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Sorgerechts-Entzug für eine Mutter, die ihre Tochter nicht impfen läßt

Eine Frau in Rheinland-Pfalz, die verhindern wollte, daß sich ihre 15jährige Tochter gegen Corona impfen läßt, hat das Sorgerecht verloren. Die Mutter war „allein sorgeberechtigt“, so daß die Verantwortung für das Mädchen nun auf das Jugendamt übergeht.

In erster Instanz sah das Amtsgericht Pirmasens in der Ablehnung der Frau gegen die Impfung bereits einen Mißbrauch des Sorgerechts gegen das Kindeswohl. Es hatte ihr „in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung“ im November 2021 das Sorgerecht weggenommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken jetzt mitteilte.

Inzwischen geben Experten zu, daß eine Impfung nicht gegen eine Ansteckung schützt.

Dagegen legte die Mutter Einspruch ein, worauf ihr das OLG nun letztinstanzlich das Sorgerecht entzog. In der Begründung des Senats heißt es, „daß im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage“ sei.

Die Mutter hatte vor dem OLG bekräftigt, weiter gegen eine Impfung ihrer Tochter zu sein. Dies sei, so die Richter, „ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmißbrauch“.  Der Impfwunsch des Mädchens sei „als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich“.

Die Entscheidung, die bereits im Juli getroffen, aber erst jetzt von der Justiz öffentlich gemacht wurde, ist nicht anfechtbar.

Quelle: www.jungefreiheit.de

Kommentare

15 Antworten

  1. Ja, da sind sie stark, diese angeblichen Juristen, wenn es um die eigenen vernünftgen Leute geht .. bei einer muslimischen/irregulär eingewanderten oder zugezogenen Mutter hätten sie sich das nicht gewagt …

    Wie billig und verkommen und traurig unser Land wird …

    Aber ich halte von den meisten Deutschen auch so nicht mehr viel .. ich erlebe auch manches hier, wo ich wohne wo es im Kleinen anfängt, oder bei Kundschaft, dass man alles haben will aber nichts dafür leisten und auch die einfachsten Regeln kaum noch gelten, und man nur noch nach sich schaut, wie man am besten davonkommt,
    Bananenrepublik eben.
    Aber wahrscheinlich tut man damit sogar den echten Bananenrepubliken Unrecht…

  2. Das nenne ich staatliche Willkür, da diese Impfpflicht weder Kriterien von Sicherheit für die Gesundheit erfüllt und auch nicht abgeklärt ist, ob gesundheitliche Schäden bei dem Eingriff in das Immunsystem abgeklärt sind. Bei anderen sicheren Impfungen gegen Keuchhusten, Masern. Kinderlähmung die über Jahrzehnte schützend für die Gesundheit der Kinder sind, würde ich zwar nicht Einspruch gegen die Impfung erwägen, aber die staatliche Willkür, die mit über bestellten Beständen an dem Serum nicht für die gesundheitliche Sicherheit bürgen kann, da geht es nur um das kommerzielle Geschäft, zu Lasten der Patienten.

  3. Dieser folgende Kommentar ist für das CHRISTLICHE FORUM :

    Können Sie die ständige Aufforderung, sich für Ihre zwar sehr interessanten und von mir seit Beginn Ihrer Tätigkeit gerne gelesenen Artikel, anzumelden, abstellen ?
    Ich kann das immer nur schwer löschen, um an Ihren Beitrag zu kommen. Es ärgert mich dann jedes mal

    1. Guten Tag,
      schreiben Sie mir eine Mail, dann kann ich sie an meinen Internetexperten weiterleiten, um diese Sache zu klären.
      Mir ist unklar, warum sich der Anmeldungs-Button wiederholt.
      Oder gehen Sie mit verschiedenen Computern bzw. Smartphones in unseren Blog?
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  4. In vorauseilendem „Gehorsam“ haben diese Gerichte wohl bereits dem Vorhaben der derzeitigen AMPEL- Politik, die Eltern weitgehend von ihren Pflichten zu entbinden, entsprochen ?!

    Hat die 15 jährige Tochter die Mutter angezeigt ? Gab es zu diesem Zeitpunkt eine Impfpflicht für unmündige Kinder ?
    In welchem Staat leben wir eigentlich ? Das ist bereits Diktatur !
    D D R -2.0 ?

