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Von Felizitas Küble

Heute Nachmittag (21.9.) hat in Berlin und Köln der Marsch für das Leben stattgefunden, der wie üblich von heftigen linken Randalen „begleitet“ wurde, was besonders von der Domstadt gilt  – wie bereits im Vorjahr erlebt. Damals wurden mehrere Freunde von uns durch Antifa-Attacken verletzt, unser Ferienhelfer Ulrich M. sogar dauerhaft (trotzdem ist er heute tapfer wieder dabei).
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Natürlich haben SPD und Grüne sowie tiefrote Kreise schon im Vorfeld zu Protesten gegen die Lebensrechts-Demo aufgerufen, im Vorjahr gehörte sogar die parteilose Oberbürgermeisterin Henriette Reker selber dazu – ein Skandal sondergleichen.
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Heute haben sich um 12 Uhr  mittags  – somit eine Stunde vor Beginn der Pro-Life-Kundgebung  – bereits tausende von Abtreibungsbefürwortern zusammengerottet. Wir werden darüber noch ausführlich berichten.

Besonders vielsagend ist die Stellungnahme von Marie Friede, frauenpolitische Sprecherin der Kölner Grünen, die laut T-online Folgendes zum Besten bzw. Schlechten gab:

„Der ’Marsch für das Leben’ ist eine Versammlung von Abtreibungsgegnern, christlichen Fundamentalisten, Ultrakonservativen und rechten Verschwörungstheoretikern. Diese selbsternannten ‚Lebensschützer‘ führen einen unerbittlichen Kampf gegen unsere hart erkämpften reproduktiven Rechte. Diese Bewegung schützt kein Leben – sie gefährdet es.“

Abtreibung ist also ein „reproduktives Recht“, obwohl sie doch eine Reproduktion  – nämlich Nachkommenschaft  – gerade verhindert. Diese Vertuschungs- und Täuschungs-Sprache ist typisch für die linke Szene. Das gilt auch für das verunglimpfende Schlag-Wort „Verschwörungstheoretiker“ für alles, was diesen Herrschaften nicht ins Konzept paßt.

BILD: Aufschlußreiches Buch von Dr. Lothar Gassmann (evang. Theologe, Ex-Grüner): „Die Grünen – was steckt wirklich dahinter?“

Abtreibung ist nicht „nur“ aus christlicher Sicht kein Menschenrecht, sondern auch gesetztlich betrachtet keineswegs.

Vielmehr ist die vorgeburtliche Kindstötung eine rechtswidrige Tat, wie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Wortlaut des §218 klar ergibt. Der Staat verzichtet innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate und nach Beratung auf die Bestrafung, die ansonsten bei rechtswidrigem Verhalten fällig ist  – eine Sonderbestimmung also, die schon rein rechtlich erheblich aus dem Rahmen fällt.

Gleichwohl widersprechen jene Politiker, die von einem „Recht“ auf Abtreibung reden, unserem Grundgesetz, das genau das Gegenteil festgelegt hat, nämlich das „Recht auf Leben“, das laut BverfG grundsätzlich auch für ungeborene Menschen zu gelten hat.

Kommentare

5 Antworten

  1. Haben sich die Befürworter von Abtreibungen mal Ultraschallvideos angesehen, wie die ungeborenen Kinder zum Beispiel mit Saugkürette oder Metallkürettage getötet werden und sich über die organischen und psychischen Risiken (Post-Abortion-Syndrom) informiert?

    Abtreibungsfilm
    «Der stumme Schrei»
    «Der stumme Schrei» erschien zwar bereits 1984, vermag aber nach wie vor sehr zu beeindrucken. Der New Yorker Gynäkologe Dr. Bernard N. Nathanson (1926–2011) filmte mit Hilfe der Ultraschall-Aufnahmetechnik das Verhalten eines ungeborenen Kindes während der Abtreibung. Der bisherige Abtreibungsarzt war von seinen Aufnahmen derart erschüttert, dass er mit der Abtreibungsindustrie brach und zu einem der hervorragendsten Vertreter der Lebensschutzbewegung wurde. Ein Film, den jede Frau, die abtreiben möchte, vorher mit ihrem Partner ansehen sollte.
    https://www.youtube.com/watch?v=0jpxl26_VIM 

    Ehepaare aus Deutschland adoptieren Kinder im Ausland, weil es hier zu wenige
    Kinder für die Adoption gibt, das muss aber nicht sein.  Für werdende Mütter
    gibt es vielfältige Hilfen:

    Babyklappe, anonyme Geburt, aber auch finanzielle und praktische Unterstützung vom Staat und privaten Organisationen.

    „Du sollst nicht töten“, 2.Mose 20,13,

    „Kinder sind eine Gabe Gottes“, Psalm 127,3

    Ein Buchhinweis
    https://www.wort-und-wissen.org/produkt/abtreibung-menschenrecht/

  2. Die Unabhängigkeitserklärung der USA aus dem Jahr 1776 begründete die allgemeinen Menschenrechte aus dem biblischen Schöpfungsglauben: „Alle Menschen sind gleich geschaffen“ und „der Schöpfer hat ihnen bestimmte unveräußerliche Rechte verliehen“, zu denen „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören“. Die Unterzeichner der Erklärung riefen „den höchsten Richter“ [Gott] an, um die Redlichkeit ihrer Gesinnung zu bekräftigen.

    Denn diese und andere Grundrechte sind in einer naturalistischen, atheistischen Weltsicht nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Sie werden täglich milliardenfach ignoriert und verletzt.

    Diese Rechte ergeben sich erst durch eine Rückbesinnung auf und eine Orientierung am Schöpfer und Seinem Wort.

    Es ist die wichtigste Aufgabe des Staates, die Rechte jedes Menschen auf Leben, Freiheit und die Suche nach Glück zu schützen.

    Die Menschen erhalten diese Rechte nicht vom Staat, sondern von Gott. Der Staat darf ihnen diese Rechte also nicht wegnehmen. Er darf und muss sie nur schützen. Aber wo es Rechte gibt, gibt es auch entsprechende Pflichten. So sind wir auch jeder einzelne Gott gegenüber verpflichtet, Ihm dankbar zu sein und Ihn zu ehren.

    Das Recht auf Leben ist natürlich unteilbar und bezieht sich auf alle Phasen des Lebens.

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