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Verfassungsgericht in Italien: Weiter keine künstliche Befruchtung für Homo-Paare

Das Verbot künstlicher Befruchtung (IVF = In-Vitro-Fertilisation) für homosexuelle Paare ist nach Ansicht des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ unter Berufung auf eine Mitteilung des Gerichts.

Wie die Zeitung schreibt, stehe das Urteil zwar noch aus, die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung. Anlass der Beratungen seien Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone.

Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Demgegenüber erachte das Verfassungsgericht die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte bezögen.

Im Artikel 5 des „Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung“ heißt es: „Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten.“ Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro geahndet werden.

Quelle: ALfA-Newsletter

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