Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat sich gegen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen.
In Interview mit der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ (HNA) kritisierte die CDU-Politikerin, in der Debatte werde „viel vermischt“. Dabei gehe es nur um ein Verbot, dass Ärzte nicht für eine Abtreibung werben und auch keinen Preis für diese Leistung angeben dürfen oder es zum Beispiel auf ihrer Homepage anpreisen. Es gehe, so die Ministerin weiter, „um Werbeverbote und nicht um Informationsverbote“.
Eine „direkte, automatische Verbindung zwischen Beratung und Abbruch und folglich ein darauf basierendes Geschäftsmodell soll es gerade nicht geben.“
Sie könne „die ,Mein-Bauch-gehört-mir-Debatte’ nicht mehr hören“, erklärte Kühne-Hörmann. „Denn damit soll der Eindruck erweckt werden, als würden den Frauen irgendwelche Verbote auferlegt. So ist es gerade nicht. Es geht lediglich um den Schutz vor übereilten Entscheidungen.“
Die Abtreibung eines ungeborenen Kindes ließe sich ja „nicht rückgängig machen“. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei so ein hohes Gut, dass eine objektive Beratung nötig und auch zumutbar sei.
Quelle: ALfA-Newsletter