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EGMR: Inzest unter Geschwistern bleibt in Deutschland weiter verboten

Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg den Antrag eines Mannes aus Sachsen ab, seinen Fall vor der Großen Kammer zu verhandeln. Damit ist dieser Fall juristisch abgeschlossen.
Im April 2012 hatte eine kleine Kammer des EGMR entschieden, dass Sex zwischen erwachsenen Verwandten auch dann verboten ist, wenn er einvernehmlich erfolgt. Dies stelle keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, hieß es damals.
Die Richter wiesen damit die Beschwerde von Patrick S. aus Leipzig ab, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester in Deutschland zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt worden war.
Das mittlerweile getrennt lebende Paar hat vier Kinder. Mit der Klage in Straßburg wollten Patrick S. und sein Anwalt das Inzest-Verbot in Deutschland kippen.
Quellen: Focus/dts/Fulda-Info

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