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Regensburg: Generalvikar fordert Flüchtlinge zum Verlassen des Pfarrheims auf

Pressemeldung des Bistums Regensburg vom 27. Juli 2016:

Heute vor 22 Tagen sind 45 Flüchtlinge aus Kosovo und Albanien in den Dom eingedrungen und baten mit dem Hinweis auf unmittelbar bevorstehende Abschiebungen um den Schutz und die Hilfe der Kirche. Gleichzeitig wurde auch das Innere des Domes tagelang von verschiedenen Gruppen für Proteste pro „Bleiberecht für alle“ und gegen Abschiebungen benutzt. 0018

Das Bistum hat sich zunächst dafür entschieden, humanitär zu helfen und zu klären. Es bat deshalb die staatlichen Behörden für eine sehr begrenzte Zeit um die Duldung der Präsenz dieser Gruppe.
Außerdem haben wir uns vom ersten Tag an mit großem Einsatz um die Grundversorgung mit Essen, Feldbetten, ärztlicher Betreuung und vieles andere mehr gekümmert. Nachdem die sanitäre Lage im Vorraum des Domes immer schlimmer wurde, zogen die Flüchtlinge in das Pfarrheim St. Emmeram um.

Die Dom-Besetzung begann mit einer Lüge

Mittlerweile konnten wir in Gesprächen mit den Behörden die Situation der Flüchtlinge, unter denen auch Roma sind, bezüglich der Verfahren nach dem Ausländerrecht klären. Dabei kam zutage, dass am Beginn der Aktion nicht 45 – wie von Isen Asanowski, dem Initiator der Protestaktion, mehrfach erklärt wurde – sondern lediglich drei Flüchtlinge „vollziehbar ausreisepflichtig“ waren.
Entgegen einer Zusage Asanowskis wurden bereits im Dom fünf weitere Flüchtlinge aus Hamburg, die vorher aus Mazedonien eingereist waren, ohne unser Wissen in die Gruppe „eingefügt“, sodass offiziell zeitweise 50 Personen im Dom waren.
In Wirklichkeit übernachtete jedoch die 14-köpfige Gruppe aus zwei Regensburger Gemeinschaftsunterkünften von Anfang an in jenen Unterkünften, deren Kinder gingen weiterhin in Regensburger Schulen und viele der 50 Personen verließen tagsüber mehrmals für längere Zeit das Domgelände.

Umzug ins Pfarrheim St. Emmeram

Juristisch hatten mehrere Personen der Gruppe auf Grund ihres Verfahrensstatus´ diese Möglichkeit, andere verstießen lediglich gegen Aufenthaltsbeschränkungen. Diese Lage wurde nach dem Umzug ins Pfarrheim St. Emmeram zunächst nicht übersichtlicher. _SITE_MUNDO_4d95e5470607b

Nachdem wir die fünf weiteren Flüchtlinge entdeckt hatten und die 14 Regensburger Flüchtlinge vom Pfarrheim in ihre Gemeinschaftsunterkünfte zurückgekehrt waren, außerdem die Gefahr weiterer Flüchtlings-„Zuzüge“ akut war und ständig Besucher kamen und gingen, entschloss sich das Bistum, Zutrittsausweise einzuführen und diese durch einen beauftragten Sicherheitsdienst rundum die Uhr kontrollieren zu lassen.
Die Versorgung durch kirchliche Großküchen wurde im Pfarrheim St. Emmeram auf Wunsch der Flüchtlinge in einen Lebensmittel- und Waren-Einkauf umgewandelt – auch dieser wurde immer wieder von den Flüchtlingen kritisiert, dem Wunsch nach Taschengeld hat das Bistum jedoch nicht entsprochen.
Die Nachfrage bei der Stadt Regensburg wegen der Möglichkeit des Schulbesuchs von weiteren Kindern hat ergeben, dass die Übergangsklassen voll seien, für solche Klassen bereits andere Flüchtlingskinder auf der Warteliste stünden und ein Beginn des Schulbesuchs zwei Wochen vor den Ferien kaum sinnvoll sei. In der Einrichtung in Manching, aus der mehrere Familien der Gruppe gekommen waren, sei im Übrigen eine Beschulung für die Kinder ab kommendem Schuljahr vorgesehen.

Vorschläge der Kirche nicht akzeptiert

Die Verhandlungen der vergangenen Woche hatten das Ziel, die Gruppe bei der Rückkehr zu den Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg oder zu den Wohnungen in der Einrichtung in Manching zu begleiten bzw. zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Wir hatten der Gruppe mitgeteilt, dass sie nur noch wenige Tage im Pfarrheim bleiben könne. DSC00001
Verschiedene Hilfen zur Rückkehr wurden in Aussicht gestellt und die Gruppe darauf hingewiesen, dass durch Verfahrensversäumnisse ihrerseits inzwischen mehr Personen vollziehbar ausreisepflichtig geworden seien, sie sich also durch ihre Aktion in Regensburg mit der Zeit immer mehr verschlechterten.
GEMÄLDE der Stadt Regensburg (mit den dortigen Brücken) von Evita Gründler
Auch wären bei einer Rückkehr in die Unterkünfte die Versorgung mit Essen und Taschengeld sowie die verfahrensjuristischen Möglichkeiten gesichert. Die freiwillige Ausreise würde vom Staat bezahlt werden, das Wiedereinreiseverbot wäre kürzer befristet.

