Wenige Stunden, bevor der noch amtierende US-Präsident Barack Obama in Berlin eintrifft, hat Russlands Präsident Wladimir Putin dem Internationalen Strafgerichtshof die Mitwirkung entzogen.
In Russland unterzeichnete Putin am 16. November 2016 einen Erlass, der den vollständigen Rückzug aus dem Statut zur Folge haben wird. Vermuteter Hintergrund seien die Menschenrechtsverletzungen durch russische Soldaten in Syrien und auf der Krim.
Aus diesem Anlass appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an die USA, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag anzuerkennen und zu unterstützen. Es könne nicht sein, dass die Weltmacht USA dieses Gericht ignoriere. Russland und die USA würden sich damit auf eine Stufe stellen mit Ländern wie Zimbabwe, Sudan oder auch dem Iran, so die IGFM.
Die Menschenrechtler fordern den am 8. November gewählten Präsidenten Donald Trump auf, seine Amtszeit in den Dienst der Menschenrechte zu stellen und direkt bei Amtsantritt am 20. Januar 2017 die Anerkennung des internationalen Gerichts in die Wege zu leiten.
Zeichen des guten Willens wäre die Ratifizierung des Römischen Statuts und das damit verbundene Bekenntnis zur Unteilbarkeit der Menschenrechte. Neben den USA lehnen u. a. Nordkorea oder Usbekistan den Strafgerichtshof ab – und seit heute auch Russland. Bisher hatte Russland das Statut am 13. September 2000 unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.
Wenngleich die USA das sog. Römische Statut – die Basis des Strafgerichtshofs – bisher nicht anerkennen, könnten auch Soldaten der USA vor dem Weltgericht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn US-Bürger könnten angeklagt werden, wenn ihnen Taten in einem Mitgliedsstaat des Römischen Statuts, zum Beispiel in Afghanistan, vorgeworfen werden.
Die Wirkung des internationalen Gerichts hänge zudem von der weltweiten Akzeptanz ab. Sollten die USA auch zukünftig das Gericht nicht anerkennen, würde die Autorität der Gerichtsbarkeit weiter untergraben. Die Ratifikation durch die Führungsmacht wäre ein starkes Symbol für die Menschenrechte.
Das Römische Statut und der Internationale Strafgerichtshof
Das im Juli 1998 unterzeichnete Statut ist Basis für den Internationalen Strafgerichtshof. In dem Statut werden die Funktion und Struktur des Gerichts sowie die Regeln der Rechtsprechung festgelegt. Das Gericht untersucht und verhandelt Verbrechen, wie z. B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Bisher haben 124 Staaten das Römische Statut ratifiziert. Burundi, Gambia und Südafrika werden 2017 aus dem Römischen Statut austreten, und somit den Internationalen Strafgerichtshof nicht mehr anerkennen. Das will nun auch Russland tun.
Quelle: www.menschenrechte.de
Eine Antwort
Ein Schönheitsfehler hat das römische Recht, denn auf dieser Basis haben es Gutmenschen und Parteien mit Scharia Symphatie geschafft, unsere Rechtsordnung immer mehr zu Gunsten der Straftäter auszuhöhlen. Für besonders brutale Verbrechen wäre es schon im Interesse der Opfer, dass durch Punkte im slawischen Recht sich brutale Straftäter der Mitwirkung an der Aufklärung nicht entziehen können.