mit dem Tod bedroht würden, die nach internationalen Rechtsstandards menschenrechtlich verbriefte Rechte sind, z. B. das Recht, seine Religion frei zu wählen oder keiner Religion anzugehören. Verfahren seien hochgradig unfair, weil z. B. Frauen oder Nichtmuslime nur ein eingeschränktes und in manchen Fällen gar kein Zeugenrecht hätten.

Mehr Infos zur Menschenrechtslage im Iran: www.igfm.de/iran/

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Borsigallee 9 in 60388 Frankfurt a. Main
Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33, info@igfm.de, www.menschenrechte.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Schön, dass diese Tatsachen veröffentlicht werden.

    Aber was passiert, wenn iranische Christen hier Asyl beantragen. Sind diese in Deutschland willkommen?

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