Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben.
In einem am Montag verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die landesweit von 20 Uhr bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.
Die Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert.
Quelle und vollständige Nachricht hier: https://www.welt.de/politik/deutschland/article225941389/Baden-Wuerttemberg-Gericht-hebt-naechtliche-Corona-Ausgangssperre-auf.html?wtrid=newsletter.eilmeldung.newsteaser…standardteaser&sc_src=email_320115&sc_lid=21137968&sc_uid=f6u4hp1wiy&sc_llid=1921&sc_cid=320115&cid=email.crm.redaktion.newsletter.eilmeldung
Eine Antwort
Es gibt noch vernünftige Richter.