    1. Ja, wahrscheinlich wird die Tochter eine Anzeige gemacht haben, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte.
      Ich erlebte es auch in der Schule meines Sohnes. Einige Lehrerinnen waren dort in einem Angriffmodus auf Eltern ungeimpfter Kinder und Jugendliche. Denen und meinem Sohn wurde gesagt , ihr könnt euch gegen den Willen eurer Eltern impfen lassen. Die Impfmobile standen auf dem Schulhof und man braucht ab 14 Jahren keine Einwilligung der Eltern.
      Mein Sohn kam mal mittags nach der Schule zu Hause an und erzählte mir diese Geschichte, die er erlebt hat. Da wurde ich wütend und sagte, das werden wir ja sehen, was dann passiert, wenn ohne meine Einwilligung einfach geimpft wird. Ich war soweit und hätte einen Rechtsstreit begonnen. So eine Unverschämtheit.
      Eltern wissen meist um jede Vorerkrankung ihres Kindes. 14-jährige Jugendliche, die unbedingt geimpft werden wollten, würden Vorerkrankungen doch verschweigen.

      Ich denke, die Tochter, in dem Fall aus Pirmasens, hat sich an so eine impffanatische Lehrerin oder Lehrer gewandt, der ihr geholfen hat, geimpft werden zu können. Samt Anzeige gegen die Mutter.

    1. dummes geschwätz 8mein kater hängt in meinem linken arm, bin also schwer behindert9. wer darf für die folgen aufkommen, wenn eine katastrophe eintritt? fühlt das jugendamt den schmerz oder die belastung?
      überspannte klugscheißerei.

      1. Konrad Kugler: Ob ich Ihre Antwort richtig verstanden habe? Jedenfalls gilt generell, daß die elterliche Sorgepflicht für die Folgen einer Entscheidung im Rahmen der Entscheidungsselbstbestimmung des Minderjährigen die Entscheidungssfreiheit des Minderjährigen nicht aufhebt. Wechselt etwa ein religionsmündiger Minderjähriger zu einer Religionsgemeinschaft, deren Geistlichher ihn mißbraucht, müssen die Eltern für den Mündigen sorgen (zunächst unabhängig von der Schadenersatzpflicht des Geistlichen, der ja zahlungsunfähig sein kann). Allenfalls für die Zukunft könnten die Eltern die Religionsmündigkeit des Minderjährigen für diese Religionsgemeinschaft einschränken lassen, aber eben nicht grundsätzlich, es sei denn das Kind sei psychisch krank, was aber generell eine andere Rechtslage bewirkt.
        Kauft sich ein Kind vom Taschengeld, über das es ja frei verfügen kann, etwas Gesundheitsschädliches, hebt das ebenfalls weder die elterliche Sorgepflicht auf noch die Selbstbestimmung des Kindes über sein Taschengeld.

        1. Wie ist das denn mit den Zeugen Jehovas, die lieber ihre Angehörigen sterben lassen, weil sie notwendige Blutspenden, auch für die Kinder ablehnen? Schützt Religion vor solchen Übergriffen und geht es nur darum Eltern zu entmündigen?
          Da besteht Lebensgefahr.

          1. Sandokan: Die Frage, um die es geht, ist wohl nicht die Entmündigung der Eltern zugunsten des Staates, sondern die Ermündigung von Minderjährigen in diesem Fall gegen ihre Eltern. Im Fall der Zeugen Jehovas geht es um die Entmündigung von Eltern zugunsten des Lebens ihrer Kinder: Ohne die Entmündigung der Eltern verlieren die das Leben und damit jede Möglichkeit weiterer Ermündigung. Die Freiheit von Religion findet ihre Grenze an jeder ( auch anderen) Freiheit, was übrigens viele Coronapolitikkritiker übersehen. Die Freiheit Minderjähriger wird im Regelfall durch ihre Eltern wahrgenommen. Das gilt aber nicht bei Zerstörung grundlegender Freiheiten, etwa und vor allem des Rechts auf Leben. Der Staat muß daher das Lebensrecht der Kinder gegen ihre Zeugen Jehovas – Eltern schützen.

    2. Es geht in der Tat hier wohl (man müßte das Urteil genau lesen können) nicht darum, daß der Staat die Impfentscheidung fällt, sondern um eine staatliche Regelung, ob Mutter oder Tochter diese Entscheidung fällen darf. Solche beschränkten Ablösungen elterlichen Entscheidungsrechts gibt es öfter, etwa bezüglich der Religionsmündigkeit.

  5. Früher hätte man noch Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht gehabt. Doch da dieses sich offenbar mit Haut und Haaren dem Mainstream verschrieben hat, dürfte von dort keine Hilfe zu erwarten sein.

    Vielleicht muss der Menschenrechtsgerichtshof hier eingeschaltet werden.

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