Ankündigung einer erneuten Dom-Besetzung

Vergangene Woche erklärte ein Mitglied der Gruppe gegenüber einem kirchlichen Mitarbeiter, sie würden – wenn ihre Forderungen nicht erfüllt würden – wieder in den Dom zurückkehren. Wir haben daraufhin Isen Asanowski (und später auch seinem Bruder Sefran) den Zugang zum Pfarrheim untersagt und die Behörden informiert.

Die Gruppe erklärte jedoch, geschlossen solange im Pfarrheim bleiben zu wollen, bis sie ein Bleiberecht hätte. Den Hinweis auf staatliche Zuständigkeiten ignorierte sie.
Außerdem wollte sie das kirchliche Hausverbot gegen den Drahtzieher der ganzen Protestaktion, Isen Asanowski, der bereits ähnliche Protestaktionen mit Familien in Kirchen in Berlin und Hamburg durchführte und in ständigem telefonischen Kontakt mit der Gruppe im Pfarrheim steht, aufgehoben sehen sowie den kompletten Abzug der Polizei erreichen, was die Polizei schon allein aus Gründen des Schutzes vor Flüchtlingsgegnern nicht vollziehen konnte.

Drohung mit Mord und Selbstmord

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat dann die Gruppe am Mittwoch voriger Woche erklärt, die Erwachsenen der Gruppe würden in den Hungerstreik treten. Am Donnerstag verschärfte sich die Situation, nachdem Frau Albana Ademi aus der Gruppe gegenüber Medien erklärt hatte, sie würde aus dem Haus „hier nur als Leiche gehen“, und ein Vater gegenüber zwei kirchlichen Mitarbeitern geäußert hatte, bei einer Ablehnung des Bleiberechts sich und seine minderjährige Tochter anzuzünden.

Außerdem gab es gegenüber einem kirchlichen Mitarbeiter Äußerungen eines Mannes aus der Gruppe, wonach in der Gruppe vermehrt über Suizidabsichten gesprochen werde. Eine ärztliche Bereitschaft war jederzeit gegeben.
Am Wochenende wurde eine Beendigung des Hungerstreiks an mehrfach wechselnde Bedingungen geknüpft, die das Bistum jedoch nicht erfüllen konnte. Am Samstag abend bereits wurde festgestellt, dass alle Erwachsenen der Gruppe das Abendessen einnahmen, am Montag morgen erklärte die Gruppe dann offiziell, den Hungerstreik „aussetzen zu wollen“.

Generalvikar Fuchs: „Unerfüllbare Forderungen“

Zum aktuellen Personalstand:
Inzwischen ist eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt abgängig, in den letzten Tagen waren drei Personen kurzzeitig im Krankenhaus, eine ältere Person befindet sich noch dort, das Bistum übernimmt auch diese Kosten. Wir gehen daher derzeit von 34 Personen im Pfarrheim aus, davon 15 Minderjährige. 11 dieser 34 Personen haben eine Aufenthaltsgestattung in Deutschland, können sich also frei bewegen, da ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.paragraph_300x3001
Generalvikar Michael Fuchs, der die kirchlichen Tätigkeiten koordiniert, kommt daher nach drei Wochen zu dem Schluss:
„Nach all unseren Versuchen der Hilfe und Klärung, nach den unerfüllbaren Forderungen und massiven Drohungen der Gruppe, vor allem auf Grund der zunehmenden Gefährdungen und Verschlechterungen für die Gruppe ist ein weiterer Verbleib im Pfarrheim St. Emmeram nicht mehr verantwortbar. Es geht nicht mehr.
Unsere Bitte an die Behörden um eine geduldete Präsenz wurde zurückgenommen. Es bleibt uns daher keine andere Wahl, als die Gruppe mit Verweis auf das Hausrecht aufzurufen, das Pfarrheim zu verlassen. Sollte sie das Haus dennoch nicht verlassen, müssten wir als letztes Mittel eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Betracht ziehen.“
Der Aufruf an die Gruppe wurde per Brief bereits mitgeteilt. „Ich hoffe, dass die Gruppe ihren bisherigen Weg, der eine Sackgasse ist, vernünftig überdenkt und umkehrt“, schließt Generalvikar Fuchs.
 

Kommentare

10 Antworten

  1. Was verbietet uns Gott im fünften Gebot ?
    Gott verbietet im fünften Gebot, Leib, Leben und Ehre eines anderen Menschen zu verletzen.
    Gott verbietet die bewusste und geplante Tötung eines Menschen (Mord).
    Niemand darf sich das Leben selbst nehmen (Selbstmord),
    Gott allein gibt und nimmt das Leben.
    Quelle: http://kath-zdw.ch/maria/gebote.html

  2. Wenn die Made erst mal im Speck sitzt und Politik sich mit unverschämten Forderungen erpressen lässt, dann werden die Herrschaften so weiter machen, leider. Das sollte jemand von uns in einem fremden Land wagen, wir wären schneller im Gefängnis oder abgeschoben, aber in Deutschland ist inzwischen alles möglich im Multi-Kulti-Irrsinn.

  3. Unglaublich, was sich diese Asylsuchende Gruppe herausnimmt. Die Drohungen, die sogar den Mord an der eigenen Tochter beinhaltet, kann man auf keinen Fall akzeptieren,
    Die nutzen die christliche Nächstenliebe für ihre Zwecke aus. So kann es nicht gehen. Bei so viel Unverschämtheiten finde ich die Anzeige wegen Hausfriedensbruch richtig.
    Ein Pfarrheim ist zunächst einmal für kirchliche Zwecke und Gruppen freizuhalten.

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