Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ein drittes Geschlecht in das Geburtenregister aufzunehmen, erklärt die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel: „Seit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben
Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die sich weder männlich noch weiblich fühlen, solle damit ermöglicht werden,
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